Digistore24 nutzen und später als Gewerbe anmelden?

2 Antworten

Es ist ganz egal, ob du eigene oder fremde Sachen anbietest. Es ist von Anfang an Gewerbe und gemäß § 14 GewO von Beginn an anzumelden. Wann du dir Gewinne auszahlen lässt, ist völlig unerheblich.

Das hat absolut was mit Gewinnabsicht zu tun auch wenn du es mit Instagram machst, ich weiß was Digistore 24 ist ich habe selbst mal damit gearbeitet und eine Gewinnabsicht ist das auf jeden Fall vorhanden! Wenn du über das Internet Geld verdienst musst du ein Gewerbe anmelden, du musst das aber auch machen wenn du kein Cent verdienst aber den Willen hast das zu tun. Da du dann unternehmerisch tätig bist musst du bei Instagram ein Impressum aufweisen können und da ist eine Angabe des Gewerbes zwingend notwendig.

Edit: sollte eigentlich ein Comment werden ups


Needhelplol13  26.05.2022, 22:05

Entschuldigung für meine Frage, aber auf Instagramm haben sehr viele konnten die mit digistore24 arbeiten kein Impressum. Sie begründen es mit " es ist nicht ihr Produkt". Ist da was dran?

Ce356 
Beitragsersteller
 23.05.2020, 20:39

Ja das Gewerbe wird ja angemeldet, nur nicht zur Zeit des Startes mit Digistore. Z.B. wenn ich droppshipping betreibe kann ich mein Gewerbe/Nebengewerbe auch später anmelden.

John1182  23.05.2020, 20:45
@Ce356

Nein denn du hast eine Gewinnsabsicht und im Impressum MUSS eine Gewerbesteuernummer angegeben werden, sonst läufst du Gefahr eine Anzeige von einem Abmahnanwalt zu bekommen.

Ich glaube die maximale Zeit die man das hinauszögern sind ein paar Tage, man kann es auch später anmelden aber dann kann man hohe Bußgelder erwarten oder halt den wie bereits erwähnten Abmahnanwalt.

https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbeanmeldung-rueckwirkend-moeglich

John1182  23.05.2020, 20:49
@Ce356

Ich würde das generell lieber mit einem Steuerberater abklären, meine Angaben sind ohne Gewähr.

Bei diesem Thema sollte man verdammt vorsichtig sein sonst ist das Bußgeld schneller da als man schauen kann.

BigJoe33  01.02.2021, 02:44
@John1182

@John1182 Mann kann ein Gewerbe auch rückwirkend Anmelden, dass heißt du kannst mit einer Gewerblichen Tätigkeit starten musst es aber spätesten nach ca. 2 Monaten anmelden. Dabei ist zubeachten, dass man dem Finanz- sowie dem Gewerbeamt vorher Bescheid gibt.

Diese Informationen habe ich persönlich von einem Beamten aus meinem Örtlichen Gewerbeamt erhalten.