Mein Bruder hat das Haus meiner Eltern auf seinen eigenen Wunsch geerbt und die 3 anderen Geschwister ausbezahlt. Meine Mutter hat das Wohnrecht dafür bekommen und ist nun dement. Der Sohn im Haus möchte sich nicht mehr um die Mutter kümmern, das soll ich nun alleine machen. Die Schwägerin hatte bisher das Essen und die von mir gestellten Medikamente morgens hingestellt und möchte das ab sofort nicht mehr tun. Ein Sohn wohnt im Saarland und ein Sohn ca. 15 km entfernt. Alle drei Söhne wollen sich nicht um die Mutter kümmern. Ich als Tochter habe alle Arzt- und Einkaufsfahrten und Behördengänge bisher für meine Mutter erledigt, weil sie es so wollte und habe meinen Beruf aufgegeben wegen der enormen Belastung, die ich so aber auch nicht mehr leisten kann.

Der Sohn im Haus steht auf dem Standpunkt, dass die Mutter nur das Wohnrecht habe aber kein Anrecht auf weitere Betreuung. Ist das so richtig? Leider habe ich, durch mehrere aufwändige Renovierungen in meinem eigenen Haus die Notariatsübergabeurkunde von vor ca. 20 Jahren verlegt und kann den genauen Wortlaut der Vereinbarung nicht mehr ersehen. Hat der Sohn die Verpflichtung, weiterhin die Mutter mit dem Notwendigen zu versorgen?