Sind Online Kurse für Freiberufler oder Gewerbe?
Leider kann ich Online nichts dazu finden und hoffe hier eine Antwort zu bekommen.
Ich bin Selbstständig im Bereich Handel seit August 2020. Im Dezember habe ich einen Online Nähkurs gestartet den ich verkaufe. Meine Frage wäre nun, ob ich das in meinem Gewerbe als Handel mit einbeziehen kann, oder ob ich dafür ein seperates Gewerbe brauche? Oder ob es sogar als Freiberufler gilt? Würde mich über eine Antwort freuen.
1 Antwort
In § 6 GewO heißt es, dass das Unterrichtswesen nicht der GewO unterliegt. Nach der dazugehörenden Rechtsprechung gilt das aber nur für Unterricht, der im Rahmen des staatlichen Bildungssystems gegeben wird, also Dozenten an Hochschulen, Volkshochschulen usw.
Wenn du also Nähkurse anbietest, bist du wie Reitlehrer und Tanzlehrer Gewerbetreibender und musst dies beim Gewerbeamt anzeigen.
Wie das Finanzamt deine Einkünfte bewertet (§ 18 EStG), hat damit nichts zu tun.
Da du wahrscheinlich Einzelunternehmer bist, gibt es eh keine Trennung zwischen deinen Gewerben. Du bist Du ! Eine Ummeldung (Ergänzung) reicht also.
Danke! Weißt du vielleicht auch ob ich dafür ein seprates Gewerbe brauche ? oder ob ich es einfach zu meinem Gewerbe hinzufügen kann ?