Ich verkaufe ab und an einiges als Privatperson über Internet-Kleinanzeigen. Biete auch immer Abholung an aber bekomme auch Anfragen ob ich auch verschicke. Würde das schon gerne auch verschicken, weil regional die Käufer fehlen. Habe bisher auch immer den Standardsatz mit Garantie, Gewährleistung usw. benutzt, aber das ist nicht mehr aktuell.
Hier nun eine Änderung seit 2015.https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/
In einem anderen Artikel habe ich gelesen das bei der Gewährleistung in den ersten 6 Monaten der Verkäufer nachweisen muß das der Mangel ursprünglich nicht bestand , während bei der Mängelhaftung der Käufer die Nachweispflicht hat . Danach müsste man nun eigentlich die beiden Formulierungen Ausschluß von Gewährleistung und Sachmängelhaftung schreiben.
Wie formuliert man nun richtig, damit man nicht in die Pflicht kommt, wenn mal einem Käufer nach Wochen einfällt, gefällt nicht oder ist defekt gewesen und will sein Geld zurück.