Wenn man auf Parkplatz von Einkaufszentrum parkt bei dem steht dass man eine Parkscheibe braucht und diese nicht rein hat muss man dann Strafe zahlen?
auch wenn man eingekauft hat und die max. Parkdauer nicht überschritten --- eben nur ohne Parkscheibe. Der Strafzettel ist von 8h früh da erst um 7h früh aufgemacht ist, kann also auch die 2h Dauer auch ohne Parkscheibe nicht überschritten gewesen sein bei Ausstellung des Strafzettels.
8 Antworten
du parkst dort, OHNE Parkscheibe - gibt nen Knöllchen, wird teuer, das kann von einem privaten Überwachungsunternehmen sein.
wenn ab Öffnungszeit 7 Uhr eine Parkscheibe auszulegen ist, das gilt auch für dich
ergo Fahrzeug bis spätestens 7 Uhr entfernen/wegfahren
Das sind die Regeln des Eigentümers.
Außerdem kannst ja schon die ganze Nacht dort gestanden haben.
Bezahl und gut ist, ein Mahnverfahren kommt teurer
rechtlich ist das etwas anders als bei Bussgeldern nach StVO
Du parkst auf Privatgelände nach den Regeln des Eigentümers. Der Eigentümer kann dich verklagen, das wird richtig teuer, Rechtsanwalt und möglicherweise überhöhte Forderung gegen die man sich aber wehren muss (Anwalt, bis zum Gerichtsverfahren).
Also schickt das private Unternehmen eine Rechnung mit einer Vertragsstrafe, und dem Angebot, bei Zahlung auf eine Klage zu verzichten.
Ja musst du..
So müssen Autofahrer, die bei entsprechend gekennzeichneten Stellplätzen die Parkscheibe vergessen, mit einem Bußgeld bzw. Verwarngeld rechnen. Für das Parken ohne Parkscheibe sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen in Höhe von 20 bis 40 Euro vor. ... Wird die Parkscheibe nicht eingelegt, folgt meist ein Knöllchen
quelle. Bußgeldkatalog
Parkplatz des Einkaufszentrums
Das ist aber kein öffentlicher Verkehrsraum sondern Privatbesitz hier kann eine Vertragsstrafe greifen - die darf, nach Ansicht von einigen Juristen, nicht höher sein, als ein entsprechendes Bußgeld im öffentlichen Verkehrsraum..