Moin,
ich bin aktuell seit genau 3 Jahren an einer Universität tätig (E13/2-Stelle, Promotion nun abgeschlossen). Mein Vertrag wurde bis August 2018 verlängert.
Da ich eine Habilitation anstrebe, ist ein Auslandsaufenthalt in Form eines Postdocs quasi Pflicht. Geplant ist also ein 12- (oder 18, 24)-monatiger Postdoc in den USA, die Stipendienanträge laufen auch schon. Ich gehe davon aus, dass ich diesen im März des nächstes Jahres antreten kann.
Da stellen sich Fragen wie
- Arbeitslosengeldanspruch nach dem Postdoc: Habe ich Anspruch, da ich länger als 3 Jahre gearbeitet habe? Auch trotz der Unverbrechung von 12/18/24 Monaten?
- Wie gehe ich da am besten vor? Antritt im März, Vertrag läuft bis August .... da müsste ich ja kündigen, oder gefeuert werden (wofür es keine Gründe gibt). Oder einvernehmlich kündigen? Wie geht es, wenn man den Anspruch nicht verlieren will?
- Muss ich die Agentur für Arbeit frühzeitig davon unterrichten, oder die Schritte erst einige Monate bevor ich wieder nach Deutschland zurückkehre ergreifen?
- sind sonstige Dinge zu beachten?
Lg