Hallo zusammen,

ich habe eine frage zu meinem arbeitsvertrag. und zwar bin ich angestellter automobilverkaufsberater. Ich soll nun noch bei gleichbleibender wöchentlicher arbeitszeit (Montag-Freitag 43,75h) jeden 2ten samstag für 5 stunden arbeiten. ich komme so schon bis freitags auf die besagten 43,75 Stunden. Muss ich nun jeden 2. Samstag arbeiten wenn ich schon über meine vertraglich vereinbarten 42,5h komme? Es sind keine arbeitstage im vertrag festgelegt - die arbeitszeit bei den 5 wochentagen (43,75h) bleibt unverändert !