Schiessbuch verlieren Bundeswehr?

6 Antworten

Man müsste dann nur die Übungen nachholen, die für den entsprechenden Zweck erforderlich sind. Das Wachschießen müsstest Du zB nicht nachholen, da Du ja mit der entsprechenden ATN das erfolgte Wachschießen nachweisen kannst.

Die erforderlichen IGF-Leistungen wiederholst Du jährlich (mit Ausnahme 2020/21) - somit müsstes Du schlimmstenfalls die Leistungen des laufenden Jahres nachholen (sofern sie nicht in der Ausbildungspassdatenbank eingetragen wurden). Gleiches gilt für die Schützenschnur.

Einweisungen auf bestimmte Waffen oder bestimmte Abnahmen (ABC-Maske, Übungshandgranaten etc. pp.) sind nicht so wichtig, wie sie einem dargestellt werden. Daher wären diese nur in Einzelfällen nachzuholen.

Was aber in jedem Fall passieren würde (zumindest, wenn ich Dein Chef wäre), ist eine disziplinare Würdigung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Jack334 
Beitragsersteller
 28.12.2020, 15:47

20/21 bleiben die igf alle bestehen wohl ?? Also das was ich 2020 gemacht habe zählt auch für 21 wohl ??

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Zwicknick  28.12.2020, 15:49
@Jack334

korrekt.

Wobei das auch von Deinem Kommandeur abhängt. Wenn Ihr die Möglicheiten habt, IGF in 2021 unverändert abzulegen, wird er sicherlich unverändert daruf bestehen ;)

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GhostOA  28.12.2020, 15:55

Welche Verletzungen siehst du, dass du es disziplinar würdigen würdest?

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Zwicknick  28.12.2020, 16:36
@GhostOA

Ermitteln würde ich wegen des Verdachts auf §11(1), Satz 1. Sicherlich wurde ihm befohlen, was er mit dem Schießbuch zu tun hat 😉

Sollte es ihm aus der Tasche gefallen sein, weil er die Taschen nicht zugeknüpft hatte (bzw. er den Verlust sonst fahrlässig schuldhaft verursacht haben), dann wenigstens wegen §7 SG mit dem Ziel eines einfachen Verweises (es sei denn, er ist patzig oder auch sonst für seine "Verluste" bekannt)...

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GhostOA  28.12.2020, 16:42
@Zwicknick

puhhh.....

Die Frage ist dann, wann es ihm befohlen wurde und wie du mit Vergessensraten bzw. den typischen Dienstanpassungen umgehst.

Und auch §7 SG ist etwas dünn, außer er ist eventuell schon öfters aufgefallen.

Klar hast du da als Disziplinarvorgesetzter freie Hand, ich würde da aber Beschwerde einlegen.
Nur weil jemand sein Schießbuch verliert muss da nicht so hart reingehauen werden.

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Theoretisch müssten alle Übungen nachgeholt werden, da das Schießbuch dein einziger Nachweis ist.

Schießkladden gibt es nur noch als Einheitsschießkladden und Schießlisten müssen nach einem Schießen vernichtet werden.

Tipp: Regelmäßige Kopie deines Schießbuches machen. Im Idealfall sogar siegeln lassen und bei der TE aufbewahren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also ich hatte mein Schießbuch mit samt ein paar anderer Gegenstände in der Bahn verloren, jedoch hatte der Finder in meiner Kaserne angerufen noch bevor ich dort angekommen bin. (ich habe noch ein mal eine Stunde gebraucht vom Zug bis zur Kaserne)

Das was du in dein Schießbuch eingetragen hast, das steht sowieso nirgend wo anders. Bei Dingen welche andere für dich dort eingetragen haben kannst du eigentlich davon ausgehen dass diese noch irgend wo stehen.

Den Haltepunkt deiner Waffe, den musst du wohl neu bestimmen. XD Es sei denn du weißt ihn noch.


Jack334 
Beitragsersteller
 28.12.2020, 12:04

Aber das beantwortet meine Frage net ganz

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PredatorWorks  28.12.2020, 12:10
@Jack334

Mehr kann ich dazu nicht sagen. Hatte es ja dann wieder bekommen.

Ich würde es melden, dann gleich ein neues beantragen (wir hatten einen ganz tollen Versorgungsfeldwebel) und ihn fragen ob mir jemand die anderen Daten eintragen könnte, damit alles wieder vollständig ist.

Vielleicht findet es ja auch jemand und du kannst es dir dann irgend wo abholen.

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Jack334 
Beitragsersteller
 28.12.2020, 12:11
@PredatorWorks

Bei mir ist alles vorhanden..wollte nur fragen was im Ernstfall passieren würde ..glaube nicht ob alle Übungen gespeichert werden,da ständig nach gefragt wird :D also die einzeln Personen

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Das Schießbuch ist nur ein Auszug aus den Schießkladden. Geht ein Schießbuch verloren, und werden die Schießergebnisse für irgendwas gebraucht, dann bleibt dir nur der mühsame Weg, deine Ergebnisse aus den Schießkladden deiner Einheit nachzutragen, und diese Eintragungen von dem Schießlehrer der Einheit quittieren zu lassen.


GhostOA  28.12.2020, 14:54

Falsche Antwort. Es gibt nur noch Einheitsschießkladden und Schießlisten müssen nach dem Schießen vernichtet werden.

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Das Buch führst du nicht selber, sondern dein Vorgesetzter, falls es verloren geht muss er sich darum kümmern. So kenne ich es zumindest.

Und woanders wird es sonst nirgends dokumentiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fallschirmjäger seit 2010

Jack334 
Beitragsersteller
 28.12.2020, 12:02

Achso,deswegen führt man auch am Mann so ein kleines grünes Buch ;))

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anstrum  28.12.2020, 12:10
@Jack334

Ja klar holst du das Buch ab, schießt, gibts das Buch wieder ab, du FÜHRST es aber nicht.

So kenne ich es, da man ansonsten da selber was eintragen kann.

Von daher stell ich mir es schwierig vor das Buch selber zu verlieren.

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Jack334 
Beitragsersteller
 28.12.2020, 12:13
@anstrum

Ich hab das Buch ständig bei mir am Mann auch jetzt und in Ewigkeit...ich weiß nicht,vielleicht wird es bei euch anders handgehabt

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GhostOA  28.12.2020, 14:58

Das Schießbuch gehört dem Soldaten und bleibt auch bei ihm.

Es ist sein Nachweis über Übungen und Ergebnisse, sowie für weitere Eintragungen.

Die Praxis, dass der TE Führer die Bücher übernimmt existiert, ist jedoch nicht vorgesehen. Genau wie das Impfbuch beim Soldaten bleiben sollte.

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Zwicknick  28.12.2020, 15:37
sondern dein Vorgesetzter, falls es verloren geht muss er sich darum kümmern.

Da muss ich Dir wiedersprechen ;)

Das mag in Deiner Einheit tatsächlich so sein, aber das ist keinesfalls üblich. Ist möglich, dass der Zugführer oder Chef es seinen Soldaten nicht zutraut bzw ihnen nicht vertraut und rein vorsichtshalber die Bücher einbehält, aber in einer normalen Stammeinheit hat jeder sein eigenes Schießbuch am Mann und ist selbst dafür verantwortlich.

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anstrum  28.12.2020, 16:18
@Zwicknick

ist mir tatsächlich neu, sowohl in der AGA als auch in der Stammeinheit hat sich immer der ZgFhr darum gekümmert.

Aber man lernt ja nie aus :)

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