Ich bitte um Aufklärung, da mich meine Recherche eher verwirrt je mehr ich mich mit dem Thema befasse.

Ich habe eine Konsole als Privatverkäufer heute verkauft. Ich betreibe kein Gewerbe.Ich lese aber jetzt bei der Google-Plus-Bewertung, dass mein Käufer (Höchstbietender) anscheinend oft Ware kauft und dann wenig später ein defektes Gerät reklamiert. Obwohl natürlich nichts kaputt ist. Versand wird ja bombensicher durchgeführt. Da werde ich mir größte Mühe geben!

Ich bin jetzt besorgt, da ich vergessen hatte bei meinem ersten Verkauf überhaupt die Gewährleistung auszuschließen. Zwar habe ich per Standard-Zusatz angegeben, dass Rückgabe auszeschlossen ist, aber das wird ja nicht reichen? Das steht in der Nähe vom Preis und den Versandkosten. "Rückgabe: Keine Rückgabe" E-Bay hat mich nur hiernach gefragt. Nicht jedoch nach Gewährleistungsausschluss...

Was bedeutet denn Gewähreistung von 2 Jahren vom Umfang her konkret? Ich hafte 2 Jahre dafür, dass das Gerät einwandfrei funktioniert? Die Beweislast müsste ja beim Käufer liegen. Was muss er mir nachweisen?

Oder ist damit gemeint, dass ich nur nachweisen muss, dass das Gerät bis zum Abschicken voll funktionsfähig war (unter Zeugen und entsprechender Dokumentation mittels Fotos/Videos)?

Sollte ich den Kauf rückabwickeln? Muss ich dann Schadensersatz leisten?

Zum Glück habe ich das alles rechtzeitig bemerkt. Die Ware ist noch zu Hause. Was sind eure Tipps? Achja das ganze lief natürlich über PayPal. Schlimmer kann es eigentlich nicht laufen...

Besten Dank!