Sehr geehrte Damen und Herren,
wie beurteilen Sie folgenden Sachverhalt: Während der Wohlverhaltensperiode im Privatinsolvenzverfahren wird der Person ein Schaden zugefügt. Der Schaden ist versichert und wird von der Versicherung erstattet.
Frage: Könnte das Amtsgericht den (Sockel-)Freibetrag des P-Kontos zwecks Auszahlung der Versicherungssumme um die Schadenssumme erhöhen? Oder wie wird ein Versicherungsfall in der Rechtspraxis gehandhabt? Wäre dazu ein Antrag beim Amtsgericht notwendig und wenn ja, auf Basis welchen Paragraphens?
Freue mich auf Antworten.