Muss ich den Betrag jetzt zahlen oder nicht für die Gewerbe Anmeldung?

3 Antworten

Warum willst du denn da anrufen? Das würde doch eh nichts ändern.

Du hast eine Gewerbeanzeige abgegeben. Dafür fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die musst du bezahlen. Und wenn du nicht pünktlich zahlst, kommen Mahnkosten dazu. Mit einem Anruf kannst du daran nichts ändern. Zahl einfach. Sonst gibt das Gewerbeamt den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher raus. Da entstehen wieder Kosten....

Und für die Abmeldung kannst du dir den Vordruck GewA3 aus dem Netz herunterladen, ausfüllen und hinschicken.

Du hast das Gewerbe angemeldet. Damit werden die Gebühren fällig. Es erfolgt ein Verwaltungsvorgang inkl. digitale Einarbeitung ins lokale Gewerberegister, was du mit den Gebühren bezahlst. Und auch nach wie vor bezahlen musst. Wie schon erwähnt, musst du auch die Abmeldung inkl. Zahlung der Gebühr vornehmen.

Erreichst du telefonisch niemanden, musst du das eben schriftlich erklären. Oder persönlich im Amt abgeben.

Angemeldet hast du es ja wohl trotzdem, sprich das Formular beim Amt abgegeben. Die Dienstleistung ist daher erfüllt, der Betrag ist daher zu zahlen.

Das Gewerbe abmelden musst du dann auch noch. Da werden dann auch nochmal 20-25 EUR fällig...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter

Abusik 
Beitragsersteller
 10.11.2020, 16:18

Danke für die Antwort aber ich kann es nicht abmelden da ich niemanden erreichen kann

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Functional  10.11.2020, 16:19
@Abusik

Das wird nicht per Anruf, sondern mittels Formular abgemeldet. Entweder vor Ort, oder wenn nicht möglich entweder wenn möglich im Netz (bspw. Einheitlicher Ansprechpartner Hessen für hessische Gemeinden) oder, wenn vom Amt akzeptiert, per Post oder Fax. Das Formular zur Gewerbeabmeldung findet man in der Regel auf der Webseite der Gemeinde.

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