Gewährleistung nach Displaytausch am Handy?

2 Antworten

Die "Gewährleistung" bedingt deinen Beweis, dass der Schaden schon beim Kauf des Gerätes vorlag. Somit also in der Praxis nicht Nutzbar. Ausserdem hat der Displayaustausch in einer nicht fertifizierten (Vertragswerkstatt) stattgefunden, somit erlischt auch die Garantie des Gerätes.

Das mit der Garantie stimmt soweit - die kann jeder Verkäufer selbst festlegen.

Was allerdings gelten sollte ist das EU Recht auf 2 jährige Gewährleistung. Wenn du also nachweisen kannst, dass der Fehler durch den Verkäufer, und nicht durch deine Nutzung entstanden ist, sollte er es nachbessern.