Vater im Altenheim kann nicht mehr selber unterschreiben. Soll ich die Betreuung übernehmen?

3 Antworten

Hallo Martinschulz2,

als 1. würde ich mal auf Deine Rechtschreibung achten, so dass der Text auch für andere besser zu lesen ist. 

Hier scheint alles sehr konfus.

@"Mein Vater ist seit seinem Sturz im Altenheim und dem Krankenhausaufenthalt nicht mehr in der Lage seine seine geschäftlichen Dinge Post, Versicherung usw. selber zu regeln."

Dein Vater ist also in einem Altenheim. Hat er eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung? Wurde darüber gesprochen, wer für ihn sorgt, wenn er es nicht mehr kann, was ja jetzt der Fall zu sein scheint? 

Wenn ja, wer sind die Bevollmächtigten? Welche Regelung wurde für die Postangelegenheiten und allg. Angelegenheiten getroffen, sofern überhaupt eine Regelung getroffen wurde. 

@"Das Pflegeheim rief an informierte mich ich, sofort dort hin. Er hat Krebs und wird in naher Zukunft einschlafen."

Da das Pflegeheim deine Telefon-Nr. hat und dich informiert, scheinst du irgendwie als Bezugsperson? / Bevollmächtigte? / Betreuer? in Erscheinung zu treten. Bis jetzt ist alles unklar. 

Nun zu deiner Frage:

@ "Das Heim (Leitung) meinte meine Schwester kommt nicht vorbei möchte mit ihm keinen Kontakt macht da nichts für ihn und würde denen bescheinigen das sie von der Altersvorsorgevollmacht zurücktritt."

Bitte benutze die Zeichensetzung, so können die, dich unterstützen wollen, dich besser verstehen. 

Nun erwähnst du zu 1. mal, dass eine Altersvorsorgevollmacht vorliegt. 

Was steht denn drin? Wer wurde als  Bevollmächtigte eingesetzt? Du und deine Schwester? Das solltet ihr eigentlich wissen, da - wenn ihr als Bevollmächtigte eingesetzt wurdet, ihr die Vollmacht auch unterschrieben habt. 

Ich wiederhole: alles sehr konfus. 

@"Es sollte ein Betreuer bestellt werden.Die Heimleitung empfahl mir das auch."

Wozu soll ein Betreuer bestellt werden, wenn Du doch da bist?

Auch wenn deine Schwester sich nicht kümmert - weil kein Kontakt - du bist doch da. Dann braucht kein gesetzlicher Betreuer bestellt werden, wenn du die Betreuung übernimmst. 

@"Jetzt mein Frage: Warum soll ich auch zurücktreten?

Wovon willst du zurücktreten? Welche Vollmachten und Verfügungen liegen denn vor?

@"Die wollten auch das ich seinen Wagen verkaufe, aber dass kann und darf ich doch nicht. Der geht doch in die Erbmasse."

Wer ist "DIE"?

Erst kommt dein Vater ins Altersheim und dann soll der Wagen verkauft werden? Mir stellt sich die Frage, ob das nicht schon viel früher hätte geschehen können. Z.B. als er ins Altersheim umgezogen ist zeitgleich mit der Wohnungsauflösung o.ä. 

Apropos Erbmasse: Wurde ein Testament verfasst? Hat Dein Vater mit Euch darüber gesprochen, wer was erbst? Wenn ja, wo ist das Testament? Vllt. beim Notar?

Wie gesagt, sehr viele Ungereimtheiten. 

@Also kann mich jemand aufklären was es auf sich hat wenn ich die Betreung übernehme hat das Nachteile für mich? 

Du bittest in diesem Forum um kostenlosen Rat. Also bitte etwas höflicher. 

Wo Du Dich über Beteuerungen informieren kannst, hat "Premissimo" schon gepostet. 

@Mein Schwester hat selber eine Betreuerin (was da ist weis ich nicht) sie wird gut informiert sein da geh ich von aus.

Wenn die Schwester selber unter Betreuung steht, wird sie wohl kaum in einer Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigte für euren Vater eingesetzt worden sein. Hier hilft es, mehr als einen Blick in die Vollmacht zu werfen und sie genau zu studieren. 

@"ich habe nur Bedenken weil die eine Seite lehnt ab will mit dem ganzen (Betreuung)nichts zu tun haben,"

Wie du weiter oben schreibst, steht doch deine Schwester selber unter Betreuung. Was genau lehnt sie ab?

@"(Testament gibt es auch)"

Also doch ein Testament? Irgendein Hinweis, wo es sein könnte? Siehe meinen Hinweis von weiter oben dazu oder frage das Heim, indem dein Vater ist. Dann dürfte das auch mit dem Auto und der Erbmasse geklärt sein.

@"die andere Seite Heim will auch einen Betreuer."

Wie gesagt, erkundige dich nach der Altersvorsorgevollmacht, die dein Vater offensichtlich gemacht hat. Wer wurde als Bevollmächtigte(r) eingesetzt?

@ Was ist das?(Ein Betreuer)? Wer weis Rat?

Lektüre. Google soll da auch helfen. 

Und bitte mal die Rechtschreibung und Zeichensetzung anwenden.

Alles sehr, sehr konfus. Bitte beim nächsten mal klarer posten. 

Nur wenn Du weißt das Du nichts oder nur den Pflichtteil erbst,könnte es Sinn machen die Betreuung auszuschlagen.Ansonsten hast Du selbst einige Rechte,nämlich das durchzusetzen,was Dein Vater möchte,und wenn er sich gar nicht mehr artikulieren kann,so tust Du das wo Du weißt oder glaubst,dein Vater hätte es so gewollt.Gerade hinsichtlich künstlicher Ernährung würde ich ganz offen mit ihm sprechen,ob es sein Wunsch ist.Du bekommst Betreuungspunkte,vermutlich alle denkbaren vom Betreuungsgericht .Du machst eine Aufstellung des Vermögens,danach richten sich die Kosten die an die Staatskasse abzuführen sind.Wenn Du nicht Alleinerbe bist,und dies auch nicht beantragst,mußt Du eine Ausgabenliste führen und darfst für Dich grundsätzlich kein Geld entnehmen.Solltest Du Aufwendungen haben,darfst Du dafür Geld nehmen.Ansonsten als ehrenamtlicher Betreuer bekommst Du eine Aufwandsentschädigung,auf diese darfst Du aber verzichten.Deine Schwester dürfte nicht geeignet sein,wenn Sie selber Betreute ist.Du kannst zu jeder Zeit,es kann emotionale Schwierigkeiten geben,oder Kritik von Verwandten,die Betreuung an einen hauptamtlichen Betreuer abgeben.Laß Dich beim Sozialdienst und dem Betreuungsgericht beraten.Ich denke,Du machst das mal .Den Wagenverkauf würde ich jetzt regeln.Der Erlös ist grundsätzlich Deinem Vater zukommend,muß angelegt werden.Wenn er aber im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist,darf er frei verfügen was passieren soll.Es empfiehlt sich nicht,einen Wagen jahrelang rumstehen zu lassen.Er wird weniger wert sein .Liebe Grüße,eine gute Entscheidung wünschend.


Martinschulz2 
Beitragsersteller
 10.08.2015, 20:02

Vielen vielen Dank das werde ich morgen gleichmachen

LG