Mein Auto soll zur Behebung einiger Mängel ins Autohaus, alles auf Gewährleistung, da der Kauf erst 5 Monate zurück liegt und die Mängel von Anfang an vorhanden waren. Die Dame am Telefon sagte mir, ich muss einen Reparaturauftrag unterschreiben. Der Wagen war wegen einem anderen (schwerwiegenderen) Mangel schon mal da, dabei habe ich aber nichts unterschrieben. Da der Termin zur Reparatur jetzt außerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf liegt (Nachweispflicht) würde ich gerne wissen, ob man mir dann evtl. einen Strick daraus drehen kann, nach dem Motto, ich hätte einen Auftrag erteilt zur Reparatur und müsste das bezahlen. Logisch wäre das allerdings nicht, da das Autohaus über 200 Kilometer von meinem Wohnort ist und die Reparatur vielleicht maximal 250 Euro kostet.

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!