Liebe Leser,

mein Vater war vermögend und bekam eine Anwältin als Betreuerin. Nach seinem Tod ist nicht mehr viel vom Vermögen übriggeblieben. Wir haben jetzt noch 8.000 eur für die Betreuung von ca. 9 monaten zahlen müssen mit Beschluss vom Betreuungsgericht. Ist dies überhaupt zulässig, seit 2005 gibt es eine Tabelle, die besagt, dass die Betreuerin nicht mehr als 1.109 eur pro Jahr! abrechnen darf. Danke für eure Aufmerksamkeit.