Wer bezahlt Unterbringung in stationärer Jugendhilfe?

Hallo, ich habe einige Probleme mit meiner Tochter (14,5 Jahre jungund ist sehr stur, agressiv:schlagen, beissen, kneifen...seit als sie klein Kind war und Pubertät kommt nur noch jetzt dazu) und aus diesem Grund habe ich fachliche Hilfe gesucht. Damit bin ich seit 6 Jahren bei verschiedenen Institutionen (auch u.a.Jugendamt und Psychologe). Die Lage in unserer Familie hat sich leider nicht verbessert, sonst noch verschlimmert. Mag sein, wenn meine Tochter mitarbeitet (besucht kontinuierlich die Schule), dass jugendamt ihrem Wunsch entspricht und unterbrigt sie in einer stationären Jugendhilfe. Meine Tochter will nicht zu Hause bleiben und mit keinem aus der Familie- auch Geschwister (14,5 und 22 Jahre jung) und Grosseltern - reden will, weil sie keine Argumente für ihr "Spass-Leben"ohne Schule vorstellen kann). Mit den anderen beiden Kinder habe ich keine Probleme...sie sind keine Engel, aber halten sich an die Regeln, eventuell an Konsequenzen (aber das kommt ganz selten vor). Ich will meine Tochter helfen, aber sie alles blokiert...Ich möchte sie schützen, aber kann ich auch nicht alles ihr erlauben, wie Schuleschwenzen, trinken, kiffen, um 1 Uhr in der Nacht täglich nach Hause kommen und alle wecken lassen... Ich weiß aber, dass so eine Einrichtung kostet Geld und nun meine frage: Muss ich das bezahlen, wenn ich seit einem Monat eine Arbeitssuchende bin (alleinerziehende Mutter - Vater ist seit Jahren Harz IV Empfenger) ? Kommen auf mich, die nun entstehende Kosten, in der Zukunft zurückzuzahlen oder erst mal seit diesem Punkt, wenn ich eine Arbeit habe und dann in welche Höhe ? Welche möglichkeiten habe ich, falls die Kosten für mich zu hoch werden sein ?

Bitte um rechtmäßige Antworte. Ich bedanke mich für Eure Hilfe im Voraus verzweifelte Mutter, die bis heute die Fragen nicht beantwortet bekommen hat.

Anwalt, Amtsgericht, Finanzamt, Jugendamt
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