Gesetzlicher Betreuer nutzt Oma aus

Hallo, ich habe ein längere Problem und wäre froh, wenn mir jemand helfen will. Danke im Voraus. Ich habe vor ca, 4 Wochen meine Oma, die mir sehr viel bedeutet abgeben müssen. Bisher habe ich täglich mehrmals mit ihr telefoniert und sie oft besucht. (Sie wohnt etwas weiter weg) Sie ist nicht gestorben, sondern wurde von ihrer Tochter, gegen ihrer Willen in ein Heim weit weg gebracht. Jetzt weint sie oft und will immer nach Hause. Wenn ich einmal wöchentlich mit ihr reden darf sagt sie immer, dass ich etwas machen soll.

Ich habe diesen Brief an das Amtgericht geschreiben. Bekomme ich darauf eine Antwort und macht das Gericht etwas? Ich möchte nicht das Geld meiner Oma, sondern lediglich, dass alles wieder gut wird und sie wieder nach Hause darf. ich habe sie schon so lange nicht mehr gesehen und vermisse sie so.

Ich wurde von meiner Oma, Frau* * Str. 18, *München beauftragt, sie aus einem Pflegeheim in * zu holen. Frau (Oma) hat einen gesetzlichen Betreuer, da sie leider an Demenz erkrankt ist. Die Betreuerin ist ihre Tochter *, wohnhaft in *. Frau (Tochter) hat ihre Mutter vor ca. 4 Wochen gegen ihren Willen nach in das Pflegeheim Rosenium gebracht. Da Frau(Oma) ihr ganzes Leben aber in München gelebt hat, möchte sie auf jeden Fall wieder nach München zurück. Sie hat dort ihre Freundinnen, mit denen sie sich regelmäßig getroffen hat. Bei den Telefonaten mit ihr weint meine Oma und bittet immer um Hilfe. Für eine demenzkranke Person ist es sehr wichtig, dass sie bekannte Menschen um sich hat. In dem Pflegeheim kennt sie aber leider niemanden und selbst die Umgebung ist ihr fremd. Die Demenz ist nicht so weit fortgeschritten, meine Tante hat überwiegend klare Momente. Die gesetzliche Betreuerin lässt nicht mit sich reden, bzw. ist für uns Angehörige nicht erreichbar. Sie handelt nicht im Interesse von Frau *(Oma), sondern stellt ihre eigenen Interessen in den Vordergrund. Als Frau *(Oma) noch in München gelebt hat, hat Frau *(Tochter) regelmäßig Geld von ihrem Konto abgehoben. Um ihre Mutter hat sie sich aber nie gekümmert, sie hat sie auch nie besucht bzw. für sie Lebensmittel besorgt. Ich habe öfters mit dem Pflegedienst gesprochen, der mehrmals am Tag kam. Mir wurde immer gesagt, dass Frau (Oma) keine Getränke zu Hause hat und nur das Leitungswasser trinken kann. Frau(Tochter) verbot uns telefonisch vertreten durch ihre Tochter, dass wir die Telefonate mit Frau *(Oma) im Pflegeheim zu unterlassen haben. Ich stelle hiermit einen Antrag, damit Sie die gesetzliche Betreuung überprüfen und gegebenenfalls einen gesetzlichen Betreuer bestimmen, der nicht mit Frau *(Oma) verwandt ist und in ihrem Interesse handelt und ihr Vermögen verwaltet.

Mit freundlichem Gruß

DANKE FÜR HILFE :-)

Demenz, Alter, Oma, Gericht, Betreuung, Pflegeheim
Betreuungsunterlagen von der Betreuerin nach Tod

Hallo liebe Ratgeber,

es wäre sehr schön, wenn mir in dem brisanten Fall hilfreiche Antworten gegeben werden könnten.

Mein Vater wurde seit einigen Jahren von einer gesetzlichen Betreuerin (Vereinsbetreuerin) betreut. Er ist vor paar Wochen leider verstorben, weil das Pflegeheim ihn... naja, lassen wir das lieber hier. Ich bin nun Vollwaise bzw. sein alleiniger Erbe.

Ich habe bei der Betreuerin die Herausgabe sämtlicher Unterlagen angefordert. Die Trulla (also die veehrte Betreuerin) teilte mir mit, dass sie lediglich eine Informationspflicht gegenüber dem Erbe hätte und mir die Unterlagen nicht geben müsste.

Ich will alle möglichen Unterlagen haben, z.B. Vermögensaufstellung (wohin sind irgendwelche Gelder geflossen und für was ausgegeben), Schreiben zu Ärzten und Krankenhäusern usw. usw.

Ich will alle Unterlagen intensiv prüfen und dann der Betreuerin die Entlastungserklärung erteilten. Dazu teilte die mir auch mit, bräuchte ich nicht, hätte das Vormundschaftsgericht schon getan. (?)

Also, ich habe hier ganz große (berechtigte) Zweifel, dass hier gewaltige Dinge vertuscht und auch zwischen Gericht und Betreuerin schön unter der Decke gehalten werden.

WAS KANN ICH TUN? WELCHE UNTERLAGEN KANN ICH ALS ERBE EINFORDERN UND M U S S DIE BETREUERIN MIR GEBEN? KANN DAS GERICHT DIE TATSÄCHLICH ENTLASTEN? (was ist mit Unterschlagung von Geldern?)

Freue mich über Rückmeldung. Ich würde auch jeglichen erdenklichen Weg gehen. Davon wird zwar mein Vater nicht mehr lebendig, aber ich finde es nur gerecht alle (möglichen Misse-) Taten aufzudecken.

Grüsse

Rechtsanwalt, Verein, betreuerin, Betreuung
Hat ein Betreuter mit Einwilligungsvorbehalt Recht auf Kontoauszüge und Mitspracherecht?

Guten Tag,

es handelt sich um einen Bekannten (28-jung), dem ich gerne helfen würde, jedoch selbst nicht richtig schlau werde. Er ist ziemlich vermögend, da er von seinem verstorbenen Großvater einiges geerbt hat. Letztes Jahr wurde er wegen Suizidversuch unter Betreuung gestellt und hat dieses Jahr dem Rat bzw. der Bitte seiner Berufsbetreuerin, einen Einwilligungsvorbehalt auf Einvernehmen zu beantragen Folge geleistet. Nun ist er Minderjährige gleichgestellt und seine Betreuerin, mit dieser er es schon in seinem vorherigen alltäglichen Leben öfters zu tun gehabt hat, behandelt ihn auch als einen solchen.

Schon mehrere Male hatte er sie um Kopien von seinen Kontoauszügen gebeten, dieser Bitte sie jedoch noch nie nachgekommen ist, sie berichtet ihm immer nur mündlich.

Darf Sie das ? Hat ein Betreuter kein Recht auf Kontoauszüge ?

Auch sein Mietshaus will sie verkaufen, da ihrer Meinung nach Mieter nur Ärger machen. Darf sie das ? Ich nehme an dass dabei auch der Maklerrabatt eine große Rolle spielt. Bereits vor einem Monat wurde eine Wohnung frei, diese sie seit dem von einem Hausmeister, der Geld kostet in Stand halten lässt. Dem Betreuten selbst hat sie den Schlüssel genommen und verweigert ihm somit den Zutritt.

Kurz zusammengefasst will diese Dame viel ! Das Problem meines Betreuten sind nicht die üblichen, also er verschwendet nicht seine Gelder, sondern wusste bzw. weiß einfach nicht mehr weiter, da er zu viel hat. Er kam mit seinem großen Vermögen nicht mehr klar, sein Opa verstarb plötzlich und vollkommen unerwartet.

Jedes Mal wenn sie ihn wieder einmal dazu auffordert sie zu besuchen, hat er schon zuvor schlaflose Nächte und bekommt Atemprobleme. Könnte nicht eventuell auch sie ihn aufsuchen ?

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Gruß, Der Besorgte

Betreuung, Suizidversuch
Erbschleicher! Was soll ich tun?

Ich bin 20 Jahre und total überfordert mit der momentanen Situation. Seit mehreren Jahren beobachte ich und meine Familie wie meine Oma, die ein Stockwerk unter uns wohnt Erscheinungen einer Demenzerkrankung aufweist.

Angefangen hat es damit, dass sie sich immer mehr von uns distanziert hat. Zum wöchentlichen Kaffee plausch wollte sie plötzlich nicht mehr kommen. Auch bei der Abitur Abschlussfeier meiner Schwester blockte sie ab und hatte keine lust mitzukommen. Trotzdem versuchten wir den Kontakt aufrecht zu erhalten was jedoch immer schwieriger wurde. Im Laufe der Zeit entwickelte meine Oma einen richtigen Groll auf uns. Ihre Krankheit wurde stetig schlimmer.

Vor einigen Jahren fing sie schließlich an uns zu beschuldigen. Sie warf uns Dinge vor die wir definitiv nicht gemacht haben. So z.B. behauptete sie, dass wir unsern Kater ermordet hätten. Kurze Zeit später stand auch schon die Polizei bei uns in der Wohnung. Natürlich konnten wir der Polizei unsern Kater vorzeigen (und zwar lebendig). Ihre Behauptungen wurden immer extremer. So zeigte sie mir vergangene Woche einen blutigen Waschlappen. Sie meinte das wäre das eingetrocknete Blut von ihr nachdem mein Vater sie mit einer Pistole angeschossen hätte. Er soll draußen auf der Straße gestanden haben und durch ihr Küchenfenster auf sie geschossen haben. Das Fenster blieb über-natürlicherweise jedoch ganz, nur die Kugel erwischte sie. Wie auch immer....Unser Verhältnis zu ihr wurde im Laufe der Zeit eben immer schlechter.

Jetzt das eigentliche Problem: Im letzen halben Jahr haben wir beobachtet, dass ein Mann regelmäßig zu meiner Oma kommt. Er bringt ihr Medikamente, kutschiert sie rum...usw. (Nicht das wir das nicht für sie machen würden aber bei uns blockt sie ab und sagt sie will nicht, dass wir irgendetwas für sie machen! warum auch immer!)
Dieser genannte Mann hat in unserer Umgebung einen ziemlich schlechten Ruf. Er war in der Versicherungsbranche tätig und hat schon so einige krumme Dinger gedreht.

Gestern trat dann das worst Case Szenario ein: Durch einen Brief erfuhren wir das der genannte Mann eine Generalvollmacht für meine Oma hat. Dabei ist zu erwähnen, dass das Haus in dem wir leben meiner Oma gehört(e). Jetzt kann er im Prinzip alles machen was er möchte. Ein Grundstück wurde schon verkauft!!! (Verkaufspreis ging in den 5-Stelligen Bereich) Auch das Erbe kann er ändern, soweit ich weiß! Wir haben Angst, dass er das Haus verkauft und wir unsere Wohnung verlieren. Angst, dass er unsere Oma ins Altersheim steckt!!! Meine Oma ist Dement und daher nicht mehr in der Lage Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Sie wurde durch Schleimerei manipuliert um diese Generalvollmacht zu unterschreiben. Sie ist jedoch geistig und seelisch nicht mehr im Stande nachzuvollziehen was sie da überhaupt unterschreiben hat.

Bitte helft mir!

Demenz, Erbrecht, Betreuung, generalvollmacht
Kennt ihr Beispiele für Richtziel, Grobziel und Feinziel?

Hey Leute :)

Ich befinde mich zur Zeit in meinem zweiten Ausbildungsjahr zur Erzieherin. Nach den Winterferien besucht mich meine Lehrerin in der Praxis und ich muss ein geschlossenens Angebot durchführen.

Jetzt befinde ich mich in der Phase der Ausarbeitung eines Praxisordners. Das Thema dieses Schuljahres in der Praxis ist das Thema Sprache. Ich mache mit den Kindern nun eine Dialogische Bilderbuchbetrachtung. In diesem Bilderbuch (Die einsame Giraffe) geht es um Sozialkompetenzen.

Hat einer von euch die Ausbildung schon, ist also ErzieherIn, oder kennt sich damit jemand aus und kann mir helfen?

Mein Grobziel ist: "Die Kinder erweitern und verbessern ihre nonverbalen und verbalen Ausdrucksfähigkeiten"(Orientierungsplan Ba-Wü, Bildungs- und Entwicklungsfeld Sprache)

Jetzt komme ich nicht so richtig weiter. Als Feinziele habe ich:

  • Die Kinder haben einen besseren Umgang miteinander -Die Kinder erkennen Gefühle der anderen

Ist das so richtig? Oder eher nicht? Ich will hier nicht hören, dass ich in der Schule hätte besser aufpassen müssen. Leider ist es nämlich so, dass ich auf einer SEHR schlechten Schule bin, die uns entweder GAR NICHT oder viel zu spät informiert. Außerdem sagts jeder Lehrer über die Ziele etwas anderes. Die sind sich also auch nicht einig.

Ich hoffe es ist jemand unter euch, der mir helfen kann ;)

Danke schön schon mal für alle hilfreichen Antworten!

Liebe Grüße Zolah

Erziehung, Pädagogik, Bildung, Ausbildung, Betreuung, Erzieher, Kindergarten
BesuchsVerbot im Pflegeheim?!?!?

Hallo...Dinge gibts, die gibts nicht ;)

Der Vater eines guten Freundes hat jetzt einen Kurzzeitpflegeplatz bekommen. Er wurde durch mich vermittelt und er fühlt sich dort sehr wohl!!!

Es war mit dem Vater (91) verabredet, dass mein Freund in solchem Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung von ihm bekommt. DAS VORHER zu machen, dazu konnte ich beide nicht bewegen.

Jetzt hat die Halbschwester durch den Aufbau von Horroszenarien von gesetzliche einberufenen Betreuuern den alten Herrn so verängstigt, dass er IHR bei einem Anwalt ein x-seitiges Schriftstück für 300€ UNTERSCHRIEBEN hat... auf unsere Frage, WAS er denn da unterschrieben hätte, wußte er auch nicht so recht. Wichtig ist, dass der Mann im Kopf noch fit ist, seine persönlichen Angelegenheiten ALLE selbst regelt HAT, Auto fahren kann und eigenständig lebt, Reisen unternimmt, wenn er, wie jetzt nicht gerade gestürzt ist...

Mein Freund war total geschockt und auch verärgert über diese Verfügungen, weil es ja lediglich um die wichtigsten Vollmachten ging, für den Ausnahmefall...und keine Rücksprache mit ihm gehalten worden war...dazu kam so im Nebensatz vom Vater, dass die Halbschwester geäußert hätte, ER solle sich vor uns 'in Acht' nehmen...usw.

Nun bekam ich (ich habe den Kontakt zwischen Vater & Sohn wieder aufgebaut, ihn häufig eingeladen, Dinge mit ihm unternommen, die er allein schlecht machen konnte, ihn mehrfach imKH besucht, KEIN Geld dafür genommen, ihm den Heimplatz besorgt...) eine sms, dass ich JEGLICHEN KONTAKT ZU DEM VATER MEINES FREUNDES ZU UNTERLASSEN HABE!!!

Ich war baff und fuhr sofort zu ihm in PH...er saß im Singkreis und als er mich wahrnahm, strahlten sein Augen :)

Da ich ihre Aufforderung ignoriere, will sie mir jetzt durch die Heimleitung den Zutritt verbieten lassen... ;)

Ich finde es echt witzig...aber wüßte doch gern von EUCH ;) wie ich mich am sinnvollsten verhalte...

Bin gespannt auf Eure Ideen... schönen Dank im Vorraus anne

Beziehung, Recht, Betreuung
Rechtsbetreuer - Freiheitsberaubung

Guten Tag an alle, was ich hier grob schildere ist real passiert und ein Teil davon betrifft mich immer noch,also zur Zeit.Ich bekamm mit meiner Einverständniss Herbst 2010 einen Betreuer gestellt den ich auch haben wollte,weil ich durch eine schwere Trennung fast ein Jahr zwischen Trauer wegtrinken und Entgiftungen pendelte.Nach einer "zwangsentgiftung" für 8 Wochen,die mir musste ich schon wärend der Zeit feststellen sehr gut tat ging ich um den Ort zu wechseln in ein Betreutes Wohnen.Dort in einem völlig offenem wohnbereich Lebend lernte ich über das Internet eine Frau kennen zu der ich nach mittlerweile 3 1/2 monaten dort,zu Ihr zog. Ein Betreuerwechsel stand an.Anna Antonia Pangerl aus Nürtingen wurde mir vom Notariat zugestellt,ich wohnte mit meiner Frau in Wolfschlugen.Alles war klar und gut struckturiert.Leider ging es nicht lange gut.Unklugerweise aber bewusst und logisch überdacht trank ich um in ein Krankenhaus zu kommen,wo ich konntakt Aufnemen wollte zu Sozialarbeitern um mir eine eigene Wohnung zu suchen. Nach einigem hin und her entschied man sich,auch in meinem Einverständnis das ich nach Stuttgart gebracht werde vom Sozialdienst des KH. Christoph-Ulrich-Hahn Haus,Himmelsleiterstrasse wieder,offenes Betreutes Wohnen. Meine bis dahin immernoch Betreuerin Anna Antonia Pangerl besuchte mich dort und meinte bei unserem dritten zusammenkommen das es keinen sinn gäbe Ihrerseitz das Betreuungsverhältniss weiter zu führen und wollte dies sehr bald beenden. Im vorfeld mir schon einmal geundheitsaspekte und finanzen mir überlassen. Zu meinem bedauern stellte ich fest das Fr.Pangerl sehr labil und offensichtlich vereinsamt war.Was mich betrifft lernte ich wieder eine Frau kennen und das gleiche Unglück begann von neuem.Bin hingezogen,getrennt und im Bürgerhospital in Stuttgart gelandet mit nicht wenig Alkohol-promille zur Entgiftung.Man fragte mich,weil ich mir natürlich auch schwer tat zu erklähren wie verworren meine Situation ist,ob ich nicht lieber erstmal freiwillig in die Psychiatrische Aufnamestation wechseln möchte,das ich bejate im glauben dort mehr ruhe zu finden und möglicherweise soziale Ansprechpartner.Meiner Betreuerin Fr.Pangerl behagte mein Verhalten garnicht was ich bei Ihr auch schon auf sehr private art feststellen musste und sie alsplötzlich einen ein jährigen beschluss erwirkt hat der mich dor festhilt. Kurz und knapp.Es stellte sich heraus das meine Betreuerin selbst ein psychisch-soziales Problem hatte das sie mit Drogen...ob Alkohol oder anderes ist mir nicht bekannt,verdrängte und war nicht mehr aufzufinden. Stationsarzt,Oberarzt,Sozialdienst und Cheffarzt waren durch den Beschluss und des nicht auffindens dieser Frau die Hände gebunden und durften mich nicht gehen lassen.Verzweiflung Allerseitz war an der Tagesordnung die derselben 94 waren.Das Oberlandesgericht stuttgart erlies einen Beschluss mich dort sofort als Frei zu entlassen was auch geschah.Von Fr.Pangerl nichts mehr gehört.Wie kann ich dahingehend vorgehen

Schadensersatz, Recht, Betreuung, BGB, Grundrechte, Schmerzensgeld, Strafe, Beschluss, Freiheitsberaubung
Wohnungsauflösung bei Haftstrafe des Mieters

Liebe Community, ein Mieter (Anfang 20) muß nach einer vorausgegangenen kürzeren Haftstrafe unvermittelt eine längere Haftstrafe antreten, weshalb die Arge keine weitere Mietzahlung mehr übernimmt. Der Berufsbetreuer bestellt den Vermieter in die Wohnung und überredet ihn zur Unterzeichnung eines Mietaufhebungsvertrags mit sofortiger Wirkung zur Monatsmitte, da ab sofort keine Miete mehr käme. Die Wohnung befindet sich in einem desolaten Zustand, zugemüllt bis unters Dach mit wertlosem Mobiliar und verräucherten Polstern, die Wände in grellbunten Farben gestrichen. Als sichtbare Wertgegenstände sind Fernseher, Flachbildschirm, Waschmaschine, Mikrowelle vorhanden. Der Betreuer erklärt sich für die Auflösung der Wohnung als „nicht zuständig“, da kein Geld vorhanden sei. Mit seinen persönlichen Sachen könne der Mieter bis zum Auszug in zwei Tagen machen was er wolle, der Müll und die Entrümpelung und Wohnungsrenovierung sei dagegen alleinige Sache des Vermieters.

Ist das die Rechtslage? Bisher hieß es immer nur, es entstünden dem Vermieter keinerlei Nachteile, da sämtliche Kosten von der Arge übernommen würden, und er wird dringend gebeten das Mietverhältnis aufrecht zu halten um dem Mieter die Zukunft nicht zu verbauen.

Es bestünde jedoch die Möglichkeit nun einen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren, der ebenfalls unter Betreuung steht, doch weitere Angaben zu dieser Person seien aus „Datenschutzgründen“ nicht möglich. Da die langjährigen Mieter des Hauses bereits mit Kündigung drohten, falls sich die Belästigungen durch einen ungünstigen Mieter (Polizeibesuche, Freunde...) nicht bessern, kommt ein fragwürdiger Nachmieter nicht infrage.

Geht den Berufsbetreuer die Wohnungsauflösung unter diesen Gegebenheiten wirklich nichts an? Ist es nicht seine Aufgabe beim Jobcenter nachzufragen inwieweit Räumungskosten übernommen werden können? Vielleicht kann jemand freundlicherweise Auskunft geben, der mit dieser Rechtslage vertraut ist? Vielen Dank im voraus!

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Sparverträge auflösen als Betreuer?

Hallo, ich bin seit kurzem vorläufige Betreuerin meines Vaters, der am Korsakow-Wernecke-Syndrom erkrankt ist. Vermögenssorge ist ein Teil dieser Betreuung. Ich habe noch keinen Betreuerausweis, zur Aushändigung habe ich einen Termin beim Amtsgericht am 8.10. Nun wird mein Vater kurzfristig am 1.10. aus der Psychatrie entlassen, wo er entgiftet hat und noch einige Wochen beobachtet wurde. Da er in seinem Zustand nicht nach Hause kann, haben wir (meine Mutter und mein Bruder) uns entschlossen, ihn in eine Wohngruppe für Korsakow-Patienten zu bringen, wo er weiter therapiert wird. Diese kostet 2.800 Euro monatlich, die wir voll selbst zahlen, Pflegestufe wurde grad erst beantragt, evtl. senken sich die Kosten dann noch etwas. Mein Vater hat mehrere Sparverträge, in denen genug Geld ist, um die Kosten für diese Wohngruppe zu decken. Ich wollte nun eben telefonisch einen Termin beim Kreditinstitut meines Vaters machen und habe dem Sachbearbeiter die Angelegenheit geschildert. Der war reichlich inkompetent und hatte irgendwie keine große Ahnung. Er meint, ich müsse das erstmal beim Amtsgericht beantragen. ??? Wie? Ich muss beim Amtsgericht beantragen, dass ich einen Sparvertrag meines Vaters auflösen möchte, um die Kosten für seine Unterbringung zu decken? Ist das so? Auch wenn ich einen Beschluss vom Amtsgericht habe, in dem ich ausdrücklich zum vorläufigen Betreuer auch in Sachen Vermögenssorge bestellt wurde? Dass ich den Betreuerausweis später nachreichen muss, ist mir völlig klar, aber der Beschluss reicht doch vorerst aus, oder? Ich konnte ja gestern auch den Vertrag für die Wohngruppe problemlos unterschreiben, da hat der Beschluss vom Amtsgericht auch ausgereicht. Es eilt halt alles ein wenig, denn die Wohngruppe will ihre erste Zahlung am 3.10. haben und das Girokonto - für welches meine Mutter Vollmacht hat - kann nur die erste Zahlung ausgleichen. Danach wäre das Geld aus einem der Sparverträge nötig. Wer hat Erfahrung mit solchen Dingen und kann mir Infos geben, was genau das Kreditinstitut verlangen kann und darf? Ich habe nun morgen früh einen Termin bei dem Herrn vom Kreditinstitut, der meiner Meinung nach - auch aus vergangener Erfahrung mit ihm - keinen großen Plan hat. Aber ich wüsste doch gern schon mal vorher, wie die Sachlage ist von jemandem, der sich auskennt bzw. der Erfahrung damit hat. Beim Amtsgericht kann ich leider um diese Uhrzeit niemanden mehr erreichen. Danke für die Hilfe.

Amtsgericht, Betreuung, Beschluss, sparvertrag
ungutes Gefühl bei der Tagesmutter - Eingewöhnungsphase. Was tun?

Hallo,

Jonas ist 1 Jahr alt geworden und soll am Montag voll in die Tagespflege - Tagesmutter. Alles schien perfekt. Sie geht jeden Tag raus, ist gleich in der Nähe, gibt den Kinder sehr viel Obst und umsorgt sie, wo es geht. Und sie macht Musik (Gitarre/gesang)

Ich war jetzt sehr oft zur Spielstunde von 8-9 und dann mal von 8-11. Heute schon von 8-halb 12. Oft war ich auch anwesend, weil sie schon 5 Kinder hatte und natürlihc nicht 6 alleine betreuen darf - was auch völlig vernünftig ist. Alles, damit Jonas sich sehr schnell eingewöhnt.

Dadurch, dass ich aber so oft da bin, erzählt sie viel und wird "unvorsichtig" - sie entpuppt sich als die gar nicht so nette Person von nebenan.

Als ich letzte Woche dabei war, wollte ein Kind nicht Pflaume essen (1,5 Jahr - auch relativ neu). Sie hat dem Kind die Pflaume in den Mund gestopft! (wortwörtlich) und dann den Mund zugehalten, obwohl er gewürgt und geschrien hat und das zwei Mal und gesagt "ich will, dass du das kostest". Heute, als ich gekommen bin, hat Jonas geschlafen, weil er so fertig war (find ja gut, dass er so schnell Vetrauen zur Tagesmutti fasst). In dem Raum war auch ebendieses Kind und dachte, dass seine Mama kommt und hat angefangen zu schreien. Damit Jonas nicht aufwacht hat sie zu ihm "psssst nicht so laut" gesagt und ihm dabei mit beiden Händen, den Mund zugehalten, um die Lautstärke zu "dämmen".

Solche Aktionen machen mir Angst - schließlich war ich anwesend!!!. Was könnte sie wohl erst machen, wenn ich nicht dabei bin?

Jonas aht sich aber gerade daran gewöhnt und Montag beginne ich eine Asubildung, mein Freund und Papa ist arbeiten. Ich wollte ihn so ungern rauszerren und gleich woanders hinstecken. Bis jetzt hab ich auch nicht mitbekommen, dass sie zu Jonas so ist (aber wie soll ich auch?)

Jetzt ab September und wohl auch weiterhin bekomme ich den Platz bezahlt vom JA. Mein Sohn ist echt n ganz ruhiger lieber, aber ich meine, er ist auch erst n Jahr und hat gerade laufen gelernt. Sie erwartet sehr viel von den Kindern! Setzt sie auch von Anfang an aufs Töpfchen und bringt Ihnen bei sich anzuziehen. Bei ihr muss alles sehr schnell gehen und die Kinder müssen schnell lernen und können. Auch total hektisch ist die Frau. Ich weiß nicht so richtig, wie ich's richtig mache, sodass es für Jonas gut ist.

Hat jemand einen Rat?

LIebe Grüße

Betreuung, Tagesmutter, Tagespflege
Problem mit OGS

Meine Tochter ( 8 Jahre ) 2. Klasse ist seit diesem Schuljahr in der OGS. Sie hatte am Anfang auch Spass aber immer öfter will sie da nicht mehr hin und wenn ich sie frage warum sagt sie mir das die Betreuer so blöd wären. Die würden nur rumschreien und bei den Hausaufgaben würden sie rummeckern und gar nicht richtig helfen und auch beim Essen gäbe es immer Probleme die Kinder die das essen nicht mögen werden gezwungen es aufzuessen oder angeschrien und bekommen keinen Nachtisch. Dann würden die Kinder sich dort häufig gegenseitig beschimpfen und schlagen und die Betreuer würden nichts machen. Die Leiterin wäre immer ungeduldig mit den Kindern und schreit nur rum. Ich habe schon mal versucht ein Gespräch mit der Leiterin zu führen aber die meinte nur meine Tochter wäre ein Sensibelchen. Meine Tochter ist sicher nicht zu sensibel, sie hat viele Freundinen ist gut in der Schule und hat noch nie solche Probleme gehabt. Ich hab mich jetzt mal mit einer anderen Mutter unterhalten deren Sohn auch zur OGS geht und die meinte das ihr Sohn wohl auch schon mal sowas angedeutet hat. Ich weiss das die OGS von der ev. Kirche die Trägerschaft hat. Meine Frage soll ich mich an die ev. Kirche wenden oder an die Schulleitung. Ich bin auf den Platz in der OGS angewiesen da ich Nachmittags arbeiten muss. Kann mir jemand helfen oder hat jemand sowas schon mal selber erlebt?

Achja ich hab auch noch erfahren das die Leiterin gelernte Kinderpflegerin ist und im Moment wohl noch die Ausbildung zur Erzieherin macht. darf sie dann überhaupt die Leitung haben? Ich bedank mich schon mal für Eure Antworten.

Schule, Betreuung
Darf Betreute Strafantrag stellen?

Hallo Wissende!

Ich habe vor wenigen Wochen im Netz die Info gefunden jede Person dürfe bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen. Das hatte ich schon mal gemacht da ich bestohlen worden bin mehrfach. Eine Reaktion der Staatsanwaltschaft erfolgte meines Wissens nicht. Die Polizie nahm keine Fakten auf, weigerte sich mündlich den Tatort aufzusuchen, bei späteren erlittenen Straftaten weigerte sie sich Strafanzeige entgegen zu nehmen da angeblich Glaubwürdigkeit nicht vorhanden. Vorsprache beim Betreuungsgericht führte zu neuem Gutachten welches laut Aussage Gutachterin von der betreuenden Rechtsanwältin diktiert wurde. Mir nie ausgehändigt unter Bedrohuing an Leib und Leben durch zuständigen damaligen Richter und Betreuerin.

Würde die Möglichkeit bleiben zur Generalstaatsanwaltschaft zu gehen und mündlich dort immerhin vorzutragen unter Vorlage von Fakten. ABER auch meine jetzige Richterin hat mir nur erklärt ich sei in der Beweispflicht. Als ich erklärte ich könne doch zur Staatsanwaltschaft schüttelte sie den Kopf.

Nun habe ich auf vergleichbare Frage als Antwort gegeben man könnne immer zur Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen. Gilt dies bei Betreuung - Gesundheitsfürsorge als Strafantrag wegen Körperverletzung gegen Fachärzte erhoben werden sollte - Aufenthaltsbestimmungsrecht als erste Beschwerde gegen Betreuungsgericht. Welche nicht an das Landgericht weiter geleitet wurde.

Bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe habe ich mal versucht was schriftlich abzugeben und es kam keine Reaktion. Da schaffte ich allerdings die zugrunde liegende Geschichte alleine deswegen nicht da ich erst letzte Woche dies zur Kenntnis nehmen konnte. Akten wurden bis dahin verweigert in Vollständigkeit. Wie ich schon darlegte in anderer Frage habe ich eine Rechtsanwältin als Betreuerin die ich nicht kenne.

Ich suche rechtliches Gehör. Irgendwo, irgendwie. Bevor Dokumente vernichtet werden von den Tätern.

Recht, Betreuung, Jura
Kann man die Betreuung abgeben?

Hallohabe da mal eine sehr wichtige frage , ich schilder einfach mal die situation, also....

Mein Onkel(52) lebt zurzeit bei uns d.h bei meiner mutter, schwester und mir.Er hat gedächnisstörungen das vom alkohol kommt.in seiner bisherigen wohnung wurde er vom mieter rausgeschmissen , das war vor 8 monaten, weil er an seinem ölofen rumgefummelt hat und das ganze öl rauslief und somit die wohnung unter öl stand.nunjada er nicht mal ganz klar im kopf ist, hat seine tochter die betreuung für ihn übernommen.er ist frührennter bekommt ca 980€. seine bankgeschäfte regelt alles die tochter für ihn, sie bringt ihm in der woche 50€. meine mutter hat ihr mal gesagt ob sie ihn auch mal eine woche nehmen kann, weil wir sind echt fertig mit den nerven.so jemanden bei sich zu haben ist ganz schön anstrengend.und mal fühlt sich nicht mehr zuhause. aufjedenfall wollte meine mutter von seiner tochter nun jeden monat 150€ für das, das er bei uns wohnt. die tochter drückt sich jedesmal so aus als ob kein geld mehr auf seinem konto ist, obwohl sich mittlerweile über 6000€ angespart hätten müssen.und dann regt sie sich auch noch auf was er mit 50 euro in der woche macht.außerdem ist die tochter, und ihr freund beide noch in der ausbildung und haben andauernd neues an ihrem auto verändert, oder gehen in urlaub.mir kommt das echt komisch vor.seit 8 monaten ist nichts von ihr gekommen , zwecks wohnungen oder sonst i.was.ich suche immer nach wohnungen und wir gehen auch zur besichtigungen, aber das bringt nichts, weil er nicht alleine den mietvertrag unterschreiben darf.wenn ich das dann der tochter sage , kommt immer nur , die muss ich erst mal anschauen, und dann kommt nein die ist scheiße. außerdem hat er in den 8 monaten keinen einzigen kontoauszug bekommen.kann man ihr das entziehen das es vielleicht jemand anderst übernimmt, vielleicht jemand vom amt oder so. weil seine tochter kümmert sich wirklich ein scheißdreck um seinen vater. oder gibt es andere möglichkeiten?wäre echt sehr dankbar für hilfen.Lieber Gruß

Betreuung, Vormundschaft

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