Mein Unternehmen für welches Berufsgenossenschaft?
Für welches Berufsgenossenschaft muss ich mein unternehmen anmelden in der ich tätigkeiten wie online-handel und online-marketing ausübe?
4 Antworten
Du kannst einfach das Anmeldeformular beim DGUV ausfüllen, die leiten das dann an die zuständige BG weiter und die schreiben dir dann.
Der ganze Prozess kann schon ein paar Wochen dauern, gerade jetzt in der Urlaubszeit. Aber du hast ja durch das Anmeldeformular den Beleg, dass du der Meldepflicht nachgekommen bist.
Bei mir hat sich die BG von alleine gemeldet und an Hand meiner Tätigkeitsbeschreibung mich zugeteilt. Da ich aber keine Anderen beschäftige, ich also alleine arbeite, ist die kostenpflichtige Versicherung freiwillig gewesen
Die Unternehmerversicherung war zwar freiwillig, die grundsätzliche Mitgliedschaft aber nicht.
Und gemäß SGB Vll muss der Unternehmer sein Unternehmen proaktiv bei der BG anmelden und nicht darauf warten, dass die BG sich ggf. meldet.
Und nicht alle Gewerbeämter leiten die Gewerbeanmeldungen weiter.
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik - BGHW
und für das Online marketing? das hat ja nix damit zutuhen?
Es ist immer nur eine BG für ein Unternehmen zuständig. Welche das ist kommt auf den Hauptzweck des Unternehmens an.
Also damit, wo Du das meiste Geld verdienst oder die meiste Zeit reinsteckst.
Wenn das Marketing der Hautzweck wäre, dann wäre es vermutlich die VBG.
Das weiß ich aber nicht da ich es erst noch gründe
Naja, Du wirst doch zumindest eine Ahnung oder Vorstellung haben, was der Hauptzweck sein soll. Und dementsprechend meldest Du das einfach an.
Wenn sich später Verschiebungen des Tätigkeitsschwerpunktes ergeben, dann ist das halt so (kommt vor). Du bleibst dann aber i. d. R. bei der BG, bei der Du mal warst.
Du musst dich gar nicht anmelden. Die BG meldet sich nach der Gewerbeanzeige bei dir.
In welche BG man dich steckt, kommt auch darauf an, womit du handelst. Online-Handel sagt ja noch gar nichts.
Wie lang dauert das eig.? Weil es muss ja innerhalb 1 woche angemeldet sein nach der gründung?