Ich habe vor kurzer Zeit eine Kaffeemaschine auf ebay Kleinanzeigen für unter 25€ verschickt. Alle Mängel, die die Maschine bis dahin hatte, hatte ich auch angegeben. Nun behauptet der Käufer, es wären Teile der Maschine abgebrochen. Auch wenn ich weiß, dass ich eine funktionstüchtige Maschine ohne irgendwelche abgebrochenen Teile abgeschickt habe, wollte ich bei dem geringen Preis nicht ewig streiten und habe ihm, wie dann vereinbart, die Hälfte des Gesamtpreises zurück überwiesen. Er selbst hat per Mail bestätigt, dass er damit einverstanden ist, jedoch im Falle einer Ausbleibenden Überweisung das Produkt an mich zurückschickt, auf meine Kosten, und einen Anwalt bemühen will. Nun ist das Geld ja bei ihm, was er auch schriftlich bestätigte. Jedoch fiel ihm nun ein, das Gerät vollständig auseinander zu bauen und da die abgebrochenen Teile laut seiner Aussage komplett fehlen sollen, droht er mir erneut, da er mir dadurch quasi bewiesen hätte, ich hätte ein defektes Gerät verkauft und ihn betrügen wollen.Ich habe leider keine Gewährleistung ausgeschlossen, bin aber der Meinung, dass ich nun A) wegen des beidseitigen Einlassens auf den Vergleich, die Hälfte des Preises zurück zu zahlen und B) weil das Gerät nun vollständig zerlegt sein soll, nun nichts mehr zu befürchten habe.Die nächste Rechtsberatung ist diesen Monat leider im Urlaub, deshalb würde ich gerne erstmal hier fragen.