Angemeldete Tätigkeit bei Gewerbeanmeldung für Onlineshop?

3 Antworten

"IT-Dienstleistungen und Einzelhandel mit ......"

Die Waren musst du schon wenigstens in Oberbegriffen benennen, z.B. Textilien, Lebensmittel, Schmuck, Elektroartikel. Diese Angabe ist notwendig, damit das Gewerbeamt welche anderen Dienststellen zwecks Überwachung einzubinden sind (z.B. Lebensmittelaufsicht, Umweltamt etc.).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es reicht schon wenn Du dein Tätigkeitsfeld grob umschreibst. In deinem Fall IT, Web-Entwicklung und Online-Handel (E-Commerce). Für das was Du am Ende genau machst, interessiert das Amt eigentlich weniger. Daher reicht eine grobe Umschreibung aus. Das ganze wird ja vorerst eh als Kleingewerbe laufen, oder?


Geochelone  03.07.2020, 16:43

Dass es das Amt weniger interessiert, womit er handelt, ist ja völliger Unsinn.

medmonk  03.07.2020, 17:38
@Geochelone

Wenn nur IT-bezogene Dienstleistungen oder digitale Güter angeboten werden, muss es nicht minuziös beim Gewerbeamt angezeigt werden. Da reicht sehr wohl eine grobe Tätigkeitsbeschreibung aus. In den vergangenen ~12 Jahren hat das Amt bei nicht einmal etwas beanstandet und auch sonst keine Probleme habe.

Etwas anders es jedoch bei Jugend-gefährdende Inhalten, Lebensmitteln oder etwas vergleichbaren aus. Wenn es aber rein um digitale Produkte geht, juckt es nicht ob Du Websites und Apps entwickelst und vielleicht nebenbei auch noch Visitenkarten, Flyer, Exposés oder was auch immer layoutest.

LG medmonk