Was ist die 5% - Hürde?

9 Antworten

Eine Partei benötigt mindestens 5% der abgegebenen Stimmen, um in das Parlament, z. B. den Bundestag, einzuziehen. Alle Stimmen, die eine Partei unter 5% auf sich vereint, entfallen und werden bei der Sitzvergabe nicht berücksichtigt.

Die Fünf-Prozent-Hürde, auch Fünf-Prozent-Klausel genannt, ist die bekannteste und am meisten verbreitete Sperrklausel für Wahlen in Deutschland.

Wer unter 5 % der abgegebenen Stimmen erhält, fällt durch.

Die 5 Prozenthürde bei den Wahlen bedeutet, daß Parteien mit weniger Stimmenanteil nicht in den Bundestag, noch in den Landtag einziehen können.