Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Eines meiner Hobbys ist das restaurieren von alten Möbeln, da mir das arbeiten mit Holz Spaß macht.
Nun habe ich bereits genügend Möbel in meinem Besitz, möchte aber trotzdem gerne das Hobby weiterführen.
Deshalb kam mir die Idee, dass ich die Möbel nach der Restaurationen einfach wieder verkaufen könnte, auf Plattformen wie Ebay-Kleinanzeigen.
Da ich mir auch gerne eine kleine Community aufbauen würde, weil ich soziale Interaktionen mag, würde ich mir einen passenden Instagram Account erstellen auf dem ich die neusten Projekte hochlade.
Nun Frage ich mich, ob ich dass ganze beim Amt anmelden muss, oder sogar ein Gewerbe gründen müsste.
Da ich theoretisch auch gerne Möbel auf Anfrage restaurieren oder bauen würde. Jedoch ich nicht mit mehr als 2 Verkäufern pro Monat rechne und deshalb keinen Gewinn von mehr als 200€ erwirtschaften würde (alles nur Schätzungen). Über die Kontinuität wäre ich mir ebenfalls unsicher, da es nach wie vor nur ein Hobby ist.
Und falls ich doch etwas anmelden müsste, wäre es auch interessant zu wissen wo ich dies machen müsste.
Im Voraus schon mal ein Dankeschön an alle Antworten☺️
5 Antworten
Schon wenn du die Stücke erwirbst, um sie nach der Aufarbeitung mit Gewinn zu verkaufen, bist du ein Geweretreibender. Und das musst du beim Gewerbeamt anmelden. Auf die Tatsächlichen Gewine oder Verluste kommt es nicht an. Es gibt auch keine Freibeträge.
Du meldest ein "Kleingewerbe" an und dann unterliegst du nur der Differenz-Besteuerung. = Einkaufspreis + Material wird vom Verkaufpreis abgezogen. Musst halt ne einfach Buchführung machen
Ach ja?? und was ist das?? https://www.starting-up.de/gruenden/formalitaeten/kleingewerbe-anmelden-darauf-muessen-sie-achten.html
Ist auch nur eine falsche Bezeichnung, im Text ist nirgendwo mehr von Kleingewerbe die Rede.
Es gibt eine Kleinunternehmerregelung, die sich auf die Umsatzsteuer bezieht, das geht aber nur das Finanzamt was an, die Kommune, bei der man den Gewerbeschein beantragt/bekommt, interessiert das nicht. Die melden dem Finanzamt, dass man ein Gewerbe betreibt und der Rest wird mit dem Finanzamt geregelt. Auf dem Gewerbeschein steht "Gewerbeschein" und nicht "Kleingewerbeschein". D.h. man meldet immer ein Gewerbe und kein "Kleingewerbe" an.
Und ob man die Kleinunternehmerregelung anwenden kann, hängt auch vom Umsatz und nicht vom Einkommen an, ab einer bestimmten Umsatzgröße ist das nicht mehr möglich, auch nicht, wenn das Einkommen daraus sehr gering ist.
In dieser Hinsicht hat er Recht. Ich hatte mal ein Gewerbe und meine Ex ein Kleingewerbe. Den Schein den man ausfüllt ist der gleiche. Der Rest läuft über das Finanzamt und den Gewinnumsatz den man macht. Man darf halt eben nur eine bestimmte Summe Gewinnumsatz machen um die Umsatzsteuer zu sparen. War allerdings schon 20 Jahre her.
Es gibt KEIN Kleingewerbe. Das kennt weder das Gewerberecht noch das Steuerrecht. Was es gibt ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG. Und das ist das was ihr immer mit Kleingewerbe meint.
Es gibt keinen Gewinnumsatz. Es gibt Umsatz und es gibt Gewinn. Umsatz minus Betriebskosten = Gewinn. Und die § 19 UstG Reglung betrifft auch nur die Umsatz( Mehrwertsteuer) . Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000€ wird keine Umsatzsteuer erhoben. Und Umsatzsteuer kann man nicht sparen, denn das ist einfach nur ein Durchgangsposten.
Ein Kleingewerbe im Nebenerwerb musst du schon anmelden. Denn es handelt sich nicht mehr nur um ein Hobby
Kleingewerbe gibts nicht.
Es gibt die Kleinunternehmerregelung mit dem Finanzamt, die hat aber nix mir dem Gewerbeschein zu tun. Die bezieht sich nur auf steuerliche Aspekte. Man braucht dafür einen regulären Gewerbeschein.
Wenn du was auf eBay Kleinanzeigen machst was monatlich weniger als 200€ bringt ist es überhaupt nicht nötig. Aber dann würde ich das Geld in bar kassieren lassen oder höchstens paypall.
Das ist völliger Quatsch. Diese Regelung der GewO musst du mir mal nennen...
Wenn Du gewerblich Verkäufe tätigst, muss Du das als Gewerbe anmelden.
Es gibt kein Kleingewerbe.