Hallo, mal angenommen Person A steht unter Betreuung ( gesetzliche betreuung ) . Diese hat familie im Ausland zB Australien und wird demnächst auswandern weil Person A dort eine Arbeitsstelle bekommt. Person B betreut Person A allerdings gegen sein Willen aber Person A lässt es über sich ergehen. Person A hat keine schwerwiegende gesundheitliche Probleme. Person A ist fähig voll zu arbeiten.

Frage .... bekommt Person B mit dass der Betreute Anträge stellt und erhält zwecks Auswanderung von Botschaft? Wie sieht es mit Briefgeheimnis aus?

Frage 2... Was passiert wenn Person A einfach so auswandert und den Betreuer nichts davon erzählt? ist die Betreuung dann erloschen?

Danke im vorraus

und nein geht nicht um mich 😊