Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und duales Studium im Insolvenzverfahren nach Ankündigung der Restschuldbefreiung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

in aller gebotenen Kürze möchte ich eine Doppelfrage zu den Einstellungsvoraussetzungen für das duale Studium im öffentlichen Dienst zur Diskussion stellen:

  1. Wird vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages für das duale Studium zum Stadtinspektoranwärter/in oder für das duale Studium Arbeitsmarktmanagement eine Erklärung darüber verlangt, dass der oder die Auszubildende in sogenannten "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" lebt?

Dies scheint kein Teil der gesetzlich notwendigen Voraussetzungen zu sein, selbst bei einer Einstellung als Beamtenanwärter (in der Stadtverwaltung) und auch nicht als Angestellter im öffentlichen Dienst (bei der Bundesagentur für Arbeit).

  1. Ist es möglich, "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" trotz einer Privatinsolvenz nach Ankündigung der Restschuldbefreiung glaubhaft zu machen? Dies bedeutet ja, dass die Schulden in absehbarer Zeit entfallen und eine Wiederherstellung geordneter Verhältnisse angestrebt und verwirklicht wird. Zusätzlich wird die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Treuhänder / eine Treuhänderin genau überwacht.

Freue mich auf eine interessante Diskussion und ich hoffe, dass wir an dieser zu einer zufriedenstellenden Aufklärung dieser besonderen Konstellation finden.

Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist möglicherweise erforderlich! 100%
Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist definitiv erforderlich! 0%
Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist definitiv nicht erforderlich! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind trotz einer Insolvenz vorhanden! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind wegen einer Insolvenz möglicherweise vorhanden! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind wegen einer Insolvenz nicht vorhanden! 0%
Da müssten Sie in diesem speziellen Einzelfall die Ausbildungsleitung selbst fragen! 0%
Insolvenz, Erklärung, Ausbildung, Arbeitsrecht, duales Studium, Privatinsolvenz, restschuldbefreiung
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