Vertrags-Händler weigert sich eine Gewährleistung für Reparatur zu übernehmen- was tun?

Folgendes:

Ich habe bei einem Vertragshändler einen Gebrauchtwagen gekauft, bin ihn bisher nicht mal 2 Monate gefahren und in dieser Zeit 3.000 km gefahren

Es haben sich unter bestimmten Umständen beim Warmlaufen schon nach dem Kauf ein paar Vibrationen bemerkbar gemacht, die aber letztendlich stärker geworden sind und nun kam in der Werkstatt (nicht beim Käufer, der ist recht weit weg) raus:

Nockenwellenversteller funktioniert manchmal micht richtig. Konnte aber auch im Fehlerspeicher nicht gefunden werden und wurde durch meine genaue Beschreibung furch ein mitlaufendes Diagnosegrät festgestellt. Da es diesen Versteller nicht einzeln gibt, muss die komplette Nockenwelle erneuert werden (2 -Tage-Reparatur)

Ich habe eine zusätzliche 12-Monats-Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, nach der ich aber 60 % der Materialkosten selbst übernehmen soll, wären also Brutto mehr als 700 Euro eigene Kosten.

Ich habe recherchiert und gelesen, dass der Händler unabhängig von der Garantie eine Gewährleistungspflicht hat und mir in 6 Monaten nachweisen muss, dass der Schaden vorher noch nicht war.

Aber er weigert sich zu zahlen! Er argumentiert damit, dass das Auto ja schon 3.000 km scheinbar schadenlos überstanden habe. Kommt er damit durch, oder lohnt sich da ein Rechtsstreit? Habe leider aber keine Rechtsschutz -.-

Was soll ich machen?

Recht, Kaufrecht, Gebrauchtwagenkauf, Gewährleistung, Jura, Auto und Motorrad

Meistgelesene Beiträge zum Thema Auto und Motorrad