Wie kann ich wieder eine Wehrübung bei der Bundeswehr als Reservistin machen (T5 & Gesundheitsziffer)?

Hallo,

ich war (bin?) Reservistin im Sanitätsdienst bei der Bundeswehr und habe bereits eine Wehrübung gemacht. Für meine zweite Wehrübung, die direkt an die erste anschloss (in der selben Einheit) wurde ich leider T5 gemustert aufgrund von psychischer Instabilität (das ganze ist aber eine ganz blöde Geschichte, bestehend aus Intrigen und ganz viel filmreifem Drama). Dabei kann ich sagen, dass das ganze definitiv aufgespielt wurde und ich mehr oder weniger aus der Einheit gedrängt wurde. Ich fühle mich psychisch stabil und habe das Gefühl, ich wurde zu unrecht gegangen. Aufgrund dieser Person, die das ganze veranlasste, sind übrigens auch ein paar Wochen später zwei weitere Reservisten gegangen worden.

Die Ärztin, die mich T5 gemustert hat, hat mir gleichzeitig auch eine Gesundheitsziffer (was auch immer das genau ist) eingetragen. Leider weiß ich nicht genau, wie ich nachprüfen kann, was nun genau in meiner Akte drin steht. Mir wurden bei der Entlassung keine Informationen gegeben, ob ich denn jemals wieder eine Wehrübung machen kann, denn ich möchte das nicht so auf mir beruhen lassen.

Ich würde gerne wieder eine Wehrübung machen (hatte eigentlich auch vor, dies regelmäßig zu tun) und habe Bedenken, dass ich wegen T5 und dieser Gesundheitsziffer nie wieder eine Wehrübung machen kann.

Ich habe leider keine Ahnung, wen ich ansprechen soll, denn mit der Einheit, in der ich meine erste und letzte Wehrübung gemacht habe, habe ich nichts weiter zu tun gehabt. Post aus Koblenz bekomme ich weiterhin. Ich habe schon überlegt, in meiner alten Einheit (in der ich während meiner aktiven Dienstzeit) war anzurufen, aber leider wussten sie schon damals nicht wirklich etwas über die Reserve der Bundeswehr...

Kennt sich da zufällig jemand mit aus?

Bundeswehr, Militär, Reservist, Sanitätsdienst, T5
Wer entscheidet über die Diensttauglichkeit bei der BW?

Guten Tag

Meine Frage bezieht sich eigentlich nur auf den Musterungsprozess und involviert "Selbstverletzungen", aber da ich gewissen Kommentaren vorbeugen will, die man bei ähnlichen - aber nicht ganz vergleichbaren - Fragen sieht, werde ich das natürlich noch ein wenig ausführen.

Einige Narben am linken Unterarm werden sicherlich zu erst bei der medizinischen Untersuchung auffallen. Wer ist hier befugt mich deswegen für dienstuntauglich einzustufen? Der Arzt / Die Ärztin oder erst nach Weitergabe dieses "Befunds" der Psychologe / die Psychologin bei dem entsprechenden Gespräch später im Assessmentverfahren? Meine einzige Sorge ist, dass der/die Arzt/Ärztin sofort die Chance auf eine Weiterführung des Assessments ausschließt, ohne dass ich mit dem/der Psychologen/in darüber ein Gespräch führen kann.

Habe ich Anspruch darauf, eine solche Entscheidung zunächst "nicht zu akzeptieren" und zu fragen ob das nicht lieber der/die Psychologe/in entscheiden soll?

Eine kurze Antwort darauf würde mir schon mehr als genügen ;)

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Mir ist selbstverständlich bewusst, dass das nicht gerade für mich spricht. Ich bin mir aber äußerst sicher, dass spätestens der/die Psychologe/in keinerlei Störungen o.Ä. feststellen wird. Das hat hauptsächlich was mit der Entstehung dieser Narben zu tun. Aber das ist ja für die Frage an sich uninteressant.

Danke schonmal im Voraus!

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