Gewährleistung bei 2 Monate alten Schuhen?
Meine Freundin hat sich vor nicht einmal 2 Monaten Schuhe für 20€ von Ju..x gekauft, die jetzt jedoch vorne gerissen sind und deshalb nicht mehr getragen werden können. Als wir in dem besagten Geschäft waren und die Schuhe umtauschen wollten würden wir jedoch zurückgewiesen mit der Begründung das man bei 2 Monate alten Schuhen, die 20€ kosten und schon getragen wurden keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche hat.Jetzt meine Frage hat man hier noch Ansprüche auf Garantie oder Gewährleistung oder ist der Verkäufer hier im Recht? Außerdem noch die Frage wich kann ich die Ansprüche, falls ich welche habe durchsetzen?Bitte in eine schnelle Rückmeldung.
6 Antworten
Selbsverständlich gilt auch bei Schuhen die gesetzliche Gewährleistung. Selbst wenn sie nur 1 € gekostet hätten. In den ersten 6 Monaten ab Kauf ist zudem der Verkäufer in der nachweispflicht, wenn er der Meinung ist, daß der Mangel nicht bei Übergabe der Ware vorhanden war.
Stellt sich also einzig und allein die Frage: Liegt ein Mangel vor oder nicht. Material- oder Verarbeitungsfehler sind Mängel, die der Gewährleistung unterliegen. Wenn aber beispielsweise Größe 40 hat und kauf die Schuhe in 38 und sie gehen deshab kaputt wäre das natürlich kein Mangel.
Vielen danke für die Antwort.
Jetzt stellt sich nur wieder die Frage wie man das durchsetzt da es gerichtlich keine Sinn macht.
Wie gesagt, die Verbraucherzentrale hilft in solchen Fällen.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers/Unternehmens während Gewährleistungen verpflichtend sind und die hat mit dem Preis eines Guts nichts zu tun.
Problem bei den Schuhen wird sein, festzustellen wer Schuld an dem Schaden hat.
Problem bei den Schuhen wird sein, festzustellen wer Schuld an dem Schaden hat.
Das ist das Problem des Verkäufers.
Ihr habt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren...im Geschäft müßt ihr die Schuhe reklamieren, nicht umtauschen...ist wichtig...
Was bedeutet hier reklamieren? Was nützt mir das wenn ich die Ware reklamiere wird diese ja nicht umgetauscht sondern nur der Verkäufer darüber in Kenntnis gesetzt das diese kaputt gegangen ist oder liege ich da falsch?
Ja, du liegst falsch...der Verkäufer kann dann die Schuhe so reparieren lassen, das man es nicht sieht und merkt (passiert bei den Schuhen aber nicht)...oder gibt euch das Geld zurück...und das wollt ihr ja...aber dafür müsst ihr hingehen und sagen "ich reklamiere diese Schuhe, bitte reparieren, oder Geld zurück"...
Genau das haben wir eben getan der Verkäufer hat darauf aber nur gebatwortet das man bei 20€ Schuhen keine 2 Monate Gewährleistung hat, weil diese ja nur 20€ kosten und er dann ja garnichts mehr verdienen würde. Die Gewährleistung gäbe es nur bei teureren Schuhen für zum Beispiel 200€. Es handelt sich ja aber eindeutig im einen Materialvehler.
dann lügt er, das hat nichts mit dem Preis zu tun...und was er verdient kann euch egal sein...oben hast du aber geschrieben, das ihr die Schuhe umtauschen wolltet, das kann er ablehnen, die Reklamation nicht...ist zwar Haarspalterei, aber die sind mit allen Wassern gewaschen...
Das bedeutet du würdest empfehlen noch einmal hin zu fahren und sehr klar zu sagen das man diese Wahre reklamieren will?
Ja, wenn er sich noch einmal weigert ganz ruhig mit dem Rechtsweg drohen...wenn es wieder Probleme gibt, in der Hauptverwaltung anrufen...0 800/50 20 500
Es handelt sich hier leider nicht um Deichmann sondern um ein anderes Geschäft.
Bei Deichmann würde man wenigstens einen Ansprechpartner finden.
Bei Deichmann (wie auch bei allen anderen seriösen Händlern) würde man die Reklamation auch anstandslos anerkennen.
Der Verkäufer labert Mumpitz.
Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch den Käufer haben. Die Schuhe sind keine 6 Monate alt, ergo muss der Verkäufer beweisen, dass der Riss nicht aufgrund eines Mangels entstanden ist.
Er muss umtauschen oder sonst wie nachbessern. Geh ins Geschäft bestehe auf deinem Recht und wenn man sich bockig stellt verlange den Geschäftsführer zu sprechen.
Hier tritt folgendes Problem ein. Er selbst ist der Geschäftsführer.
Selbstverständlich hast du Gewährleistung. Du kannst dir aussuchen ob du neue Schuhe willst oder sie repariert werden sollen (wobei die Reparatur hier wohl ausscheidet falls unverhältnismäßig teuer).
Trotzdem muss er klagen, wenn die sich weigern