Was passiert wenn ein Streifenwagen/Krankenwagen/Feuerwehrauto beim schnell Fahren geblitzt werden?
10 Antworten
Es kommt drauf an ob die Kollegen Sonderrechte in Anspruchgenommen haben.
Diese sind in der StVO geregelt und besagen das die StVO in bestimmten Situationen nicht mehr für die Kollegen gilt. Das bedeutet wenn sie beispielsweise schnell irgendwo hinkommen müssen, müssen sie sich nicht anschnallen und können zu schnell fahren, auffahren etc.
Mit Blaulicht und Einsatzhorn hat das nichts zu tun.
lg
Bei uns wird gar nichts protokolliert und die Einsatzbeamten entscheiden selbst wann Sonder- und Wegerechte eingesetzt werden.
Die Tatbestandsmerkmale für die Sonderrechte und die Wegerechte sind schlichtweg verschieden, weshalb das eine ohne das andere eintreten kann. Sowohl bei der Polizei als auch anderen Behörden.
bei Feuerwehr Rettungsdienste kaum möglich; schnell heist da Sondersignal u. Horn
Falsch! als Feuerwehr kann ich sogar mit meinem Privat-PKW Sonderrechte in Anspruch nehmen, siehe: http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_SVR_11_09.pdf
Blaulicht und Martinshorn bedeuten Sonderrechte, also auch das Recht, die sonst gültige Geschwindigkeitsbeschränkung zu überschreiten. Oder meinst Du, die Feuerwehr sollte auf dem Weg zu einem Brand an jeder Ampel warten, bis diese grün zeigt? Und in einer Tempo-30 Zone nicht schneller als 30 km/h fahren?
Wenn man sich die StVO anschaut, weiß man für was blaues Blinklicht und Einsatzhorn nötig sind.
Kleiner Tipp: Wegerechte sind nicht gleich Sonderrechte.
Du scheinst ja gar nichts zu verstehen.
Sonderrechte bedeuten das die StVO in diesem Moment, nicht mehr für die Person die Sonderrechte in Anspruch nimmt gilt. SONDERRECHTE sind in §35 StVO geregelt, nicht §38 StVO. Wenn du dir §35 durchließt kommst du schnell auf den Trichter das hier nicht die Rede von blauem Blinklicht und Einsatzhorn ist. Diese sind hierfür auch nicht notwendig. Wenn ich schnell zur Dienstelle muss, verwende ich auch Sonderrrechte in meinem Privatfahrzeug, ohne blauem Blinklicht und Einsatzhorn.
Wegerechte sind in §38 StVO genannt. Hier sind das blaue Blinklicht und das Einsatzhorn genannt.
Wenn man weiterliest, steht dort das diese beide Signale in Kombination, für alle anderen Verkehrsteilnehmer die Weisung erteilt: SOFORT FREIE BAHN ZU SCHAFFEN. Mit Sonderrechten hat das überhaupt nichts zu tun.
Wegerechte sind nicht gleich Sonderrechte und vor allem muss das blaue Blinklicht und das Einsatzhorn nicht eingeschaltet sein um Sonderrechte zu erhalten.
Ich hoffe das ist klar.
Und traurig dass das deine Feuerwehrkollegen nicht wissen.
Wenn nicht Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen wurde zahlt der Fahrer wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch.
Selbst bei § 35 kann der Fahrer zur Kasse gebeten werden. Wenn seine Geschwindigkeit mehr als 50% über der zugelassenen Geschwindigkeit liegt, wird von Gerichten regelmäßig davon ausgegangen das Abschnitt (8) des § 35 nicht beachtet wurde.
Was viele nicht wissen, der § 35 gilt völlig unabhängig von § 38 (Blaues Blinklicht).
Wenn es eine Einsatzfahrt war, sagt man hinterher bei der Polizei oder beim Landkreis (bei der Rettungsleitstelle) Bescheid das man geblitzt wurde und sagt welcher einsatz das war.... und gut ist...
Wenn das einfach so war, transport, Ausbildung, Werkstattfahrt... dann zahlt der Fahrer/in die Strafe selber. Je nachdem welches vergehen vorliegt.
Sofern es sich um eine Einsatzfahrt handelt gar nicht's, denn dann genießen die Fahrer oder die Fahrzeuge Sonderrechte im Sinne von §35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) was bedeutet, dass diese von den Vorschriften der StVO befreit sind. Sie müssen sich demnach nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten. Einsatzfahrten werden dokumentiert und sind nachvollziehbar.
Sofern es sich nicht um eine Einsatzfahrt handeln sollte, ist man aber natürlich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit gebunden und zahlt im Falle eine Überschreitung.
Mfg
auch das wird protokolliert, Anweisung der Dienststelle
bei der Polizei stille Einsatzfahrt -
bei Feuerwehr Rettungsdienste kaum möglich; schnell heist da Sondersignal u. Horn