Steuererklärung: Zählt das nachgeholte Abitur zu den Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Hallo liebe Community,
ich mache zurzeit meine Steuererklärung, aber ein Punkt ist mir unklar.
Ich hole derzeit auf dem Abendgymnasium mein Abitur nach. Der Besuch hat überhaupt nichts mit meiner Arbeit zu tun, es ist also keine Fortbildung o. ä.
Meine Frage ist nun, wo kann ich die Fahrtkosten dorthin absetzen?
Bei den Werbungskosten oder bei den Sonderausgaben? Ich habe schon im Internet viel nachgeschaut, doch keine klare Antwort gefunden.
Bei den Werbungskosten wird argumentiert, dass es dies nicht sein kann, weil eben das nachgeholte Abitur überhaupt nichts mit meinem Job zu tun hat.
Bei den Sonderausgaben wird argumentiert, dass dies nur für die erste Berufsausbildung zählt.
Was ist nun richtig? Und wie setze ich das dann an; 0,30 € für Hin- und Rückfahrt pro gefahrenen Km!?
Und; zählt Fachliteratur für das Abendgymnasium, Schulgeld usw. dann auch zu Werbungskosten / Sonderausgaben?
Danke, viele Grüße und frohe Weihnachten :)