Aufsichtsbehörde von Kleingewerbe für Impressum?
Hallo liebe Community,
ich habe soeben ein Kleingewerbe für CAD- und 3D-Druck-Dienstleistungen angemeldet.
Dafür will ich bei eBay-Kleinanzeigen eine Anzeige schalten, wofür ich ein Impressum angeben muss.
Laut Generator (https://www.adsimple.de/impressum-generator/) muss ich da auch die zuständige Aufsichtsbehörde angeben.
Weiß jemand, welche das in diesem Fall ist?
Die jeweilige IHK?
Des weiteren frage ich mich, ob ich dort bzw. generell eine dem Gewerbe zugeordnete angeben kann/muss. Eine Umsatzsteuer-ID kriegt man als Kleingewerbetreibender ja nicht. Stattdessen die sogenannte Wirtschafts-ID?
Aktuell ist der von der Gemeinde zugesandte Fragebogen auf dem Weg zum Finanzamt, ich habe also noch nichts dergleichen erhalten.
Im Internet bin ich leider nicht weitergekommen.
Vielen Dank vorab!
1 Antwort
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG müssen Gewerbetreibende, die eine Tätigkeit ausüben, für die sie eine besondere Erlaubnis brauchen, im Impressum die Aufsichtsbehörde anführen. das ist die Behörde, die diese Erlaubnis erteilt hat. Für CAD- und 3D-Druck-Dienstleistungen brauchst du aber keine besondere Erlaubnis. Deshalb musst du da nichts angeben.
Und wenn du keine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer hast, gibst du auch keine an.
Du musst halt alle einzelnen Punkte des § 5 TMG daraufhin prüfen, ob sie für dich zutreffen.