Gastronomie: keinen Arbeitsvertrag?

Ich (19) habe mittlerweile schon das komplette Netz auf den Kopf gestellt, finde aber keine Eindeutige Antwort für meine derweilige Situation. Und zwar: Ich arbeite seit Mitte August in einem Restaurant als Aushilfe (450€). Beim ersten Probearbeiten habe ich einen Erfassungsbogen (allg. Daten, KK, Firma) ausfüllen müssen. Auf diesem stand nichts bezüglich meines Lohnes, der Arbeitszeit etc. und ich habe auch seither nichts unterschrieben. Jedenfalls war Anfangs alles gut, Ende Monat habe ich meinen Lohn überwiesen bekommen (Mind. Lohn 8,50€/Std.). Woche für Woche bekam ich meine Arbeitszeiten für ein Wochenende immer am Dienstag mitgeteilt. Anfang Oktober musste ich dann anfangen mich selbst zu erkundigen und nachzufragen wann ich wie lange Arbeiten muss. Irgendwann bekam ich auch kein "Ende" mehr genannt und wurde auch spontan zum Arbeiten gerufen. Im Oktober blieb dann auch erstmals der Lohn aus; erst nach nachhaken bekam ich diesen überwiesen. November das Selbe spiel: ich habe bisher keinen Lohn auf meinem Konto und habe meinen Chef auch schon darauf angesprochen. Meine Arbeitszeiten werden mir immer spontaner, kurzfristiger oder gar zu spät mitgeteilt. Auch ist es so, dass ich jetzt in der Küche (Zubereitung von Essen) mitarbeiten muss, obwohl ich zuvor "nur" als Kellnerin agiert habe. Da mir das in diesem Betrieb alles zu chaotisch und unübersichtlich wird, möchte ich mir gerne etwas anderes suchen und habe dazu ein paar Fragen:

Habe ich eine Kündigungsfrist oder irgendwelche "Verpflichtungen" meinem Chef gegenüber, OBWOHL ich keinen Vertrag unterzeichnet habe?

Habe ich trotz des fehlenden Vertrages Anspruch auf meinen Lohn für den vergangenen Monat?

Wie sieht das mit der Arbeit mit Lebensmitteln aus; mittlerweile habe ich etwas von einem "Gesundheitszeugnis" gehört, das ich auch nicht besitze. Darf ich in diesem Falle überhaupt Kellnern, geschweige denn in der Küche mitarbeiten?

Laut meinem Chef bin ich zwar angemeldet, aber dass ich bis heute noch keinen Vertrag unterzeichnet habe, kommt mir mehr als komisch vor. Drohen mir ohne Vertrag irgendwelche Konsequenzen? (arbeite ich seit einem 1/4 vielleicht sogar schwarz?)

Da das meine erste Tätigkeit in diesem Bereich ist, weiß ich auch nicht wohin ich mich wenden muss. Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

Arbeit, Restaurant, Service, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Aushilfe, Gastronomie, Keller
Arbeitsvertrag : Ist eine Vertragsstrafe für zu spät kommen üblich?

Hallo, ein potentiell neuer Arbeitgeber hat mir heute seinen AV zukommen lassen. Darin ist ein Passus enthalten, demzufolge ich bei "schuldhaft nicht oder verspätet aufgenommener Arbeit" eine Vertragsstrafe in Form des zu errechnenden Tagesentgelt (basierend auf meinem Bruttomonatslohn) zu zahlen hätte.

Hatte ich noch nie in einem Arbeitsvertrag, sowas. Ich komme äußerst selten zu spät (wenn, dann nur wegen Arztbesuch o.ä.) und bin auch nie unentschuldigt weg o.ä., bin also eine sehr zuverlässige Person, aber ich habe kein Auto und reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Bei besagter Firma bedeutet dies, ich müsste mit einem Regionalexpress und einer nur halbstündlich verkehrenden Busverbindung in das kleine Örtchen reisen. Was mache ich bei Streik, bei schlechtem Winterwetter oder ähnlichen Problemen ? Ist dies dann höhere Gewalt oder greift dann der Passus auch schon ? Ich möchte mich wirklich nicht in die Nesseln setzen, bei solchen Sachen auch noch Lohneinbußen zu haben. Klar, wenn ich (warum auch immer) meine Arbeit verspätet antrete, dann leiste ich die Fehlzeit selbstverständlich nach, aber bezahlen musste ich sowas noch nie.

Ist so ein Passus überhaupt üblich / rechtens ? Kann mir jemand vielleicht Erfahrungen damit schildern (gute oder schlechte) ? Ich bin sehr verunsichert, ob ich mich darauf einlassen soll.

Danke vorab.

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, vertragsstrafe
Wiedereingliederung nach längerer Krankheit und ohne Job?

Moin Moin,

Ich bin leider seit etwa 5 Monaten schon krankgeschrieben (körperliche Erkrankung). Bisher war mein "Plan", dass ich über eine Wiedereingliederung wieder in meinen Beruf einsteigen kann, sobald meine Ärzte eine ausreichende Belastbarkeit für wenigstens 2 Stunden sehen. (was ja m.W. die Mindestdauer pro Tag für eine Wiedereingliederung ist). Nun gab es aber vor einigen Tagen die Kündigung. Ich werde zwar gegen die Kündigung angehen, aber verständlicherweise (denke ich mal) ist das Klima dann meist gestört, sodass es wohl auf einen neuen Arbeitgeber hinauslaufen wird. (Zumal ich ja nichtmal weiß, ob ich Erfolg habe) Zur Zeit ist nicht mal sicher, ob ich überhaupt weiter in diesem Beruf arbeiten kann. Gibt es Möglichkeiten der Wiedereingliederung, wenn man keinen Arbeitgeber mehr hat.? Ich kann mich ja schlecht bei einem Arbeitgeber bewerben und sagen, dass ich leider noch nicht weiß, wann ich anfangen kann und das ich auch erstmal nur mit einer Wiedereingliederung anfangen kann. Das würde doch kein AG mitmachen. Gleich 8h am Tag werden aber ebenfalls nicht drin sein. (da breche ich gleich zusammen). Ich habe vorher etwas über 30h in der Woche gearbeitet, das ist auch das Minimum, um von meinem Job leben zu können. Hat jemand Tipps diesbezüglich? Gibt es dort irgendwelche Angebote? Reha (als AHB) habe ich schon gemacht und ein Antrag bei der Rentenversicherung zur "Teilhabe am Arbeitsleben" läuft. Hier habe ich aber noch nichts gehört. Können die einem diesbezüglich helfen? Sorry...kenne mich mit sowas echt nicht aus ;-)

Achso.... Zusatz: Ich habe seit einigen Tagen einen GdB von 40, falls dies relevant ist. (werde aber Wiederspruch einlegen, da mir dies def. zu wenig ist)

Kündigung, Arbeitsrecht, Krankheit, Wiedereingliederung
Werde ich im Öffentlichen Dienst gekündigt? HiLFE habe angst!?

Hallo, arbeite seit gut 5 Jahren im Öffentlichen Dienst als Sachbearbeiter inkl Ausbildung und bin 22 Jahre alt. Seit gut 1Jahr bin ich gewechselt in die Tochtergesellschaft und laut Aussage von Chef verichte ich meine Arbeit nicht gut. Die 1. Arbeit konnte ich 6 Monate nicht ausführen, da ich evtl kognitiv nicht in der lage war und jetzt seit gut 5 Monaten bin ich in einer anderen Abteilung und laut Aussage von den Kollegen mache ich noch sehr viele fehler. Habe jetzt in ca 3 Wochen ein Gespräch mit dem Leiter, mit meinem letzten Vorgesetzten und mit meinem jetzigem Vorgesetzen.

Ich werde momentan als " dummen " Kollegen dargestellt, dass sagt der Vorgesetzter nicht direkt quasie durch ein Blumenfeld mit Andeutungen und etc.

Neben mir ist seit gut 3 Monaten ein Kollege, der mir über die Schultern schaut. Jedesmal wenn ich sage ich brauch keinen, sagen die anderen Kollegen ich brauch einen und soll noch nicht alleine arbeiten.

Ich arbeite in einem Öffentlichen Konzern wo ca 60% der Belegschaft nocht Beamte sind.

Bin Angestellter.

Meine Frage; kann mich der Chef fristlos wegen unzureichender Arbeit kündigen oder ähnliches. Was würde auf mich beim Gespräch zu kommen, was glaubt ihr ?

Sollte ich im Vorfeld den BR bitten beim Gespräch dabei zu sein. ?

Habe extreme existens ängste..

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Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und duales Studium im Insolvenzverfahren nach Ankündigung der Restschuldbefreiung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

in aller gebotenen Kürze möchte ich eine Doppelfrage zu den Einstellungsvoraussetzungen für das duale Studium im öffentlichen Dienst zur Diskussion stellen:

  1. Wird vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages für das duale Studium zum Stadtinspektoranwärter/in oder für das duale Studium Arbeitsmarktmanagement eine Erklärung darüber verlangt, dass der oder die Auszubildende in sogenannten "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" lebt?

Dies scheint kein Teil der gesetzlich notwendigen Voraussetzungen zu sein, selbst bei einer Einstellung als Beamtenanwärter (in der Stadtverwaltung) und auch nicht als Angestellter im öffentlichen Dienst (bei der Bundesagentur für Arbeit).

  1. Ist es möglich, "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" trotz einer Privatinsolvenz nach Ankündigung der Restschuldbefreiung glaubhaft zu machen? Dies bedeutet ja, dass die Schulden in absehbarer Zeit entfallen und eine Wiederherstellung geordneter Verhältnisse angestrebt und verwirklicht wird. Zusätzlich wird die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Treuhänder / eine Treuhänderin genau überwacht.

Freue mich auf eine interessante Diskussion und ich hoffe, dass wir an dieser zu einer zufriedenstellenden Aufklärung dieser besonderen Konstellation finden.

Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist möglicherweise erforderlich! 100%
Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist definitiv erforderlich! 0%
Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist definitiv nicht erforderlich! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind trotz einer Insolvenz vorhanden! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind wegen einer Insolvenz möglicherweise vorhanden! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind wegen einer Insolvenz nicht vorhanden! 0%
Da müssten Sie in diesem speziellen Einzelfall die Ausbildungsleitung selbst fragen! 0%
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