Fahrradergometer - Getretene Wattzahl berechnen?

Hallo!

Es geht darum, dass ich mir vor ein paar Tagen einen Heimtrainer, Fahrradergometer, zugelegt habe. Dieser hat leider nur Widerstandsstufen von 1 - 8, wobei 8 die "härteste" ist.

Ich muss demnächst in 6-8 Wochen ein Belastungs-EKG machen, wo ich eine bestimmte Wattzahl treten muss und mein Puls nicht höher, als 170 bpm gehen darf.

Schön und Gut. Jetzt die Frage: Wie kann ich aus meiner Geschwindigkeit (27,6 km/h) und meinem Gewicht (75 Kg) die getretene Wattzahl berechnen.

Zur Verdeutlichung des B-EKG's muss ich bei 100 Watt anfangen. Diese 100 Watt muss ich 2 Minuten treten und dann wird der Widerstand um 25 Watt erhöht, also auf 125 Watt. Und danach so weiter bis schließlich 200 Watt.

Habe ich bei diesen 200 Watt einen Puls von unter 170, habe ich bestanden. Ist er höher, muss ich bis 225 Watt treten und mein Puls darf meine maximale Pulsfrequenz nicht überschreiten (maxPuls Einfache Formel: 220 - Lebensalter [18J.] = 202).

Da der höchste Widerstand bei meinem Heimtrainer nicht der Mega Brüller ist, weiß ich nicht ob man z.B. 200 Watt mit Stufe 8 auf meinem Heimtrainer bei 27,6 km/h vergleichen kann.

Kann mir jemand helfen, die getretene Wattzahl zu berechnen?

Wenn ich die Zeit finde, werde ich mal zu meinem Hausarzt gehen und dort vorab ein B-EKG machen, um zu sehen, auf welchem Stand ich bin und ob eine Stunde Training pro Tag, auf der höchsten Stufe, immer so zwischen 23 und 27,6 km/h, ausreicht.

Mit freundlichen Grüßen

Fahrrad, Ausdauertraining, Polizei, Watt, Ekg, ergometer, Physik, Belastungs-EKG
Fahrrad geklaut, Dieb behauptet das Frauenrad ist sein. Polizei will Beweis von mir und ich muss wahrscheinlich das Schloss des Diebes bezahlen?

Sorry... wegen der langen Einleitungsfrage, weiß nicht... wie man es kurz formuliert.

Am Freitag wurde mir das Fahrrad geklaut, welches an einem Fahrradständer auf dem Schulhof befestigt war.

Gestern (Montag) habe ich auf dem Heimweg, vielleicht 100 Meter von der Schule entfernt... an einer Sammelunterkunft mein Fahrrad stehen sehen, dort war es an einem anderem Rad befestigt. Wir haben geschaut und das Fahrrad ging nicht ab. Weil wir nicht weit von der Schule entfernt waren, gingen meine Freundin und ich zurück, dort haben wir unseren Chemielehrer davon erzählt und der ging mit uns zum Hausmeister, der Hausmeister ist dann mit einer "Zange" (so eine Drahtzange, kA wie man die nennt) mit uns zu den Fahrrädern gegangen und hat man Fahrrad befreit, daraufhin kam eine Gruppe von Leuten, die sich lautstark darüber beschwert haben. Kurze Zeit später kam ein Betreuer dieser Unterkunft dazu, der die Polizei gerufen hat.

Lange Geschichte... kurz. Der Dieb hat vor der Polizei behauptet, dass mein Frauenrad seines sei und er hätte es vor zwei Woche gekauft hätte. Die Polizei hat unsere Personalien jetzt aufgenommen und will von mir einen Beweis, dass es sich um mein Fahrrad handelt, obwohl es meine Freundin bezeugen kann, meine Eltern und ich haben gestern keine Fahrradrechnung mehr gefunden, doch wir haben Bilder von mir mit dem Fahrrad, reicht das als Beweis für die Polizei?

Und müssen wir jetzt das Schloss von dem Dieb bezahlen? Da der Kerl gesagt hat "two week ago", bin ich mir hundertprozentig sicher, dass er mein Rad gestohlen hat, sonst hätte er ja nicht gelogen.

Kann ich jetzt einfach zu der Polizei gehen... mit den Bildern von mir und dem Fahrrad... oder muss ich vermutlich noch für das Schloss bezahlen, welches der Hausmeister "geknackt" hat. Außerdem meinte der Betreuer noch richtig **schlos, dass sich unser Hausmeister einer Sachbeschädigung hätte strafbar gemacht. :/

Wie komme ich da jetzt am besten aus der Sache raus und vor allem... wie unser Hausmeister, der ja nur geholfen hat. :(

Mich regt schon die Unterstellung der Polizei auf, dass es ja auch sein Fahrrad sein könnte und ich könnte ja auch viel behaupten. Ein Frauenrad... dieser Typ hatte so sichtbar gelogen. :/

Anne-Kathrin

Fahrrad, Polizei, Diebstahl, Jura, Sachbeschädigung
Fahrradkauf - legal o. Helerei?

Zur Zeit suche ich für einen Bekannten ein gebrauchtes günstiges Fahrrad, auch zum herrichten. Auf die Optik kommt es dabei nicht an. In einem Online Kleinanzeigen Portal habe ich eines entdeckt und den Verkäufer angeschrieben. Neben ein paar technischen Daten fragte ich nach einem Eigentumsnachweis (z.b Kaufbeleg) - ich will kein geklautes kaufen. Der Verkäufer antwortete prompt und erklärte, das dieses Rad schon weg sei und er aber noch weitere ähnliche hat. Diese stammen einer Säuberungs- Aktion seiner Wohnanlage. Nun zur eigentlichen Frage: kann - wenn dies so stimmt - die Hausverwaltung bzw. Kleinanzeigenersteller diese überhaupt legal verkaufen bzw. Ich rechtmäßig Eigentum daran erwerben? Theoretisch kann das Rad ja auch zuvor gestohlen worden sein und sozusagen seine vorerst letzte Ruhestätte im Fahrradkeller der Wohnanlage gefunden haben. Da das Rad schon weg war, ist die Frage eher theoretischer Natur- interessieren würde es trotzdem. Was denkt ihr?

Da nun schon zwei mal eine Antwort kam, dass man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben könne: Ich weiss dass man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann. Deshalb fragte ich nach einem Kaufbeleg bzw. Eigentumsnachweis. Die Frage ist, ob die Hausverwaltung/der Anzeigenersteller mit einer Säuberungs- Aktion zum Eigentümer wird und das Rad überhaupt verkaufen kann.

Fahrrad, legal, Kleinanzeigen, Diebstahl, Hausverwaltung, Fahrradkauf, Hehlerei

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