Müssen bestellte Möbel die nach der Montage einen Mangel aufweisen für die Retour zerlegt werden?

2 Antworten

Was steht denn in den AGB drin, wie in solchen Fällen zu verfahren ist? Daran wirst du dich halten müssen.

1. Es ist sehr unwahrscheinlich, das der Schrank von Werk aus so beschädigt ist, und deiner Beschreibung nach handelt es sich um einen Aufbaufehler deinerseits.

2. Es ist schon ziemlich nett von deinem Möbelhändler, das er den Schrank abholt und du ihn nicht hinbringen oder senden musst.

3. Wenn der Händler von jeder Person einen aufgebauten Schrank abholen würde, müssten sie ja nach 3 Schränken wieder zurück.

4. Ja, du musst den Schrank abbauen und verpacken (beachte 2. und 3.).