Fahrrad mit motor selber bauen?
hallo allerseits. Ich wollte mir zum 14. geburtstag ein mofaführeschein wünsche (das Geld dafür, weil man das mit 14,5 Jahren schon machen darf). Aber man darf es erst mit 15 Jahre fahre worauf ich jetzt keine lust hab solange zu warten... ( keine antworte die mir nicht weiterhelfen wie z.B.: äh du bist einfach viel zu ungeduldig und es hat einen grad warum das ab 15 ist bla bla bla...). Kommen wir zum Punkt: Ich wünsche mir jetzt ein elektrofahrrad zum Geburtstag und ich weiss jetzt nicht welches man ohne strassenzulassung und ohne führerschein fahren darf. könnt ihr mir bitte sagen welches "Fahrrad" ihr mir empfählen würdet? Lg seikan P.S.: beachtet nicht die Grammatik- und Rechtschreibfehler bitte ;D
4 Antworten
Guck mal hier rein:
https://www.akkuman.de/allgemein/der-unterschied-zwischen-e-bike-und-pedelec/00773/
Da ist unten eine Liste mit den Unterschieden. Du darfst ohne Straßenzulassung und Führerschein "nur" das normale Pedelec fahren. Pedelecs zählen anders als E-Bikes zu den Fahrrädern. Bis 25 km/h kannst du damit fahren, musst aber eben auch selbst in die Pedale treten damit dich der Motor unterstützt.
Mofa ähnlich ist das E-Bike, das fährt wohl auch ohne Pedalunterstützung, hat aber ein Mindestalter von 15 Jahren und braucht Zulassung und Führerschein.
Vielleicht hilft das ja :)
LG Ili
Jedes Elektrofahrrad, das Dich beim treten "unterstützt". Das heißt, dass Du trotzdem noch treten MUSST, um elektrischen Antrieb zu haben.
Es gibt welche die das Fahrrad von alleine antreiben, bei denen man notfalls treten kann, sofern der Akku leer ist. Aber das ist dann ja wieder ein Mofa :D
gibt es nicht sowas was nicht vom Staat als Mofa gilt? kann ich mir auch selber ein motor kaufen und dann an ein Fahrrad dranmontiern?
Du darfst natürlich nicht jedes Elektrofahrrad, dass dich beim Treten unterstützt, fahren. Die Antwort ist völliger Blödsinn, siehe §1 StVG:
(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge,
die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem
elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von
höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit
zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird. Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1
bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr-
oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf
eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten
des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind
die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.
Soweit ich weiß darfst du nur ein Ebike fahren, welches nicht von alleine fährt und nicht schneller als 25 km/h fährt.
gibt es nicht solche wo man nur treten muss wenn das Benzin/batterien leer sind?