Darf man zur Bundeswehr wenn man noch seine lose Zahnspange / Retainer nach einer festen Zahnspange tragen muss?
2 Antworten
Nein. Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen müssen abgeschlossen sein, dazu zählt das Tragen einer Zahnspange.
Retainer und lose Zahnspange nach einer festen sind kein Grund die dich automatisch untauglich machen.
Ich kenne genug Soldaten die einen Retainer haben und tauglich sind. Die eigentliche Behandlung an sich ist ja auch abgeschlossen.
Auf welche Vorschrift beziehen Sie sich den? Würde mich ehrlich gesagt sehr wundern, den inzwischen tragen die meisten nach Ihrer festen Zahnspange einen Retainer bis min. Mitte/Ende zwanzig.
Hier siezt man nicht. In der ZDv 46/1 unter GNr 37 werden kieferorthopädische Behandlungen mit Retationsphasen mit Kontrollbedarf T3 gemustert. T3 gibt es nach neuesten Stand nicht mehr. Wer früher mit T3 gemustert wurde, wird heute mit T4 gemustert.
Des Weiteren erklärt man bei jeder Bewerbung, dass man sich in keiner kieferorthopädischen Behandlung befindet bzw. diese bis zur Einstellung abgeschlossen sein müssen. ICH spreche da aus eigener Erfahrung und beziehe mich nicht auf Hörensagen.
Die Zahnmedizinische Untersuchung erfolgt übrigens nicht bei der Musterung, sondern in der Grundausbildung, wenn es quasi schon zu spät ist. Dass der Kamerad dann einen Retainer hat, interessiert dann niemanden mehr und oft heißt es dann, man hätte es nicht besser gewusst. Gegen die Vorschrift ist es trotzdem.
Da werden wir uns wohl nicht einig. Der FS wird es wohl selber rausfinden müssen bei der Musterung.
Doch, damit ist man vorübergehend untauglich. Nichts da "eigene Erfahrung".