Guten Morgen, ich habe eine Frage bezüglich einer Schlußrechnungslegung nach Tod des Betreuten. Vor wenigen Monaten ist meine Mutter verstorben, für die ich die Betreuung einschließlich der Vermögenssorge übernommen hatte. Von der jährlichen Schlußrechnung war ich befreit, habe in diesen Jahren jedoch wie gefordert alle Einnahmen und Ausgaben notiert und mit nummerierten Belegen versehen. Nun, nach dem Tod meiner Mutter, habe ich die Unterlagen bei Gericht eingereicht. Da ich keine Buchhalterin bin mag es sein, dass ich an irgendwelchen Stellen sozusagen "technische" Fehler in der Auflistung gemacht habe. Sicher kann ich jedoch sagen, dass alle Angaben und Belege gewissenhaft von mir gesammelt und eingereicht wurden und ich von dem Geld meiner Mutter natürlich nichts unterschlagen oder für fremdartige Zwecke verwendet habe. Das bedeutet, anhand der Belege und Kontoauszüge ist festzustellen, dass nichts fehlt. Lediglich meine buchhalterischen Fähigkeiten der Auflistung scheinen leider irgendwie unzureichend. Vielleicht noch interessant zu wissen: Meine Mutter hatte wenig Geld, bezog Rente und ergänzende Sozialhilfe sowie zeitweise Wohngeld. Es sind maximal noch versteckte Schulden von anno dazumal vorhanden und alle potenziellen Erben (meine Kinder und ich) haben das Erbe ausgeschlagen. Das bedeutet, es gibt keinen Hinterbliebenen der erbt und entsprechend niemanden, der mich von der Rechnungslegung befreien könnte. Wie weit darf das Gericht mich nun mit dieser Schlußrechnung beschäftigt halten obwohl alle Posten genau belegt sind und es keine Erben gibt? Ich habe nun erfahren, dass für den Fall, dass keine Erben vorhanden sind der Staat eventuellen Reichtum erbt (der hier ja nicht vorhanden ist). Sollte das Gericht deshalb das Interesse und Recht haben, mich zu einer komplett neuen Auflistung zu verdonnern?! Ich habe an anderer Stelle nachgelesen, dass es Aufgabe des Gerichts ist, die formell ordnungsgemäße Schlussrechnung zu prüfen, nicht aber deren sachliche Berichtigung oder Ergänzung einzufordern. Sollte ich lieber einen Weg zu einer Buchhalterin oder gar einem Rechtsanwalt machen?! Wer weiß wirklich etwas über solche Sachverhalte und kann mir Auskunft geben? Lieben Dank!