Soll ich mein gesetzlicher Betreuer fragen, oder besser nicht?

Also ich krieg vom gesetzlichen Betreuer sehr wenig Taschengeld. Ich habe nicht hohe Ansprüche, aber die Kleidung die ich habe, passt nicht mehr wirklich, und ist zu eng und drückt.

Bisher habe ich immer meine Eltern um Hilfe gefragt, weil ich es nicht wagte mein gesetzlicher Betreuung um mehr Geld zu fragen.

Aber ich habe gesehen anscheinend hat sich sehr viel Geld angespart auf dem Konto, eben weil ich sehr wenige Ansprüche habe, und weil ich es nicht wagte mein gesetzlichen Betreuung um Geld zu fragen, selbst wenn ich etwas unbedingt brauchte, da habe ich andere Methoden benutzt um mir Hilfe zu suchen. Eben Eltern, oder Freunde oder so. Das ist aber nicht der Sinn der Sache, oder?

Ich hab nur Angst, wenn ich nach mehr Geld frage, dass ich dann Gierig rüberkomme, oder so. Ist ja auch Geld vom Steuerzahler. Ich würde ja auch gerne möglichst bald arbeiten, und selbständig werden, wird aber schwierig. Aber eben ich schäme mich vom Staat zu Leben sehr, und Will dem Staat wirklich nicht mehr kosten als unbedingt nötig.

Sind meine Bedenken berechtigt? Es kann ja auch sein, dass mein gesetzlicher Betreuer nein sagen wird, weil es ja nicht UNBEDINGT nötig ist um zu überleben.

Ist diese Scham berechtigt? Ich würde mich natürlich wohler fühle ohne Betreuung, und wie man sieht besteht nicht die Gefahr ,dass ich mich verschulde, weil ich wirklich extrem sparsam bin.

Ist meine Angst vor der Reaktion des Betreuer gerechtfertigt? Soll ich sonst irgendwie neue Kleidung besorgen?

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Findet ihr auch, dass es zukünftig innerhalb von sowohl: (Deutschland, Österreich und der Schweiz) Hauptberuflich mehr Rechtspfleger/rinnen geben sollte?

" Ich finde es sollte zukünftig innerhalb von sowohl: (Deutschland, Österreich und der Schweiz) Hauptberuflich und gesetzlich Verpflichtend in sämtlichen Gerichten überall mehr Rechtspfleger/rinnen in diesem wichtigen Beruf geben, um in Zukunft kriminellen Betrug zwischen behinderten Mitmenschen und gesetzlichen Betreuer/rinnen zu unterbinden dauerhaft, wie zum Beispiel in der gestrigen ZDF Doku: (ZDF Zoom am: Mittwoch den: (24.08.2022) gemäß des: (ZDF Videotextes) im allgemeinen so, aber bin gespannt auf eure zahlreichen weiteren Meinungen zu diesem Thema, deshalb die obige Abstimmungsfrage, Diskussionsfrage, Meinungsumfrage oder Umfrage dazu..."

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" Ja ich finde es sollte mehr Rechtspfleger/rinnen geben." 100%
" Nein ich sollte nicht mehr Rechtspfleger/rinnen geben." 0%
" Keine Ahnung weiß ich nicht genau." 0%
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Gesetzliche Betreuung einrichten: Gutachten verweigert – was tun?

Hallo,

meine Mutter (+70 Jahre alt) ist seit 10 Jahren psychisch krank (paranoid) und ich habe die gesetzliche Betreuung angeregt. Sie weigert sich nun, mit dem Gutachter / Psychiater persönlich zu sprechen. Der Gutachter wiederum weigert sich, ein Gutachten nach Aktenlage zu erstellen. Was kann man da tun?

Meine Mutter hat keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern, ihren Geschwistern oder anderen Verwandten. Niemand aus der Familie will mehr etwas unternehmen. Einer Jugendfreundin hat sie mit dem Anwalt gedroht, sollte sie sie nochmal anrufen. In zwei Vereinen, in denen sie aktiv war, ist man froh, dass sie nicht mehr teilnimmt und will ihr nicht mehr helfen, auch die Vereinsvorsitzenden nicht. Man verweist an psychologisches Fachpersonal.

Meine Mutter glaubt, dass die Behörden die Bürger und sie über Stromzähler überwacht, Behörden und Justiz widerspricht sie. Da sie ein Ordnungsgeld nicht gezahlt hat und danach weiterhin Vorgaben der Gemeindeverwaltung nicht erfüllt hat, ist sie für neun Tage in Erzwingungshaft gekommen. Sie war bereits einmal in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus, hat Polizisten und Pfleger tätlich angegriffen. Danach wurde eine gesetzliche Betreuung eingerichtet, die vor etwa fünf Jahren gescheitert sein dürfte. Sie lässt ihre Mietwohnungen leerstehen, sodaß ihre Immobilie vermutlich keine Einnahmen mehr generiert, eventuell sogar Verluste, sollte nach Jahrzehnten Heizung, Dach oder Keller repariert werden müssen. Fenster sind seit Jahren defekt, offenbar lässt sie keine Handwerker ins Haus. Für den Fall, dass sie zukünftig krank oder pflegebedürftig wird, verliert sie heute Einnahmen für ein finanzielles Polster. Es ist fraglich, ob sie ohne Krankheitseinsicht und Medikamente den Kontakt zu Pflegern in einem Krankenhaus oder Pflegeheim zulässt.

Vielen Dank für Deinen Tipp, Konrat

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Jobcenter Rückforderung, obwohl Betreuer das Geld nicht eingeteilt hat und betroffene Person nicht wusste, dass überhaupt Leistungen beantragt wurden?

Einer meiner bekannten lebt noch bei den Eltern. Er ist 23 und hatte bis vor kurzem eine gesetzliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Er hat einen Minijob (Sonntagsblatt verteilen) wo er während des ganzen Zeitraums bis jetzt monatlich 70 Euro verdiente. Von dem Geld hat er sich Lebensmittel selbst gekauft.

Nun bekam er vom Jobcenter eine Rückforderung. Er soll angeblich zu viel Geld bezogen haben und es jetzt zurückzahlen.

Er wusste aber von nichts. Er wusste nicht einmal, dass Anträge im Jobcenter gestellt worden sind geschweige denn dass Leistungen bezogen wurden. Anträge hat der Betreuer allein gestellt und das Geld (auch sein Anteil) sei angeblich auf das Konto der Eltern überwiesen worden.

Normalerweise könnte das gar nicht sein. Der Betreuer wäre eigentlich dafür zuständig gewesen, das Geld einzuteilen. In dem Fall wären also nicht die Eltern, sondern Betreuer verantwortlich gewesen. Im Großen und Ganzen kann hier sogar von einer Pflichtverletzung gesprochen werden.

Meint ihr, dass der Betreuer hier zur Rechenschaft gezogen werden könnte und meinem Freund die Leistungen erstatten müsste? Die Betreuung wurde bereits vor mehreren Monaten beendet.

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