Garage zweckentfremdet?
Wir sind eine umweltbewusste Familie und geben unser KFZ ab und tauschen es gegen Fahrräder !
Nun wollen wir anstatt das Auto was wir ja nun nicht mehr besitzen , unsere Fahrräder die ja nun unser Hauptfortbewegungsmittel sind , in der Garage parken !
Stellt dies eine Zweckentfremdung der Garage dar ? Google gibt etliche Antworten die mal ja und mal nein sagen !?
Was ist denn nun rechtlich korrekt ?
Es wird immer nur von einer zweckentfremdung gesprochen , wenn ich öffentlichen Parkraum belege ! Kann ich ohne Auto aber gar nicht ! Ich weiß echt nicht wo ich dran bin !
Hilfe !!
14 Antworten
Bei uns gibt es bzw. gab es Fälle, da wurde von einer Zweckentfremdung gesprochen, wenn kein Auto mehr in die Garage passt. Denn dann wäre es eine genehmigungspflichtige Umnutzung. Soll wohl Landesrecht NRW sein.
Ich würde einfach mal beim Ordnungsamt nachfragen, das kostet ja nichts.
Kommt darauf an würd ich sagen. Bei einer "normalen" Garage ist es sicher keine Zweckentfremdung. In unserer TG haben wir beispielsweise diese Duplex-Stellplätze (hydraulische Hebebühne für oben und unten). Dort darf man nur Autos abstellen.
In dieser Situation würde ich sagen nein, denn du hast ja kein Auto welches den öffentlichen Parkraum blockiert.
!00% sicher wär ich da zwar nicht, aber ich glaube selbst wenn wäre es sehr unwahrscheinlich das sich jemand dran stört.
Es ist Grenzwertig. Grundsätzlich gehört in eine Garage ein Auto oder Motorrad. Als Lagerhalle sollte sie nicht verwendet werden.
Ich würde sagen es ist ein Grenzfall – und bei solchen ist es ja immer so, es kommt darauf an, wenn das tatsächlich mal begutachtet und überprüft wird, an welchen Mitarbeiter man so kommt… An sich hätte ich aber da an eurer Stelle aber kein schlechtes Gewissen – es sind im weitesten Sinne Fahrzeuge und ihr habt keinen PKW, der dann anstelle dessen irgendwo auf der Straße rum steht. Insofern… Dann darf man nur keinen blöden Nachbarn haben, der es auf einen abgesehen hat und nichts besseres zu tun hat…
Dann sicher dich doch einfach ab und frag mal bei der Stadt nach. Hm, bin mir nicht ganz schlüssig, wo man am besten nachfragt. Würde mal beim Bauamt fragen – im Zweifelsfall können die dir zumindest sagen, an wen du dich wenden kannst.
Wäre aber an sich ganz zuversichtlich – wenn kein Auto da ist, spricht doch nichts dagegen die Fahrräder darein zu stellen. Anders sähe es sicherlich als Lagerplatz für Kellerutensilien aus.
Das mit dem blöden Nachbar ist leider Das Problem ! .... 😥