Geht das als Tätigkeitsbeschreibung durch ohne Handwerk?

1 Antwort

Der Begriff "Veredlung" hört sich zwar schick an, aber ist auch nur eine Form der Gestaltung. Ich würde vorschlagen "Gestaltung von und Handel mit Textilien, Printmedien und Geschenkartikeln" als Tätigkeit anzugeben.

Damit sollte deutlich werden, dass er die Textilien nicht schneidert oder chemisch verändert. Somit kein Handwerk.

Bei einem Einzelunternehmen ist der Gewerbetreibende mit dem Gewerbe identisch. Rein rechtlich hat die Firma also keinen anderen Namen. Deshalb wird bei der Gewerbeanmeldung auch kein Firmenname eingetragen.

Im Tagesgeschäft kann dein Sohn einen Fantasienamen nutzen, solange er keine Namensrechte Dritter verletzt. Bei Auftritten im Netz muss er jedoch ein vollständiges Impressum (§ 5 TMG) mit seinen Echtdaten angeben.