2 Abmahnungen gleichzeitig wegen der selben Sache - weiß jemand Rat?

Hallo liebe community. Ich habe problem, undzwar bin ich wegen einem unfall seit dem 08.01.16 krankgeschrieben. Ich habe heute morgen post von meinem chef im briefkasten gehabt. Darin befanden sich 2 abmahnungen wegen zu später abmeldung von der arbeit. Zum sachverhalt: meine erste krankschreibung ging bis zum 31.01. Am 01.02 bin ich zum arzt gegangen weil ich immernoch erhebliche probleme hatte. Mein chef schrieb mir eine sms ob ich wieder arbeiten komme und ich antwortete ihm das ich auf unbestimmte zeit noch länger krank bin. Er antwortete das ich ihm heute noch die folgebescheinigung in den briefkasten werfen solle. Dies tat ich auch. In der 1 abmahnung steht, das er meine folgebescheinigung am 01.02 per sms nach aufforderung bekam und deswegen einen betriebswirtschaftlichen schaden erhielt.

Zu der zweiten abmahnung: die krankmeldung ging bis zum 05.02 (freitag) Weil es mir garnicht gut ging, bin ich montag den 08.02 zum arzt gegangen, der mich erstmal bis zum 15.02 weiter krank schrieb. Die krankmeldung habe ich um 17uhr in den briefkasten geworfen. In der 2. Abmahnung steht: Das ich am 07.02 und am 08.02 arbeiten sollte und wir das"angeblich" anfang der jahres so abgesprochen hätten. Und das die krankmeldung bis einschließlich 08.02 nicht eingegangen ist.(was ja nicht stimmt) Dadurch erhielt er einen betriebswirtschaftlichen schaden.

Ist das jetzt sein recht und habe ich etwas falsch gemacht, oder kann ich sowas auch irgendwie ablehnen? Darf er überhaupt 2 abmahnungen wegen der gleichen sache zusammen in einem umschlag schicken? Bin jetzt leider etwas ratlos und würde mich über ernst gemeinte antworten sehr freuen. Lg ;)

Abmahnung, Arbeitsrecht, Krankschreibung
DAK kündigt Krankengeld?

Guten Abend,

heute erreichte mich ein Brief der DAK und ich wollte mal hier Meinungen und Ratschläge hören.

Folgendes ist passiert.

Seit April 2015 bin ich Krankgeschrieben. Anfangs legte ich der DAK alle 2 Wochen einen Auszahlschein vor. Daraufhin erhielt ich am 04.08.2015 eine Aufforderung, eine 4 Wochen Regel einzuhalten. Soweit so gut. Am 23.12.2015 war ich zuletzt beim Arzt. Dieser stellte einen neuen Schein aus und datierte ihn auf den 23.01.2015. Das das eingetragene Datum zeitgleich eine "Ablauffrist" darstellt war mir so gar nicht bewusst, zumal dort auch "vorraussichtlich bis" draufsteht.

Die DAK rechnete in 2015 jedoch nicht von Schein November (26.11.)bis Schein 23.12. ab sondern von Schein November bis Ende 2015, also Stichtag 31.12.2015.

Wäre ich nun am 23.01 zum Arzt gegangen, hätte ich wieder nur 3 Wochen abgerechnet. Daher begab ich mich am 27.01.2015 zum Arzt und der neue Schein ging der DAK am 28.01. zu.

Aufgrund des überziehens dieser Frist kündigen die mir nun das Krangengeld.

Die Dame der DAK mit der ich telefonierte sagte selber, der 23.01. war ein Samstag, frühst bzw spätestens am 25.01 hätte ich gehen sollen. Effektiv reden wir also über 2 Tage, aus denen mir die DAK nun einen Strick dreht.

Meine letzte Beschäftigung Endete letztes Jahr zum 01.11.2015. Um also finanziell irgendwie über die Runden zu kommen müsste ich mich nun Arbeitssuchend melden. Aber wie stelle ich das an, schließlich bin ich noch nicht gesund. Zwar versuche ich aktuell alles, um möglichst schnell wieder in einen Beruf zu kommen aber mal eben so geht das ja nicht.

Wie seht ihr das, kann mir irgendwer weiterhelfen...ist ja nicht so als wäre die Situation nicht schon schwer genug

Beruf, Leistung, Arbeitsrecht, arbeitslos, DAK, Krankengeld, Krankenkasse
Handhabung Urlaub bei Midijob?

Hallo zusammen,

zum Thema gibt es viele Fragen und auch Antworten, aber ich habe nichts zu folgendem (sicherlich sehr speziellen) Sachverhalt gefunden:

Ich bessere meine Altersrente durch Fahrtätigkeit für ein Taxiunternehmen auf, das sich auf Patiententransporte (OP-Klinik zur REHA bzw. REHA nach Hause) spezialisiert hat. Weil die Kliniken auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen entlassen, habe ich praktisch eine 7-Tage-Woche. Zur Zeit arbeite ich jeweils die Hälfte eines Monats (also bspw. vom 16. bis zum Monatsende).

Meine Fahraufträge bekomme ich jeweils am Vortag via E-Mail mitgeteilt. Es kommt immer wieder mal vor, dass es dann heisst, dass für den Folgetag keine Fahrten anfallen. Es gab aber auch schon Monate, in denen ich sämtliche Tage hindurch gefahren bin. Die tatsächlich geleisteten Arbeitstage sind also absolut variabel.

Mein Arbeitsvertrag weist einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen pro Jahr aus.

Demnächst steht die Verhandlung hinsichtlich des Jahresurlaubs für 2015 (dem ersten Beschäftigungsjahr) an. Ich würde jetzt gerne wissen, wie der regulär zu handhaben ist. Konkret:

Wenn ich beispielsweise den ganzen März Urlaub haben möchte, ist dann damit der volle Jahresurlaub verbraucht und es steht mir (so habe ich das irgendwo gelesen) der durchschnittliche Verdienst der letzten drei Monate zu? Und wie verhält es sich mit den Sonntagen, die ja normalerweise nicht zur Basiswoche nach dem Bundesurlaubsgesetz zählen?

Für fundierte Antworten schon jetzt vielen Dank!

MfG Montenovo

Urlaub, Arbeit, Minijob, Arbeitsrecht
Chef zweifelt AU und Arzt an?

Hallo zusammen!

Folgender Fall: XY hat seit einschließlich Donnerstag, wegen Grippevirus und starkem Husten, eine Arbeitsunfähigsbescheinigung. Hausarzt wollte eigentlich direkt für einschließlich Montag krankschreiben. XY hat dies aber abgelehnt, mit der Begründung er hoffe am Montag wieder fit zu sein. Dies ist aber leider nicht der Fall. Im Gegenteil, es kam noch hohes Fieber hinzu und Ohrenschmerzen. Dies möchte XY morgen abklären lassen und hat Chef bereits heute per Mail darüber informiert. Kurze Anmerkung noch zum Fehlverhalten von XY: einen Krankenschein in ganz 2015 ( in den Jahren zuvor ebenfalls nie negativ auffällig) und 10 Jahre Betriebszugehörigkeit.

Folgendes ist ein kleiner Auszug aus der Antwort-Mail des Vorgesetzten, die XY heute erreichte:

[ Es ist heutzutage sowohl mir als auch jedem Kollegen bewusst, wie einfach man heute eine Krankmeldung eines Arztes erhält. Du brauchst mir also mit einer Krankmeldung nichts zu beweisen; ein Nachweis über die Schwere einer Krankheit und ob sie tatsächlich vorliegt, ist es nicht. Eine solche Krankmeldung erhalte ich morgen sofort für die ganze kommende Woche, wenn ich das beabsichtige. Und für die übernächste Woche erhalte ich gleich noch eine oben drauf. Ärzte kämpfen heute, wie wir auch, um jeden Kunden und sind daher auch bereit, für ihre Kunden fast alles zu tun. Da gehört eine lapidare Krankmeldung von einer Woche inzwischen zum guten Ton. Also, verabschiede Dich bitte von der Annahme, dass Du mit einer Krankmeldung auch tatsächlich eine vorliegende Krankheit glaubhaft nachweist.

Nachweisen und beweisen kannst Du Deine Arbeitsauffassung und Arbeitseinstellung sowie Dein Pflichtbewusstsein nur damit, wenn Du nicht wegen jeder Kleinigkeit gleich zum Arzt rennst und Dich krankschreiben lässt sondern trotz eines querliegenden ..... an Deinem Arbeitsplatz erscheinst und Deinen guten Job machst. Besinne Dich bitte, was wir geschäftlich erreichen wollen und wo wir derzeit noch stehen. Ich glaube kaum, dass wir es uns in der jetzigen geschäftlichen Aufbau-Phase schon leisten können, ein paar Tage krank zu machen wegen Unwohlseins oder ......

Ich kann Dir sicher nicht vorschreiben, wann und wie oft Du zum Arzt gehen darfst....

Ich appelliere an Dein Gewissen sowie an Dein Verantwortungsbewusstsein und Pflichtgefühl, unserem Geschäft und Deinen Kollegen gegenüber, mit Hochdruck und Einsatzbereitschaft - auch wenn es Dir mal nicht ganz so gut geht - unser Geschäft gemeinsam, und ich betone gemeinsam, gemeinsam mit allen Kollegen nach vorne zu entwickeln. Ich erwarte von Dir, XY dass Du zumindest ab dem kommenden Dienstagmorgen wieder im Büro bist und Deiner Pflicht nachkommst und Deinen aktiven Ergebnis-Beitrag als Mitarbeiter leistest..... Ich wünsche Dir eine gute Besserung und hoffe nicht, dass Du für Dienstag und den Rest der Woche nochmals eine Krankmeldung vorlegst...]

Ist diese Reaktion seitens AG rechtlich korrekt?

Beruf, Recht, Arbeitsrecht, Krankenschein
Was darf eine Filialleiterin?

Unsere Filialleiterin leitet eine Filiale mit 4 Mitarbeiterinnen im Einzelhandel. Sie ist 28 Jahre alt, hat Einzelhandelskauffrau in diesem Unternehmen gelernt.Sonst keine weiteren Qualifikationen für diese Position. Bei uns ist es so, wir öffnen unseren Laden um 10 Uhr früh, müssen uns um 9.45 einloggen, ab da beginnt die bezahlte Arbeitszeit. Ich selber komme immer 20 Min. eher, weil wir den Laden vorher wischen müssen und die Kasse zählen müssen, sowie den PC hochfahren. Das erfordert Zeit und ist meiner Meinung nach in 15 Min. nicht zu schaffen. Meine Fill. kommt immer eine Minute bevor wir uns einloggen müssen. Da ist der Laden stets gewischt, die Kasse ist startklar usw. Sie wischt nie. Wie sieht es damit eigentlich aus? Darf sie diese Arbeit weiterdeligieren? Wenn ja, ist das okay für mich. Wir hatten kürzlich eine kleine Auseinandersetzung darüber. Sie sagte nur WIR müssen das... auch kommt sie gelegentlich später und schreibt mir das per whatsapp (Privathandy) obwohl wir ein Diensttelefon haben. Sie geht ohne Abmelden Rauchen, holt sich was zu essen ohne Abmelden, lässt ihr ungewaschenes Geschirr stehen, damit es einer von uns abwäscht...und sie beteiligt sich am Zickenkrieg (Klatsch über andere Kolleginnen, wenn sie nicht da sind..) ziemlich unfähig finde ich. Ich fühle mich als Trottel der Filiale, der alles macht, dabei bin ich 30 Jahre älter als sie. Wie ist Eure ehrliche Einschätzung?

Arbeitsrecht
Zeitarbeitsfirma - Kündigung und dann Anstellung bei ehemaligen ausgeliehenen Betrieb?

Hallo. Person X ist derzeit bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Nun ist so, dass er ja von Firma zu Firma geschickt wird. Nun soll in den Verträgen drinnen stehen, dass eine Übernahme erst nach 12 Monaten nicht arbeiten dort in der Firma kostenfrei möglich ist.

Was geschieht nun, wenn Person X bei der Zeitarbeit kündigt, sich arbeitslos meldet und die Firmen, wo Person X schon mal entliehen war derzeit Mitarbeiter suchen, er sich dort bewerben MUSS von der Arbeitsagentur aus und dort auch angestellt wird. Muss dann die Firma trotz allem eine Gebühr bezahlen, da sie mal den Vertrag hatten, oder ist somit alles nichtig?

Bei einem Merkblatt der Bundesagentur der Arbeit, welches Person X bekommen hat bei der Anstellung bei der Zeitarbeitsfirma, steht folgendes drinnen:

  1. Der Verleiher darf Ihnen nicht verbieten, nach Beendigung Ihres Leiharbeitsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher einzugehen. Steht ein solches Verbot in Ihrer Vereinbarung mit dem Verleiher oder in der Vereinbarung zwischen dem Verleiher und dem Entleiher dann ist ein solches Verbot unwirksam.

Somit gehe ich davon aus, das Person X fristgemäß kündigen kann bei der Zeitarbeitsfirma und nach Beendigung des Arbeitsverhältnis auch bei jeder Firma anfangen kann zu arbeiten, auch wenn er dort schonmal ausgeliehen war. Und das ohne eine etwaige Provision an die Zeitarbeitsfirma zu bezahlen, da dieses Verbot ja im Endeffekt unwirksam ist. Stimmt dies nun, oder liege ich falsch?

Arbeitsrecht, Zeitarbeit
Ist Mobbing ein Grund für Krankschreibung ?

Ich arbeite seit 2 Jahren bei einer Firma. Dort gibt es einen Kollegen der starke, psychische Probleme hat. Er streitet sich ständig mit Kunden und Kollegen. Mit mir hat er ein besonders grosses Problem. Früher war er mal mit meinem Mann befreundet und gibt mir die Schuld daran, dass deren Freundschaft auseinander gegangen ist. Es fing vor Monaten an, dass er mir ständig drohende SMS schickte, er würde mir mein Leben zur Hölle machen usw. Damals informierte ich meinen Chef, doch er sagte er würde nichts machen, weil es ja privat wäre. Habe ich so hingenommen. Nachdem er einige Male auf der Arbeit ausgerastet ist und wieder nichts , von Seiten des Arbeitgeber, passierte habe ich mich zurück gezogen. Oft woanders ausgeholfen und mich von meinen übrigen Kollegen distanziert.

Nun läuft mein Vertrag im März aus und wird auch nicht mehr verlängert. Normalerweise würde ich mich niemals krank schreiben lassen, wenn ich nicht mit Fieber im Bett liege. Doch gestern hat sich die Lage extrem zugespitzt. Der Chef war wieder nicht da . Ich bekam mit wie mein Kollege mit einigen anderen über mich gelästert hat und bin zu ihnen gegangen um sie darauf anzusprechen. Darauf hin ist mein Kollege ausgerastet, hat mich sehr schlimm beschimpft und dann zwei mal eine gefüllte Milchtüte auf mich gepfeffert. Keiner der anderen Kollegen hat was gemacht oder ihn zurück gehalten.

Ich kann da nicht mehr hin. Ich fühle mich psychisch nicht in der Lage das noch mit zu machen. Schreibt ein Arzt wegen sowas krank? Ich habe Angst dass er mich genauso wenig ernst nimmt wie mein Chef.

Mobbing, Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Krankschreibung
Gesundschreibung nach Wiedereingliederung verweigert?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, da ich hier, schon dem öfteren Hilfe in Ihren Antworten fand, nun habe ich ein Anliegen, dass ich hier nicht auffinden konnte.

Meine Mutter hat sich heute an mich mit folgendem Problem gewand, ich bin die Vorgeschichte gleich mit ein.

Meine Mutter 1970 geboren, beschäftigt in einem großem Drogeriemarkt, kämpfte vor zwei Jahren gegen Schmerzen im Schulter-bereich an. Sie nahm an einer Reha teil, um wieder Einsatzfähig zu sein. Die Genesung hielt allerdings nur eine Weile an, bis sich die ersten Schmerzen wieder bemerkbar machten. Sie suchte weitere Ärzte auf und fand schließlich das Übel - ein geklemmter Nerv im Halswirbel-bereich, denn Sie sich operativ korrigieren ließ. Es wurde ein künstliches Gelenk eingesetzt. Nachdem Sie nun die Reha abgeschlossen hatte, schloss Sie sich mit Ihrem langjährigen Arbeitgeber zusammen und startete eine Wiedereingliederung. Dies war vor 8 Wochen, sprich Sie wurde schon verlängert.

Nun zum eigentlichen Problem, Sie ist noch nicht ganz Schmerzfrei, was Sie natürlich Ihrem behandelnden Arzt mitteilte, dieser hält Sie darauf hin auch noch nicht für komplett Genesen. Aber Ihr Arbeitgeber fordert nun zeitnah eine Gesundschreibung, quasi eine Bescheinigung wieder voll belastbar zu sein.

Meine Mutter ist willens zu arbeiten und hat nun Angst, konstant Arbeitsunfähig erklärt zu werden( auf dieses Arbeitsgebiet bezogen).

Sollten wir uns rechtlichen Beistand suchen ? Sind dahingehend Versichert. Können wir uns einen anderen Arzt wenden ? Gibt es sowas wie eine Gesundschreibung unter Vorbehalt ? <- Wobei sich das eigentlich widerspricht.

Ich danke für Ihre Zeit, falls genauere Informationen gebraucht werden, bin ich stets zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc

Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsamt
Schlechte Note in der Ausbildung, Zukunftsangst, Gespräch mit Chef, Ausbildungswechsel, umschulung, was tun?

Hallo zusammen,

ich mache zurzeit eine Ausbildung zum Fachinformatiker Syst., als ich mich beworben habe, habe ich mich als Industriekaufmann beworben, wurde aus Gewissen umständen als Informatikkaufmann eingestellt und musste dann auf Fachinformatiker umsteigen, weil keine Berufsschulklasse zusammen kam! Ich war schon immer nicht der beste in der Schule, hab mich schwer getan beim lernen und meine Standard-Note war eigentlich immer so im bereich von 2,7! Im Betrieb komm ich mit meinen Aufgaben gut zurecht, versteh mich mit meinen Kollegen gut und da gibts auch nichts zu meckern und habe auch keine Probleme, jetzt habe ich aber letztes Jahr schon zwei 5er im Zeugnis gehabt, worüber mein Chef verständlicherweise alles andere als begeistert war und ich ein Gespräch mit ihm und meinem Kollege hatte,(mein Chef ist streng, hart aber fair) wir haben besprochen, dass ich in den zwei Fächern mindestens eine 3 haben sollte, jetzt haben wir wieder eine Arbeit in dem Fach geschrieben und es wurde wieder eine 5, In den anderen fächern steh ich momentan überall auf einer 2. Ich hatte davor auch einiges an Zeit im Geschäft um das in der Schule zu üben, habe meinem Kollegen gefragt wenn mir was unklar war und ich war der Meinung dass ich es schon sehr gut verstanden habe, aber es ist wohl so, dass ich das einfach nicht verstehe, es geht einfach nicht in meinen Kopf rein, dass ich mir das merken kann! Dazu muss ich sagen, dass ich das was ich in der Schule habe überhaupt nicht in meinem Arbeitsalltag brauche. Jetzt habe ich folgende Situation. Ich habe eine Vereinbarung mit meinem Chef und Kollegen, dass ich alles daran setzte mich in der Schule bzw. in den zwei Fächern zu verbessere, jedoch hat das nicht geklappt und ich bin weiterhin miserable in dem Fach, die Arbeit muss ich meinem Chef vorlegen, ich weiß überhaupt nicht wie ich ihm das beibringen soll, was ich sagen soll, ich weiß auch nicht wie das weitergehen soll, ich weiß nicht wie sich das bessern soll, ich glaube auch überhaupt nicht daran dass sich das bessern wird, weil ich es einfach nicht verstehe, mein chef wird wohl sehr von mir entäuscht sein und noch mehr darauf pochen, dass ich noch mehr lerne. Wie soll ich vorgehen, welche Möglichkeiten habe ich, ist eine Umschulung denkbar.

Ich weiß nicht was ich noch schreiben soll, ich hoffe ihr könnt euch ein wenig in mich hineinversetzten und versteht meine sitatiion und habt für mich ein Lösungsansatz, wie ich vorgehen sollte oder ein Erfahrungsbericht wie ihr es gemacht habt. Vielen Dank!

Leben, Beruf, Schule, Arbeitsplatz, Noten, Ausbildung, Arbeitsrecht, Schüler, Arbeitsamt, Ausbildungsplatz, Berufsleben, Chef, Firma, Gespräch, Informatik
Wochenende Inventur 40 Std/Woche?

Hallo =)

Mein Freund hat am 9+10 Januar Inventur von der Arbeit (Fachkraft Lagerlogistik) Er hat ein 40 Std/Woche Vertrag und normalerweise eine reguläre Arbeitswoche von Mo-Fr WE hat er immer frei. Laut ArbZG ist eine max. Arbeitszeit von 48 Std/Woche zulässig bzw auch eine 60 Std/Woche wenn man innerhalb von 14 Tagen ein Tag Frei bekommt.
1 Gilt dieses auch im Lagerbereich oder nur zB Gastro und Pflege ?
2. Muss der Freie Tag dann von Mo-Fr gegeben werden oder kann der Arbeitgeber diesen auch auf Samstag legen (obwohl dort eh zu ist )?

3 Soweit ist mir der rest ja klar ABER braucht der Arbeitgeber nicht für die Sonntagsarbeit eine "GENEHMIGUNG" dafür ?

4.Und was ist wenn er diese gar nicht hat bzw diese nicht mal Beantragt hat ?

5. Müssen alle Arbeitnehmer bei der Inventur anwesend sein oder nicht ? Mein Freund hat nämlich extrem viele Überstunden und wenn das erstmal als Überstunden gezählt wird könnten dann nicht nur die Arbeitnehmer rangezogen werden die Minusstunden haben damit diese ausgeglichen werden ?

Ich würde der Firma nämlich ganz gernz Anonym eins auswischen da die ihre Mitarbeiter wie ein Haufen sch*** behandeln und sich null an Arbeitsgesetze etc halten und leider lassen die meisten Arbeitnehmer das mit sich machen weil diese angst um ihren Job haben . Ich würd ja im Normalfall unsere Anwältin fragen da die auch sehr begeistert von dem Arbeitgeber ist aber die ist leider im Weihnachtsurlaub .

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen auch wenns nur 1 oder 2 Fragen sind die ihr Beantwortet .

Vielen Dank und schonmal ein Guten Rutsch =)

Arbeitsrecht, Vertrag, inventur, Lager, Sonntag, Wochenende
Vom Arbeitgeber ungefragt Urlaub eingetragen?

Es ist so mein Verlobter arbeitet seit 3 Monaten bei einer Zeitarbeitsfirma und ist mit unzähligen anderen Zeitarbeitsmitarbeitern bei der Blg beschäftigt. Im letzten Monat hat er 3 Tage gefehlt da sein cousin im sterben lag und dann auch gestorben ist das ist soweit korrekt(es geht um die Lohnabrechnung) er hat angerufen bei seinem Arbeitgeber und sie sagten es sei ok, doch für die Woche darauf bekam er eine sms von seinem Arbeitgeber er sei für die nächste Woche erstmal nicht eingeplant soll aber erreichbar bleiben nach 3 Tagen wurde er wieder zur arbeit bestellt. Unser Problem ist jetzt das die Arbeitgeber ihm für alle diese Tage die drei Tage wegen des cousins und die drei Tage die er nicht kommen sollte da sie es ihm gesagt haben Urlaub eingetragen wurde und sie uns sagten "Wir dachten du willst so viel Geld wie sonst haben" was ich unmöglich finde gestern wurden wir dort hinbestellt von einer der Damen die im Firmensitz arbeiten die dann lustiger weise im Urlaub war und eine andere Dame legte uns 2 Zettel auf den Tisch einen mit den Daten der 3 Tage an den er gefehlt hat und sie sagten es sei okay den anderen mit den 3 Tagen die er nicht kommen SOLLTE und sie verlangte das er die beiden Zettel unterschreibt damit sie ihm dafür URLAUB eintragen können, als er sich weigerte den zweiten Zettel zu unterschreiben sagte sie ihm es würde eine Abmahnung geben unentschuldigte Fehltage werden eingetragen und die bezahlten Urlaubstage werden wieder eingezogen. Ich will gerne wissen dürfen sie das so machen ihm zu sagen das er nicht eingeplant sei und dann einfach dafür Urlaub eintragen ? und das mit der Abmahnung etc. auch ?

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Zeitarbeit

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