Es soll so sein, dass es als Beweis vor Gericht zählt.

  • technische Methoden
  • nicht Technische Methoden ( Falle stellen, so dass bewiesen ist, dass der Arbeitgeber die E-Mail gelesen haben muss )
  • Sonstige Methoden

Gibt es zu dem Thema eine Standard Vorgehensweise, die Geheimdienste oder Detektive benutzen?

Es geht hier nicht um die Ebay-Bestellung oder andere einschlägig private Tätigkeiten, sondern Austausch mit Kollegen, mit anderen Gewerkschaftern im Betrieb. Kurze Nachrichten, die man sich schickt, um miteinander in Kontakt zu bleuben und die neusten Schweinereien des Arbeitgebers gegenseitig mitteilen. Ja es gibt auch böse Arbeitgeber.

Ich ziele hier ab auf § 88 TKG und § 206 StGB. Oder andere Rechtsnormen.

Wenn jemand das Gefühl hat, dass sein E-Mailpostfach illegal mitgelesen wird, dann muss es doch einen Trick geben, das beweisen zu können.