Kann mein Arzt nach Lust und Laune eine weitere Krankschreibung verweigern?

Hallo zusammen,

ich erkläre einmal meine Situation:

Ich bin Baujahr 06/1987. Seit etwa 10 Jahren plagen mich Rückenschmerzen, hauptsächlich im Lendenwirbelbereich, mal mehr, mal weniger erträglich.

Seit 01/2015 arbeite ich an einer Tankstelle (nur stehen, da 24/7 geöffnet, ab und an Ware verräumen, viel Kundenverkehr).

Seit 08/2015 bin ich arbeitsunfähig erkrankt. Die Rückenschmerzen haben sich zu chronischen Schmerzen entwickelt.

Schon vor der Anstellung an der Tankstelle wusste der Tankstellenleiter von meinen "Gebrechen". Bis vor der Anstellung habe ich mehrfach Krankengymnastik, Tabletten, Spritzen und Akupunktur verschrieben bekommen. Es hat nie etwas gebracht.

Nun ging das ganze Theater wieder von vorn los. Wieder haben alle Maßnahmen nichts gebracht. Vom Orthopäden habe ich dann eine Überweisung an eine Praxis bekommen, die auf multimodale Schmerztherapie ausgelegt ist. Diese hat mir dann einen Fragebogen geschickt, den ich schön artig ausgefüllt und mit entsprechenden MRT-Bildern ergänzt habe.

Die Folge war die Überweisung an eine Klinik, wo die Ärzte aus dieser Praxis auch praktizieren. Dort wurde ich dann zu einem Gespräch mit einer Schwester, einer Orthopädin und einer Psychologin eingeladen. An sich waren sich alle einig, dass mir diese Therapie helfen würde, ABER, da ich noch keine Reha gemacht habe, könnten sie mich nicht aufnehmen. Klar, kein Thema, also beantrage ich eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung und siehe da: Diese wurde abgelehnt. Ein Widerspruch wurde eingelegt, bisher aber nur mit einem Empfang quittiert.

Von 08/2015 bis zum 30.04.2016 bin ich nun krank geschrieben. Bei meinem letzten Besuch beim Orthopäden meinte dieser, dass es nun endgültig die letzte Krankschreibung wäre.

Im Klartext: Da ich ja nun schon im Krankengeld hänge und dieses nur erhalte, wenn ich auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse vorlegen kann, falle ich ab 01.05.2016 aus dem Krankengeld raus. Den Job habe ich zwar noch, aber ausüben kann ich ihn unter diesen Umständen einfach nicht. Kündigen bzw. einem Aufhebungsvertrag zustimmen kommt nicht in Frage, da ich dann eine Sperrzeit von drei Monaten bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Job Center bekommen. Meine Wohnung zahlt sich ja leider nicht von allein.

Nun zu meiner Frage: Kann mein Orthopäde einfach eine weitere Krankschreibung verweigern, nur weil er offenbar selbst mit seinem Latein am Ende ist ? Weil er unfähig zu sein schein, muss ich also drei Monate lang betteln gehen, damit ich meine Bude bezahlen kann ?

Das kann es ja nun wirklich nicht sein. Dass ich hier keine stichhaltigen Ratschläge bekomme, die zur Not auch vor Gericht helfen, ist mir klar, aber eine Tendenz bzw. Erfahrungswerte andere würden mir mit Sicherheit weiterhelfen.

Vielen Dank dafür, dass ihr es gelesen habt.

LG

dumdiedum0815

Ferse, Arbeitsrecht, Fersensporn, Fußschmerzen, Krankschreibung, Orthopäde, Sportverletzung, Sprunggelenk
Arbeitsunfall in der Probezeit - ohne Arbeitsvertrag?

Folgende Situation - frisch im Betrieb angefangen (ca 10 Tage) im Fitness Studio. Aufgabenbereich vorher abgeklärt - arbeit nur im Fitness Bereich als Trainer (Center Struktur - mehrere Unternehmen unter der selben Leitung). Probearbeiten erfolgreich abgeschlossen - mündliche Zusage auf Vollzeit Stelle und 10 Tage voll eingebunden in den Betrieb (40 std Woche - Übernahme meiner Person auch vor Kollegen bestätigt).

Heute dann Arbeitsunfall gehabt. Ich wude vom Chef angewiesen auf ein Maler - bzw. Baugerüst zu klettern (eigentlich nicht mein Aufgabenbereich - was tut man nicht um den Job zu bekommen/ zu behalten). das Ganze ohne Schutzkleidung und/oder Instruktion und außerhalb des Fitness Studios (im Center auf dem Flur). Das Gerüst war instabil und eine Metall-Schelle ist abgebrochen, woraufin ich aus knapp 2 Meter Höhe auf meinem Arm gelandet bin. Handgelenk gebrochen, komplizierter Bruch, muss operiert werden mit Schrauben im Arm + Platte etc.

der Clou : dadurch,dass ich gerade frisch angefangen hatte, habe ich noch garkeinen Arbeitsvertrag unterschrieben (sollte eig. diese Woche passieren). Ich habe die mündliche Zusage des Chefs + Nachrichten bei Facebook und Whatsapp, dass ich die Stelle auf jeden Fall behalte, egal wie lange ich ausfalle. Allerdings wurde vorher jemand gekündigt, der wegen einem Knie-Unfall ausgefallen ist und bekanntlich sind Worte allein Schall und Rauch.

Meine Frage : in wie fern bin ich gegen Kündigung abgesichert? Durtfen die das eigentlich ohne Arbeitsvertrag? Was sollte ich jetzt beachten bzw was für Rechte und Pflichten habe ich? bin ich in einer günstigen oder ungünstigen Lage gegenüber dem Unternehmen?

ganz doofe Frage aber : haben die grob Fahrlässig gehandelt und steht mir soetwas wie Schmerzensgeld zu, bzw kann ich bei dem noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag aufgrund der Lage bei den Gehaltsverhandlungen noch etwas "nachhelfen"?

Das soll keinesfalls raffgierig wirken, aber ich denke mir "also erstmal ist das Gehalt für meine Qualifikationen sehr sehr gering, dann spiele ich als Trainer und Therapeut noch den Bauarbeiter für die, weil die keinen Hausmeister haben, dann bricht dieses Gerüst zusammen weil die nicht auf die Sicherheit achten und jetzt soll ich noch "froh" sein, dass ich den job behalten darf? (und das auch nur auf mündlicher Basis)

Ich bin mit den Nerven am Ende - und dankbar für jeden Tipp

PS: entschuldigt die Rechtschreibung und Grammatik, mit links zu tippen ist garnicht so einfach. :(

Beruf, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Vertrag, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Probezeit, Vertragsrecht
Videoüberwachung an Waschstrasse erlaubt?

Hallo,

mein Chef hat heute bei uns im Betrieb (ich arbeite in einer Auto-Waschstrasse) drei 6Megapixel IP-Videokameras der Marke "Mobotix" anbringen lassen. Ihm geht es darum Vorschäden an den Fahrzeugen wie Kratzer im Lack, beschädigte Aussenspiegel, etc. zu erkennen bevor die Kunden durch die Waschstrasse gefahren sind, um bei einer etwaigen Reklamation eines Kunden einen Gegenbeweis zu haben. Das sagt er zumindest. Ich habe schon davor für eine Waschstrasse gearbeitet und dort wurde mir eigentlich gesagt, dass der Kunde immer in der Beweispflicht sei das der Schaden hier passiert sei.

Ich fühle mich ehrlich gesagt unwohl bei der Sache, da die Kameras auch Mikrofon und Lautsprecher haben, schwenkbar sind und natürlich von daheim aus eingesehen werden können. Ich habe gelesen dass es unzulässig sei Tonaufnahmen anzufertigen, aber wie soll ich das überprüfen? Da wir ein sehr kleiner Betrieb sind in dem der Chef noch selber mitarbeitet und ich auf den Job angewiesen bin, möchte ich die Sache eigentlich nicht so gerne persönlich ansprechen. Die Kameras erfassen den kompletten Vorwaschbereich. Eine Kamera befindet sich über der Kasse und filmt in Richtung Einfahrt der Waschstrasse, die andere ist auf der Gegenseite montiert und filmt die Autos beim Einfahren in die Waschstrasse.

Was kann ich dagegen tun? Kann ich einem Datenschutzbeauftragten den Fall (anonym?) melden und der geht der Sache nach? Zum besseren Verständnis habe ich ein Bild angehangen - entschuldigt meine Paint-Skills :D, Grobmotoriker und Laptop-Touchfeld :3. Ein richtiges kann ich leider nicht schiessen da man sonst evtl. wüsste um welche Waschstrasse es sich handelt. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Gruss

Bild zum Beitrag
Datenschutz, Arbeitsrecht, videoueberwachung, Kameraüberwachung, Waschstraße
Beschäftigung mit einem Aufenthaltstitel nach §21 Selbständige?

Ich bin Ausländer, der ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und jetzt in Deutschland freiberuflich arbeite. Ich bin manchmal auch von ein paar Arbeitgebern beauftragt, als freier Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Meine Einkünfte kommen im Verhältnis 70% von selbständigen Tätigkeiten und 30 % von Beschäftigung her, schätze ich ein.

Nach dem Hochschulabschluss habe ich einen Aufenthaltstitel nach AufenthG §16 Abs 4 (Arbeitplatzsuche für Absolventen einer deutschen Hochschule mit Erlaubnis jeglicher Erwerbstätigkeiten) besessen und durfte mit ihm sowohl selbständig als auch sozialversicherungspflichtig arbeiten. Nachdem dieser Aufenthaltstitel in 18 Monaten abgelaufen war, habe ich ein richtiges Arbeitsvisum gekriegt, und zwar einen Aufenthaltstitel gemäß AufenthG §21 (Selbständige). Mit diesem Aufenthaltstitel kann man aber keine Beschäftigung machen und auch nirgendwie den Umfang deren Arbeitserlaubnis auf Beschäftigung erweitern lassen. Es geht aber komischerweise umgekehrt: Mann kann mit dem Aufenthaltstitel gemäß AufenthG §18 (Beschäftigung) selbständig arbeiten, wenn man sich beim Amt ordnungsgemäß darüber meldet. Ich kann aber keinesfalls den Aufenthaltstitel §18 kriegen, weil ich überwiegend (70:30) selbständig arbeite. Die Beamtin der Ausländerbehörde hat mir geraten, meine Arbeitgeber zu bitten, den Vertrag meiner Beschäftigung in eine selbständige Tätigkeit auf Honorarbasis umzuwandeln. Falls es klappen würde, wäre es natürlich toll. Ich wollte aber zuerst versuchen, eine Lösung zu finden, ohne meine Arbeitgeber in Umstände gehen zu lassen. Wer von euch ist mit dem Aufenthaltsgesetz vertraut? Habt ihr eine gute Idee?

Selbständigkeit, Arbeitsrecht, Gesetz, Amt, Arbeitsamt, arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel, Ausländer, Visum
Was tun gegen unerträgliche Arbeitskollegin?

Hallo liebe Leser,

ich arbeite in einer sozialen Einrichtung (ca. 50 Angestellte) seit 11 Jahren, meine Kollegin seit 14 Jahren. Ich teile mir mit ihr und einer weiteren Kollegin ein Büro. All die Jahre hatten wir ein sehr gutes Verhältnis zueinander, man erzählte sich auch privates (Kummer und Sorgen). Seit ca. einem Jahren ist unsere Kollegin völlig durchgeknallt. Sie äfft uns nach. Als Beispiel: Ich leide unter Heuschnupfen und bin daher ab und an am niesen und schneuzen und auch mal am hüsteln. Sie hüstelt dann demonstrativ. Es gibt Tage, da redet sich absolut KEIN!!! Wort mit uns, an anderen Tagen textet sie einen völlig zu. Sie beleidigt einen als psychisch krank und gestört, jeder würde über sie reden (was stimmt, da niemand mit ihr und ihrer Art mehr zu tun haben möchte). Hat Wutanfälle und schmeißt dann z. B. mit Gegenständen oder trampelt auf dem Boden rum. Die Liste ist endlos. Auch ihr Arbeitseifer hat deutlich nachgelassen, am liebsten tippt sie auf ihrem Smartphone rum, spielt Karten am PC, feilt sich die Fingernägel u.a.

Wir haben alles versucht: Abteilungsleiter, Betriebsrat, Supervision durch einen psychologischen Coach. Nix hat gefruchtet. Sie ist völlig uneinsichtig und wir wären das Problem nicht sie. Durch den Betriebsrat wurde uns geraten, die Vorfälle aufzuschreiben und vorzulegen. Haben wir alles getan, aber von Vorgesetztenseite passiert überhaupt nix.

Wir wissen nicht mehr weiter. Kein Kollege will mit uns tauschen, niemand das Büro wechseln. Alle Kollegen meiden unser Büro wenn möglich, wenn nicht, gehen sie direkt zu mir oder der anderen Kollegin. Keiner will mit der "Irren" was zu tun haben. Wir leiden drunter. Wir haben beide ständig Magenschmerzen, Schlafprobleme. haben immer Angst, was passiert als nächstes, hat sie einen guten Tag oder einen schlechten. Was muß noch passieren, vielleicht geht sie auf uns direkt los .... Von Chefseite bekamen wir auch zu hören, das man ihr nicht kündigen kann, wegen langer Betriebszugehörigkeit etc. Das muß ja auch nicht sein, aber ihr ein eigenes Büro zuweisen, wäre eine Maßnahme. Ich habe selbst eine Therapie angefangen, weil ich seelisch dran zerbreche. Niemand, der diese Person nicht erlebt hat, kann sich vorstellen, was hier abgeht.

Hat jemand von Euch auch schon so einen Menschen erlebt und wenn ja, was habt ihr gemacht, damit es Euch besser ging.

Ich dachte schon an Kündigung, aber ich gehe deutlich auf die 50 Jahre zu und habe Schwierigkeiten was Neues zu finden.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Arbeitsrecht, Kollegen
Wegen Urlaubsablehnung kündigen?

Guten Tag!

Ich bin in einem kleine örtlichen Unternehmen angestellt und habe dort nun einige Probleme. Die Anstellung ist Teilzeit mit einem mündlichen Arbeitsvertrag und aufstockendem ALG2. Gesetzliche Kündigungsfristen, usw...

Aufgrund fehlender Kommunikation liegen im Sommer zwei Urlaube (Kollege und meiner) auf fast dem gleichen Datum. Mein Urlaubsantrag könnte nun aufgrund von Personalmangel abgelehnt werden, da der des Kollegen schon genehmigt ist. Es wurde angefragt, ob wir noch einen Angestellten bekommen, wurde jedoch abgelehnt, da wir angeblich schon voll besetzt sind.

Der Urlaub ist bereits gebucht und die Stornierung kann ich mir nicht leisten. (Ich will erlich gesagt auch nicht stornieren, da dies meine erste größere Reise ist und ich das erste mal fliegen kann.) Ebenfalls kann ich mir eine Kündigung nicht leisten, wegen der ich weniger ALG2 bekommen würde.

Es wird im Moment noch versucht eine Lösung zu finden, aber im worst case werde ich wohl kündigen.

Meine Fragen sind nun:

-Ist es rechtens zu kündigen, wenn einem der Urlaub gestrichen wird, solange man die Frist einhält?

-Gibt es eine Möglichkeit, die ALG2 Kürzung zu umgehen? (Könnte es ein "besonderer" Grund sein, da ich meist erst sehr kurzfristig erfahre, wann ich arbeiten muss?)

Vielen Dank schonmal und wenn möglich bitte mit Verweisung auf Gesetzbücher und Paragraphen. :)

Urlaub, Arbeit, Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Teilzeit
Ausbildung als Personaldisponent?

Hallo zusammen,

ich habe eine spezielle Frage. Zunächst einmal zu mir: Ich bin gelernter Industriekaufmann, und hatte am Dienstag vergangener Woche ein interessantes Vorstellungsgespräch bei einer Zeitarbeitsfirma auf eine interne Stelle. Die Stellenbezeichnung ist Personal / Vertriebsdisponent. Ich bin gerade mal 20 Jahre alt, also noch am Anfang meines Berufsleben. Meine Frage nun: Gibt es hier jemand, der mir aus diesem Berufsfeld etwas persönliches Berichten kann? Die Stelle an sich klingt für mich interessant, das ich selbst keine Berufserfahrung habe würde ich bei dieser Stelle sehr viel Neues dazu lernen, beispielsweise wie man Arbeitsverträge erstellt und wie man eben auch Vertriebsgespräche professionell führt. Ich möchte selbst später im Personalbereich arbeiten, vielleicht kann ich ja so den Weg mit einem Studium HR umgehen, ich denke mir, dass Berufserfahrung mehr Wert ist als ein Studium. Vor allem weiß ich auch aus eigener Erfahrung, dass in vielen Zeitarbeitsfirmen die Personaldisponenten selbst studiert haben. Daher denke ich, dass es eine große Chance für mich ist. Es wird eben sehr viel zu lernen sein, mir wurde gesagt ich muss, dass Ganze wissen in einem halben Jahr mir erarbeiten. In vorherigen Fragen habe ich bei einer Anstellung immer etwas von Tarifverträgen gelesen. Ich denke, da ich ja quasi erstmal komplett alles neu lernen muss sollte ich meine Gehaltsvorstellung wohl für den Anfang eher niedriger ansetzten oder? Was ist so Branchenüblich für den Anfang? Ich würde einfach gerne eine zweite Meinung von einem User hier hören, der selbst in diesem Bereich tätig ist.

Arbeit, Beruf, Studium, Job, Arbeitsrecht, Human Resources, Leiharbeit, Personal, Zeitarbeit

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