Schaden durch ausgelaufene Batterien beim Hersteller melden?
Hallo Leute,
habe mich gerade gefragt, ob man den Schaden durch ausgelaufene Batterien beim Hersteller der Batterien reklamieren kann.
Handelt es sich hierbei um sog. Elektronikartikel, für die eine Gewährleistung von zwei Jahren gilt?
8 Antworten
Gewährleistungsansprüche hast Du gegenüber dem Verkäufer, diese gilt grundsätzlich 2 Jahre.
Gewährleistung steht für eine mangelfreie Ware zum Zeitpunkt der Gefahrenübernahme.
Inwieweit Sekundärschäden gedeckt werden können kommt auf den exakten Einzelfall drauf an, wenn Du z.B. die Batterie gerade eben gekauft hast stehen die Chancen besser als wenn Du die Batterie schon 2 Wochen im Einsatz hast.
Es muss kein Verschulden des Verkäufers vorliegen, es liegt in der Haftung der gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung, fernab der Schuld warum die Batterie auslief haftet der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung, da durchaus auch für einen Sekundärschaden.
Da kommt es aber wie erwähnt auf den exakten Einzelfall drauf an inwieweit der Verkäufer haftbar gemacht werden kann.
Wenn dieser jedoch nur eine Packung Batterien verkauft, kann ich darin kein Verschulden erkennen.
Wenn diese direkt nach Kauf auslaufen in meiner Jackentasche, sehe ich sehr gute Chancen auf Erstattung des Sekundärschadens der Jacke durch den Verkäufer.
Auf Batterien gibt es keine Gewährleistung.
Das stimmt natürlich nicht. Auch auf Batterien gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung).
Allerdings setzt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Verschulden des Händlers voraus, welches hier kaum gegeben sein dürfte.
Sachmangel bei Verbrauchsmaterialien, die einem natürlichem Verschleiß unterliegen? Was kann der Händler dafür? Das liegt doch eher am Hersteller oder Verbraucher.
Sachmangel bei Verbrauchsmaterialien, die einem natürlichem Verschleiß unterliegen?
Na selbstverständlich.
Was kann der Händler dafür?
Es geht bei der Gewährleistung um eine mangelfreie Ware bei Übernahme dessen.
Das liegt doch eher am Hersteller oder Verbraucher.
Nein, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und in der Haftung ist immer der Verkäufer.
Warum sollte auf eine Batterie keine Sachmängelansprüche gelten ? Der Gesetzgeber schließt diese zumindest nicht aus.
Keine Chance ! Falls die Batterien dazu neigen, wird sich der Hersteller abgesicheert haben durch die Anweisung, leere oder schwache Batterien sofort zu entfernen, was grundsätzlich auch die Regel ist wie auch das Unterlassen des endlosen Eingeschaltetlassen.
Hier wird es schwierig.
Solange du vom Hersteller keine Garantie hast, wirst du diesen auch nicht belangen können.
Den Händler kannst du zwar für die defekte Batterie belangen, im Fall des defekten Gerätes wird es aber problematisch. Hierzu müsstest du dem Händler nämlichen ein Verschulden nachweisen, was du bei einer ausgelaufenen Batterie sicherlich nicht kannst.
Daher würde ich mal fast vermuten, dass du auf deinem Schaden sitzen bleiben wirst.
Das dürfte sehr schwierig sein.
Die Beweislast liegt sicher bei dir.
Du musst also z.B. beweisen,
- dass die Batterien neu waren
- dass du alles sachgerecht gemacht hast (z.B. keine verkehrt herum eingelegt hast, oder normale Batterien zu laden versucht hast)
- dass du die Regeln des Geräts befolgt hast ("bei längerem Nichtgebrauch die Batterien entfernen")
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Händler würden ein Verschulden des Händlers voraussetzen.
Wenn dieser jedoch nur eine Packung Batterien verkauft, kann ich darin kein Verschulden erkennen.