Gewerbeabmeldung weil Geschäft gescheitert ist?
Hi, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet, doch keine Verkäufe erzielt.
Kann ich das Gewerbe einfach abmelden? Und dann irgendwann wieder anmelden?
Außerdem habe ich einen Brief von dem Finanzamt bekommen. Ich soll einen Fragebogen zur steuerlichen erfassung ausfüllen. Muss ich das vorher tun, oder muss ich das nicht sofern ich das Gewerbe Fristgemäß abmelde?
4 Antworten
Du musst den Fragebogen für den Zeitraum des Gewerbes ausfüllen. Da gibt es nur einen Weg, dass zu umgehen... Du meldest das Gewerbe rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung ab.
Daraus wirst du nur entlassen, wenn du glaesern geworden bist.
Das Finanzamt wittert immer auf entgangene Gewinne, die unversteuert bleiben koennten.
Eine Insolvenz/Konkurs ist es ja nicht, wenn keine Glaeubiger auf der Matte stehen, somit musst du nur mit dem Gewerbeamt und dem Finanzamt klar kommen.
Du kannst jederzeit dein Gewerbe ab- und anmelden. Deine Steuererklärung musst du dennoch machen.
du kannst es ab und anmelden, wie du bock hast, kostet aber immer gebühren
du wirst für die monate deiner tätigkeit eine art gewinn und verlustrechnung machen müssen