Willkür durch Betreuer?

Hallo, nachdem meine Mutter auf Betreiben meines Bruders unter Betreuung gestellt wurde, lebe ich nun allein im Haus, das wir vorher gemeinsam bewohnten.

Ich bin mittlerweile der Willkür dieser Betreuerin völlig hilflos ausgeliefert. Sie hat mir mittlerweile schon über ein Dutzend Schreiben in den Briefkasten geschmissen, wo drinsteht, daß Handwerker kommen, und wenn ich nicht aufmache, läßt sie die Tür aufbrechen. Reparaturaufträge wurden von ihr jedoch noch nie erteilt, nur einmal aufgrund einer Mängelanzeige von mir, und das erst nach drei Wochen. Wenn sie mit ihren Aktionen fertig ist, fährt sie anschließend am Haus vorbei und grinst zufrieden. Sie hat immer andere Handwerker dabei, die nicht wissen, was da läuft, und hinter denen sie sich versteckt.

Ich habe inzwischen Anzeige wegen Nötigung erstattet, die ohne Begründung eingestellt wurde. Diese Betreuerin behauptet, ich hätte einen Mietvertrag unterschrieben, in dem drinsteht, daß ich nur zwei Zimmer gemietet habe, was natürlich nicht stimmt. Es gibt da keine getrennten Wohnungen. Diesen Mietvertrag hat sie mir unter die Nase gehalten und im Befehlston gemeint, ich solle das unterschrieben. Und da drei Zimmer komplett leerstehen, bewohne ich auch nur zwei Zimmer im Endeffekt.

Nach dieser Anzeige hat sie aus Rache den halben Garten plattmachen lassen. Jetzt liegt wieder ein Schreiben im Kasten von wegen Handwerker und Tür aufbrechen. So geht das bald jeden Monat. Demnächst wird sie dann wohl den Rest vom Garten verwüsten lassen. Seit die Anzeige eingestellt wurde, kommt sie jetzt wohl richtig in Fahrt.

Letztes Jahr wollte sie das Haus einer Hausverwaltung übergeben, wobei ich allerdings leider nicht auf das Schreiben der Hausverwaltung reagiert hab, weil zu dem Zeitpunkt keine Reparaturen anstanden. Ich habe dann später zwar eine Mängelanzeige dorthin geschickt, aber es kam keine Reaktion.

Es gibt dieser Person offenbar eine sadistische Befriedigung, mich zu terrorisieren. Egal, was ich mache, sie tritt sofort nach, und es wird immer schlimmer. Ich habe mittlerweile starke Depressionen und keine Kraft mehr, was zu tun. Während sie mittlerweile alle paar Wochen hier auftaucht, um was in den Briefkasten zu schmeissen, kümmert sie sich um meine demente Mutter einen Dreck. Die wird anscheinend jetzt mit Neuroleptika ruhiggestellt und wurde natürlich gegen ihren Willen im Altersheim untergebracht. Letztes Jahr bin ich regelmäßig mit anonymen Anrufen belästigt worden, die wahrscheinlich auch auf das Konto dieser offenbar psychisch kranken Person gehen. Was kann ich da noch tun?

Recht, Betreuung, Betreuungsrecht
Schlußrechnungslegung nach Tod des Betreuten - wie ist sie formell ordnungsgemäß?

Guten Morgen, ich habe eine Frage bezüglich einer Schlußrechnungslegung nach Tod des Betreuten. Vor wenigen Monaten ist meine Mutter verstorben, für die ich die Betreuung einschließlich der Vermögenssorge übernommen hatte. Von der jährlichen Schlußrechnung war ich befreit, habe in diesen Jahren jedoch wie gefordert alle Einnahmen und Ausgaben notiert und mit nummerierten Belegen versehen. Nun, nach dem Tod meiner Mutter, habe ich die Unterlagen bei Gericht eingereicht. Da ich keine Buchhalterin bin mag es sein, dass ich an irgendwelchen Stellen sozusagen "technische" Fehler in der Auflistung gemacht habe. Sicher kann ich jedoch sagen, dass alle Angaben und Belege gewissenhaft von mir gesammelt und eingereicht wurden und ich von dem Geld meiner Mutter natürlich nichts unterschlagen oder für fremdartige Zwecke verwendet habe. Das bedeutet, anhand der Belege und Kontoauszüge ist festzustellen, dass nichts fehlt. Lediglich meine buchhalterischen Fähigkeiten der Auflistung scheinen leider irgendwie unzureichend. Vielleicht noch interessant zu wissen: Meine Mutter hatte wenig Geld, bezog Rente und ergänzende Sozialhilfe sowie zeitweise Wohngeld. Es sind maximal noch versteckte Schulden von anno dazumal vorhanden und alle potenziellen Erben (meine Kinder und ich) haben das Erbe ausgeschlagen. Das bedeutet, es gibt keinen Hinterbliebenen der erbt und entsprechend niemanden, der mich von der Rechnungslegung befreien könnte. Wie weit darf das Gericht mich nun mit dieser Schlußrechnung beschäftigt halten obwohl alle Posten genau belegt sind und es keine Erben gibt? Ich habe nun erfahren, dass für den Fall, dass keine Erben vorhanden sind der Staat eventuellen Reichtum erbt (der hier ja nicht vorhanden ist). Sollte das Gericht deshalb das Interesse und Recht haben, mich zu einer komplett neuen Auflistung zu verdonnern?! Ich habe an anderer Stelle nachgelesen, dass es Aufgabe des Gerichts ist, die formell ordnungsgemäße Schlussrechnung zu prüfen, nicht aber deren sachliche Berichtigung oder Ergänzung einzufordern. Sollte ich lieber einen Weg zu einer Buchhalterin oder gar einem Rechtsanwalt machen?! Wer weiß wirklich etwas über solche Sachverhalte und kann mir Auskunft geben? Lieben Dank!

Betreuung
Darf die Tagesmutter Betreuung verweigern?

Hallo Liebe Nutzer :) mein Sohn ( 3Jahre alt) wird von einer Tagesmutter betreut. Vor 3 Wochen hatte er die Kraetze. Habe es Ihr auch direkt mitgeteilt. Darauf hin wurde die Tagespflege eine Woche geschlossen. Erst nach 3 Wochen wollte ich Ihn wieder zur Betreuung bringen. In der Zeit sind Auseindarsetzungen zwischen der Tagesmutter und mir passiert. Sie wollte mir Reinigungskosten in Rechnung stellen, die ich natürlich nicht bezahlt habe. Letz endlich musste sie die Kosten übernehmen. DIese Woche wurde hat mein Sohn vom Arzt einen Attest bekommen über die Freiheit von ansteckenden Infektionen etc. Das habe ich der Tagesmutter auch mitgeteilt. Sie hat mir berichtet dass einige Kinder Neurovirus hatten und sie es vllt auch haben könnte, dadurch mein Kind vllt auch angesteckt werden könnte. Habe mein Kind zwei Tage nicht zur Betreuung gebracht. Morgen muss ich aber arbeiten und habe keine Betreuung.Kann auch nicht die Vertretung in Anspruch nehmen, da sie ja wieter betreut. Diesen Donnerstag um 16.30 hatten wir bei der Fachberatung einen Termin, damit wir über die vertraglichen Dinge sprechen die sie nicht einhält. Hatte der Fachberatung auch nur unter der Bedingung dass sie mein Kind dann mit zur Fachberatung nimmt zugestimmt, da mein Kind eig bis 16:30 von ihr betreut wird. Mich hatte es eh gewundert, wie sie dem Termin zugestimmt hatte, weil um 16.30 hat sie erst Feierabend. Heute hat sie sich geweigert ihn mitzunehmen mit der Begründung dass er nach 16.30 nicht versichert sei. Aber sie muss ja eh früher los und erst um 16.30 da sein. Sie hat die Betreuung für Mittwoch und Freitag verweigert. Und gibt an dass ich ihr Kommandos geben würde. Nur weil Sie selbständig ist, denkt sie alles machen und tun zu dürfen.Wie kann man gegen so eine TAMU vorgehen. Mein Kind wird da aufjeden Fall nicht mehr hingehen. Aber ich möchte nicht, dass diese TAMU so davon kommt. Schliesslich haben wir einen Vertrag, an den sie sich halten muss. Vorher hatte sie mir auch mit der Kündigung gedroht..Ich bin für hilfreiche Kommentare sehr dankbar. Bin übrigens in der Ausbildung..bin in einem Monat fertig...Schade dass sowas in so einer Zeit passieren musste.. Vielen Dank für die Kommentare im voraus.

Leistung, Arbeitsvertrag, Betreuung, Jugendamt, Tagesmutter
Gibt es noch Schutz vor der Betreuungsmafia, Richter vom Landgericht sind beteiligt, wie soll man da noch zu seinem Recht kommen?

Meine Oma hatte meiner Mutter damals für den Fall der Fälle eine Vorsorgevollmacht geschrieben und diese notariell beglaubigen lassen. Das Alles wollen die Gerichte nicht sehen und reagieren auf unsere Schreiben nicht. Die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts wurden ignoriert und die Akte wieder zurück an das Amtsgericht bei uns gesendet.

Die Betreuerin, die im Übrigen nur die Vermögenssorge übertragen bekommen hatte, erteilte uns damals Hausverbot, was bis heute noch besteht. Wir haben keinen Kontakt mehr zu meiner Oma. Dürfen Sie nicht mal mehr aufsuchen.

Das war natürlich nun nur ein kleiner Ausschnitt aus dem ganzen Fall. Haben Sie Interesse uns zu helfen und beizustehen? Wir haben mittlerer Weile aufgegeben und auch kein Geld mehr für einen Anwalt, die meisten lehnen ab, weil die Akte schon zu groß ist. Eine Rechtsschutzversicherung besteht allerdings.

Die Polizei hat ein Verbot von dem Richter bekommen aktiv zu werden, der Richter ist telefonisch nie zu erreichen, postalisch bekommen wir keine Antwort, persönlich werden wir rausgeschmissen und es wird mit der Polizei gedroht. Die Betreuerin schreibt uns andauernd, neuerlich per Gerichtsvollzieher, dass wir die Vorsorgevollmacht, ihr aushändigen sollen.

Recht, Anwalt, Erbe, Rechte, Gericht, Vorsorge, Altersvorsorge, Betreuung, Bund, Verfassung
Kann ich für meinen Vater einen Betreungsausweis beantragen wenn ich eine Vollmacht habe, die nicht amtlich beglaubigt ist?

Er ist bereits mehrmals gestürzt und war im Krankenhaus. Weil er laut KH nicht mehr alleine leben kann haben sie eine Betreuung für die Bestimmung des Aufenthalts eingeleitet und mich als Betreuerin vorgeschlagen. Ich habe zugestimmt, weil ich meinem Vater helfen möchte. Er ist zur Zeit auf Kurzeitpflege in einem Heim. Er sieht es jedoch nicht ein, dass er nicht mehr kann, ist auch schon aus dem Krankenhaus abgehauen und im Schlafanzug und Hausmantel mit dem Bus nach Hause gefahren. Vom Krankenhaus wurde eine Akoholdemenz bestätigt, er kann auch die Ausscheidung nicht mehr richtig kontrollieren, redet wirr, hat manchmal aber lichte Momente. Im Heim hat er nun eine Fußfessel bekommen mit der die Außentür nicht aufgeht, kann jedoch wenn jemand ihm die Tür aufmacht raus. Er hatte bereits aus dem Krankenhaus ein Zimmer im betreuten Wohnen bestellt. Nachdem wir diesen seinen Zustand geschildert hatten wollten sie ihn nicht haben. Ich müßte die Finanziellen Sachen von meinem Vater, wegen dem Heim regeln, die Bank erkennt die Vollmacht nicht an, weil sie nicht beglaubigt ist und eine Bankvollmacht weigert er sich zur Zeit zu unterschreiben. Im Krankenhaus hat er zwei Flaschen Bier am Tag bekommen und im Heim werden sie ihm auch nur soviel geben, jedoch wenn er noch über sein Geld bestimmen kann, kann er sich selber Alkohol beschaffen. Das Betreuungsgericht sagt wenn ich eine Vollmacht habe können sie mir keine Betreuungsschein auststellen. Mir ist nicht bekannt ob und wieviel Geld er hat, etwas hat er sicher, ich weiß nicht bei welcher Bank und wieviel. Er muß natürlich für das Heim aufkommen, dafür wäre es wichtig dass ich eine Übersicht über seine Finanzen bekomme. Mit ihm kann ich darüber nicht sprechen, er weigert sich und ist der Meinung, dass er das selber machen kann. Was kann ich da machen?

Betreuung, Vollmacht
Vater im Altenheim kann nicht mehr selber unterschreiben. Soll ich die Betreuung übernehmen?

Wer kann mir helfen? Mein Vater ist seit seinem Sturz im Altenheim und dem Krankenhausaufenthalt nicht mehr in der Lage seine seine geschäftlichen Dinge Post, Versicherung usw. selber zu regeln. Das Pflegeheim rief an informierte mich ich, sofort dort hin. Er hat Krebs und wird in naher Zukunft einschlafen. Nun meine Frage. Das Heim (Leitung) meinte meine Schwester kommt nicht vorbei möchte mit ihm keinen Kontakt macht da nichts für ihn und würde denen bescheinigen das sie von der Altersvorsorgevollmacht zurücktritt. Es sollte ein Betreuer bestellt werden.Die Heimleitung empfahl mir das auch. Jetzt mein Frage: Warum soll ich auch zurücktreten? Die wollten auch das ich seinen Wagen verkaufe, aber dass kann und darf ich doch nicht. Der geht doch in die Erbmasse.Also kann mich jemand aufklären was es auf sich hat wenn ich die Betreung übernehme hat das Nachteile für mich? Mein Schwester hat selber eine Betreuerin (was da ist weis ich nicht) sie wird gut informiert sein da geh ich von aus.ich denke unseren Vater (wenn ich auch nicht die Lieblingstochter war) sollte man zum Schluss nicht alleine lassen. ich habe nur Bedenken weil die eine Seite lehnt ab will mit dem ganzen (Betreuung)nichts zu tun haben,bis auf wenn er gestorben ist (Testament gibt es auch) die andere Seite Heim will auch einen Betreuer. Was ist das? Wer weis Rat?

Familie, Vorsorge, Betreuung, Vorsorgevollmacht
Darf das Amt sowas überhaupt verlangen?

Ich beziehe im Moment Hartz 4. Wir sind erst umgezogen und ich habe hier noch keinen Kitaplatz für meine Tochter (5). Eine andere Betreuung hab ich hier vor Ort auch nicht.

Nun ist es so dass ich bald ein Vorpraktikum von 6 Monaten anfangen möchte. Dazu brauche ich aber erstmal eine Betreuung für mein Kind. Da die Kitas sie nicht annehmen werde ich wohl warten müssen bis mein Kind eingeschult wird im September. Erst dann ist die Betreuung durch Ganztagsschule gesichert.

Jetzt hat mein SB vom Jobcenter gefragt wie meine Tochter denn vor dem Umzug betreut wurde. Ich hab dann gesagt, dass sie Ganztags in der Kita war und dass meine Mutter auch noch da war.

Nun kam der gute Herr auf die Idee ich solle mein Kind von meiner Mutter betreuen lassen um das Vorpraktikum jetzt schon anzufangen....Meine Mutter wohnt fast 40km entfernt!

Außerdem müsste ich mein Kind wohl über Nacht dort lassen weil ich während dem Praktikum so früh anfangen muss (müsste mein Kind sonst zu früh wach machen). Ich hätte mein Kind also nur noch am Wochenende Zuhause!! Außerdem hätte ich erhebliche Kosten durch die Fahrerei.

Darf der SB überhaupt verlangen, dass eine Mutter ihr Kind unter der Woche weg gibt? Da kann ich doch bestimmt das Jugendamt einschalten!

Mein Kind gehört doch zu mir nach Hause und nicht zur Oma!

Ich habe ihm gesagt, dass ich das nicht möchte und dass das für mich nicht in Frage kommt. Ich kann nichts dafür wenn es nicht genug Kitaplätze gibt und mein Kind erst recht nicht. Außerdem weiß ich nicht ob meine Mutter das überhaupt machen würde. Er meinte dann nur, dass sie vorher ja auch mein Kind mit betreut hätte aber ich wohl einfach keine Lust zu arbeiten hätt!! 😡 Mir war das dann zu unverschämt und ich hab aufgelegt .

Ich werde das so oder so nicht machen wie er es gesagt hat aber ich würde gerne mal wissen ob er sowas überhaupt verlangen darf und was ich dagegen tun kann wenn der mir jetzt eine Sanktion rein drücken will .

Kinder, Amt, Betreuung, Jobcenter, Kindergarten, sachbearbeiter
Schadensersatz für Kindertagespflege - wer zahlt?

Hallo ihr lieben,

Also es ist so: Mein Sohn wird im juni 3 und somit endet die Betreuung bei unserer derzeitigen Kindertagespflegeperson (Was ein langes wort).

Nun ist es aber so gewesen, dass mein Sohn, als er ca 1 1/2 jahre alt war, durch das zahnen das gitterbettchen angenagt hat. Das hat er auch bei uns getan. Wir haben viel versucht es ihm abzugewöhnen, daumexol ans holz gepinselt, eine schiene angebaut, nix half, er kaute weiter. Und das ganz schlimm. Es gab tiefe einkerbungen im holz welche nicht sehr schön aussehen. Und das eben auch bei der betreuung. Das dumme war, ein zweites gitterbett stand so nah an dem meines sohnes, sodass er zwei bettchen angenagt hat. Diese phase war sehr schnell vorbei doch nun, kurz vor ende der betreuungszeit, will die betreuungsperson nun Schadensersatz von uns. Sie will, dass wir ihr tatsächlich zwei nigelnagelneue kinderbettchen kaufen.

Ich persönlich finde nicht dass weder wir, noch unsere Haftpflichtversicherung dafür aufkommen müssen, da sie ja die Aufsichtspflicht hatte, und soviel ich gelesen habe, kinder unter 7 jahren gar nicht deliktsfähig sind.

Bin ich da richtig informiert? Wer müsste in so einem Fall für den Schaden aufkommen?

Ich betone an dieser Stelle nochmal dass es sich um KEINE Tagesmutter sondern eine Kindertagespflege handelt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich mag unsere Betreuerin nämlich wirklich sehr und möchte nicht in einem "Rechtsstreit" wegen kinderbettchen mit ihr auseinandergehn.

Einen schönen abend danke für jeden Ratschlag! :)

Kinder, Schadensersatz, Versicherung, Betreuung, Haftpflichtversicherung, Kinderbetreuung, kindertagespflege, Kindertagesstätte
HILFE Nicht allein lebensfähige Tante soll alleine Zuhause bleiben!

Hallo,

ich bin mittlerweile ziemlich verzweifelt und weiß nicht, was ich machen soll bzw. kann...

Es geht um Folgendes: Meine Tante ist rund 60 Jahre alt und schwere Alkoholikern UND Diabetikerin. Es kommt einem so vor, als würde ihr Gehirn gar nicht mehr arbeiten (sitzt nur noch schweigend am Tisch. Das Einzige, was sie dann mal sagt, handelt dann nur davon, wo die nächste Kneipe ist bei der sie trinken und fettiges Zeug essen kann).

Jetzt ist es so, dass sich meine Tante und Onkel getrennt haben (sind noch verheiratet, wird auch so bleiben), aber ihr gemeinsames Haus schon verkauft wurde. Jetzt lebt meine Tante bei meiner knapp 90 Jahre alten Oma, weil meine Tante eben nicht mehr alleine klar kommt (nimmt keine Medikamente ein, wenn man sie nicht zwingt, spritzt sich nicht Insulin usw...). Es ist sogar soweit, dass meine Tante sich regelmäßig in die Hose macht (beides)!

So, das Problem: Meine Oma wird ist aus gesundheitlichen Gründen 2 Wochen nicht Zuhause sein...jetzt will sie, dass meine Tante in der Zeit alleine bei ihr bleibt! Das geht doch nicht...! Das ist ja wie wenn man ein Haustier, das nun einmal auf einen angewiesen ist, für 2 Wochen sich selbst überlässt. Aber meine Oma lässt absolut nicht mit sich reden...sie erkennt die Probleme nicht.

Deshalb meine Frage: Was könnten wir als Familienmitglieder machen??? Ich kenne mich leider mit Betreuung überhaupt nicht aus und weiß erst recht nicht, ob wir das so einfach über den Kopf meiner Tante hinweg entscheiden dürfen, was mit ihr geschieht. Muss man sie selber entscheiden lassen, woanders hinzugehen?? Wenn ja, kriegen wir sie niemals überzeugt...denn auch wenn sie eigentlich nicht selbständig lebensfähig ist, sagt sie andauernd "och joar, das wird schon klappen. ich kann alleine leben in der Zeit"

Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben, danke.

Familie, Notfall, Betreuung
Enkelin veruntreut Geld. Wie kann ich als Sohn Kontoeinsicht bekommen?

Hallo zusammen,

meine Eltern wurden sehr lange von der Enkelin in finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten betreut (keine amtlich bestellte Betreuerin). Meine Mutter ist dement und wohnt seit einigen Wochen im Altenheim. Mein Vater wird weiterhin, was das finanzielle angeht, von der Enkelin betreut. Mir fiel es schon vor langer Zeit auf, dass die Enkelin denen das Geld sehr unregelmäßig gab und das nur max 380 Euro im Monat für BEIDE! Nachdem meine Mutter im heim ist, bekommt mein Vater noch unregelmäßiger und vor allem noch weniger Geld von ihr (für Febr. z.B. nur 100 Euro insgesamt!) Nachdem ich sie kontaktiert und um Kontoauszüge verlangt habe, kommt sie mir sehr quer und behauptet, dass es nicht mein Recht wäre in die Kontoauszüge der Eltern reinzuschauen. Habe daraufhin meinen Vater angerufen und um Erlaubnis gebeten, aber er wurde von der Enkelin wohl sowas von eingeschüchtert, dass er meint, dass alles so weiterlaufen kann wie bisher. Ich muss sagen, dass ich eigentlich einen guten Kontakt zu meiner nichte habe, aber bei dieser Sache tut mir schon der Bauch weh. Ich möchte nur den Grund wissen, warum sie sich so dermaßen scheut mir die Belege mal zu zeigen. Meine Frage: Wie kann ich als Sohn Kontoeinsicht von der Bank bekommen? Was kann ich tun um Betreuter der Eltern zu werden? Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Bank, Eltern, Betreuung, Konto, Veruntreuung, Kontoauszug
Eine 104 Jährige Oma hat sich in mich verliebt ich bin erst 19?

Also ich arbeite in einem Altenheim seit 3 Wochen als Altenpflegerhelfer...

ich bin 19 jahre alt die Oma ist 104 ich habe sie immer bewundert wegen ihres hohen alter und sie immer besonder gut gepflegt und betreut..habe ihr viele überraschungen gemacht wie Obstteller /Tee/ und viele andere gefallen was überhaupt nicht selbstverständlich ist..

habe sie bestmöglichst betreut sogar darüberhinaus ...sie war aber nur für eine kurze zeit bei uns im Altenheim (kurzzeitpflege) sie ist heute nach Hause gegangen ...

gestern hat sie schon gesagt das sie mich liebt und geweint das sie heute gehen...ich dachte mit liebe hat sie mögen gemeint...heute morgen als ich ihr ihr frühstuck gebracht habe hat sie gesagt ich habe die ganze nacht nicht geschlafen ich musste immer an dich denken und hat geweint und gesagt das sie mich liebt..da hab ich gedacht liebt die mich oder mag die mich das habe ich vermutet das sie mich wirklich liebt...ich war erstmal geschockt...

dan musste sie aufs klo und ich habe ihr dabei geholfen da hat sie mich dan umarmt und hat mich auf die backen geküsst ist ja alles noch normal dan habe ich sie auch auf die backen geküsst aber dann wollte sie mich auf den mund küssen...da hab ich gedacht es geht zuweit und habe mein kopf weggedreht da hat sie gemeint nur ein kuss auf den mund...aber ich wollte nicht und hab ihr meine backe gedeht...

fortsetzung *

Liebe, Oma, Altenheim, Betreuung
darf eine Klinik einfach so einen Betreuer bestellen?

Hallo hier suche ich wieder mal einen guten Rat : Und zwar bin ich seit 4 Wochen Ptient in einer psychiatrischen Klinik (Ohrgeräusche traten erneut auf nun geht es mir aber wieder sehr gut, da diese jetzt wieder weg sind.)

Die Klinik hat einfach so gegen meinen Willen einen Betreuer bestellt für die Aufgaben Gesundheit & Finanzen obwohl ich gar keine Betreuung möchte. Ich habe einen Verwandten angegeben daß er ggf die Angelegenheiten für mich macht, doch dieses scheiterte so bekam ich einen Fremden.

Kann die Klinik einfach so ohne meinem Willen einen Betreuer bestellen ? Kann ich mich noch wehren ?????? Ü-morgen, Montag 10.11. kommt der Betreuer in die Klinik zu mir und stellt sich vor. Sowas geht doch gerichtlich ab. Der Richter entscheidet normal ob eine Betreuung erforderlich ist oder nicht und der Betreute kann sich ja auch wehren denke ich.

Was soll ich tun wenn die Ärzte gegen meinen Willen einen Betreuer bestellen ? Dürfen die das überhaupt ?????? Bei mir wurde Psychose festgestellt, aber diese ist mittlerweile recht gut eingestellt dank Medikamenten. Sowas kann man behandeln... aber deshalb gleich einen Betreuer ???? Wie gehe ich dagegen an und was soll ich machen ???? Geht das wirklich so schnell einen Betreuer zu bekommen ohne erst im Amtsgericht vorzusprechen ????

Kann ich was tun ????? Bitte verzweifelt um Hilfe. Krankenhäuser dürfen nicht einfach so eine Betreuung anregen

lg eipick

Gericht, Betreuung
Au-Pair Jahr Abbrechen, ich weiss nicht wie ich es den Gasteltern sagen soll...

Ich mache seit 2 1/2 Monaten ein Au Pair Jahr in der französischen Schweiz. Ich wohne 3 Stunden entfernt und gehe jedes Wochenende nachhause. Am Anfang war ich noch motiviert und hatte kein Heimweh. Mit der Zeit aber verlor ich die motivation und wusste nicht mehr was ich mit den Kindern machen soll. Die Kinder sind verwöhnt und alles was ich vorschlage schlagen sie ab. Ich habe zwei Kinder 3 und 6 Jahre alt. Eines ist in der Schule die meiste Zeit und das andere geht in die Krippe, ich muss also nur 1 Kind beschäftigen. Die Eltern arbeiten den ganzen Tag, ich muss das Frühstück, Mittag- und Abendessen alleine machen. Am Abend für alle, die Eltern machen fast nichts ich räume alles ab. Ich bin erst 16. 1x die Woche besuche ich eine Sprachschule, habe aber noch keine Freunde kennengelernt was mich auch sehr enttäuscht da ich immer alleine bin. Ich vermisse mit der Zeit meine Familie und meine Freunden. Ich bekomme nach und nach Heimweh. Die Kinder sind auch nicht einfach sie wollen immer nut Tv schauen und ich gebe mir immer viel mühe mit ihnen was zu machen aber sie sind auf den TV fixiert was soll ich machen?! Ich weine oft weil ich einfach keine Kraft mehr habe irgendwas zu tun ich weiss nicht wie ich es meinen Gasteltern sagen soll? Das vorherige Mädchen hat auch schon abgebrochen und sie waren sehr traurig.

Wie soll ihh meinen Gasteltern erklären das ich abbrechen will? Ich habe Angst das sie wütend werden und wie soll ich es meinen Eltern erklären? Ich wollte beweisen das ich etwas alleine schaffen kann aber ich schaffe es nicht. Bitte helft mir

Kinder, aupair, Betreuung, Heimweh, abbrechen

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