Hallo,

mein Sohn meldet morgen sein Gewerbe an - es geht in erster Linie um Veredelung von T-Shirts (T-Shirt Druck) aber auch Tassen etc ...

unter angemeldete Tätigkeit hat er nun stehen:

Handel und Veredelung von Textilien und Printmedien aller Art

Das sollte gehen oder ?

Zusatzfrage:

Er gründet ein "Einzelunternehmen" und darf er da in der Geschäftsbezeichnung "Fantasiename Textilhandel Sein Name" machen ? Ja oder ?