Unser AG will eine Teambuilding Maßnahme anberaumen und hat schon vorab erklärt, dass diese verpflichtend ist (Direktionsrecht). Hinter vogehaltener Hand weiß ich (wie üblich), dass die Mehrheit dagegen ist, aber den Mut nein zu sagen nicht aufbringt. Also ein klares nein zu diesem Schwachsinn! Eine Kollegin hat aber nein gesagt und vor einigen Tagen habe ich sie unter vier Augen gefragt warum u.v.a., ob sie keine Angst hat. Sie hat mir einfach erklärt, dass es keine rechtliche Grundlage gebe nach der ein AG einen AN zwingen kann an so einer "Zwangsbespaßung" (Zitat Kollegin) teilzunehmen und das Teambuilding rechtlich auf einer Ebene mit einem Betriebsausflug angesiedelt ist. Ich habe es nicht so mit Paragraphen und die Kollegin ist meines Wissens auch Gewerkschaftsmitglied also evt. besser informiert. Daher meine Frage hier und vorab. Hat sie Recht? Kann ich das auch ohne Konsequenzen verweigern?