Fahrradkauf - legal o. Helerei?

Zur Zeit suche ich für einen Bekannten ein gebrauchtes günstiges Fahrrad, auch zum herrichten. Auf die Optik kommt es dabei nicht an. In einem Online Kleinanzeigen Portal habe ich eines entdeckt und den Verkäufer angeschrieben. Neben ein paar technischen Daten fragte ich nach einem Eigentumsnachweis (z.b Kaufbeleg) - ich will kein geklautes kaufen. Der Verkäufer antwortete prompt und erklärte, das dieses Rad schon weg sei und er aber noch weitere ähnliche hat. Diese stammen einer Säuberungs- Aktion seiner Wohnanlage. Nun zur eigentlichen Frage: kann - wenn dies so stimmt - die Hausverwaltung bzw. Kleinanzeigenersteller diese überhaupt legal verkaufen bzw. Ich rechtmäßig Eigentum daran erwerben? Theoretisch kann das Rad ja auch zuvor gestohlen worden sein und sozusagen seine vorerst letzte Ruhestätte im Fahrradkeller der Wohnanlage gefunden haben. Da das Rad schon weg war, ist die Frage eher theoretischer Natur- interessieren würde es trotzdem. Was denkt ihr?

Da nun schon zwei mal eine Antwort kam, dass man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben könne: Ich weiss dass man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann. Deshalb fragte ich nach einem Kaufbeleg bzw. Eigentumsnachweis. Die Frage ist, ob die Hausverwaltung/der Anzeigenersteller mit einer Säuberungs- Aktion zum Eigentümer wird und das Rad überhaupt verkaufen kann.

Fahrrad, legal, Kleinanzeigen, Diebstahl, Hausverwaltung, Fahrradkauf, Hehlerei
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