Unterhaltsvorschuss: Darf dem Vater Umzug verboten werden?

Hallo

Mein Partner und ich haben schon lange im Internet gesucht, aber nichts gefunden. Daher hab ich mich entschlossen die Frage hier mal zu stellen.

Erstmal zur Situation.

Mein Freund und ich führen seit einem Jahr eine Fernbeziehung. Es sind zwar "nur" 120km, aber auf Dauer auch sehr anstrengend. Mit seiner Ex-Frau hat er 2 gemeinsame Kinder, die er jedes zweite Wochenende auch bei sich hat. Da er den Unterhalt nicht komplett leisten kann bekommt seine Ex-Frau Unterhaltsvorschuss. Da ich Berufsbegleitend eine Meisterausbildung mache und deshalb jeden Freitag und Samstag Schule habe, möchte mein Freund zu mir ziehen. Mit seiner Ex-Frau komme ich gut klar und auch zu den Kindern habe ich ein gutes Verhältnis. Die beiden haben sich damals im guten getrennt und kommen immer noch sehr gut miteinander klar. Ich suche aktuell ein Haus in das wir gemeinsam einziehen wollten. Wir haben auch eingeplant das die Kinder eigene Zimmer bekommen, um weiterhin jedes zweite Wochenende ihren Vater sehen zu können. Seine Ex-Frau kennt unsere Pläne und freute sich sogar für uns das wir den Schritt gehen wollen.

Jetzt hat mein Freund allerdings Post vom Jugendamt bekommen das er erst in eine andere Stadt umziehen darf, wenn die jüngste 18 Jahre alt ist. 8 Jahre lang noch eine Fernbeziehung zu führen können wir uns nicht vorstellen. Das ich zu ihm ziehe ist auch keine Option, da ich einen super Job im öffentlichen Dienst habe und auch schon eine Vorgesetzenstelle zugesichert bekommen habe, sobald ich meinen Meister bestanden habe. Er ist Elektromonteur und hätte keine Probleme bei mir einen neuen Job zu finden.

Darf das Jugendamt vorschreiben das er nicht umziehen darf? Oder ist der Umzug trotz Unterhaltsvorschuss möglich, wenn der Vorschuss am neuen zuständigen Jugenamt nochmal neu beantragt wird?

Danke im voraus für eure Antworten.

Unterhaltsvorschuss
Gegenseitige Aufrechnung von Unterhaltsvorschuss?

Hallo... ich hätte eine Frage zum Unterhaltsvorschuss... Ausgangslage: Ein Kind lebt bei mir, zwei weitere Kinder im Haushalt der Mutter. Ich war bis vor kurzem wegen Arbeitslosigkeit nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen, meine Exfrau erhält Unterhaltsvorschuss.

Im Zuge der Aufnahme einer neuen Arbeit habe ich meinerseits Unterhaltsvorschuss für meinen bei mir lebenden Sohn beantragt, da die Mutter ihrerseits lediglich 80 Euro Unterhalt zahlt (vorher zeitweilig kein Antrag, da ab 12 Jahre die Zuständigkeit beim Jobcenter lag).

Dieser Antrag wurde allerdings vom Amt abgelehnt, meinem Widerspruch wurde auch nicht abgeholfen... mit der Begründung, dass ich selber keinen Unterhalt zahle und deshalb eine Aufrechnung der Unterhaltsansprüche statthaft sei. Sofern tatsächlich eine Aufrechnung der Ansprüche für jeweils ein Kind möglich ist, würde sich mir das noch irgendwo erschließen, auch wenn ja ggf ganz andere Altersstufen greifen und die Einkommensverhältnisse beider Elternteile ja nicht identisch sind.

Ausserdem war ich immer davon ausgegangen, dass jedes Kind als eigene Rechtspersönlichkeit mit entsprechend individuellem Anspruch betrachtet wird und deshalb eine einfache Aufrechnung nicht möglich ist.

Nun hat mir auf Nachfrage das für meine bei der Exfrau lebenden Kinder zuständige Jugendamt mitgeteilt, dass eine Aufrechnung der Ansprüche NICHT erfolgt, den von mir zu leistenden Unterhalt für die beiden Kinder festgesetzt und mir im übrigen empfohlen, mich noch einmal mit "meinem" Amt auseinanderzusetzen....

Aktuell sieht es jedenfalls so aus, dass ich für die zwei der Exfrau lebenden Kinder Unterhalt zahlen soll, umgekehrt aber keinen (bzw. wenig) Unterhalt in Form von UV erhalte.....

Familie, Recht, Kinder und Erziehung, Unterhaltsvorschuss, Wirtschaft und Finanzen
ALG 2 und Unterhaltsvorschuss, bitte um Hilfe?

Also ich habe 2 Kinder (10 Jahre und 16 Monate). Ich beziehe Alg 2, für beide Kinder bekomme ich Kindergeld, für meinen 10 jährigen Sohn Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, für meine 16 Monate alte Tochter bekomme ich bis zum 2. Lebensjahr 150€ Elterngeld. Soweit ich das verstanden habe wird das angerechnet an den Mehrbedarf, den ich für sie bekommen sollte. Nach der Geburt meiner Tochter forderte das Jobcenter mich auf, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Im Jugendamt habe ich dann angegeben, dass der leibliche Vater (gebürtig aus Ghana) meiner Tochter noch in England ohne gültige Papiere ist und ich somit keinen festen Wohnsitz und andere Angaben angeben kann. Dies wurde schriftlich aufgenommen, damit ich es dem Jobcenter vorlegen kann. Daraufhin wurde nichts weiter unternommen. Mittlerweile ist der leibliche Vater meiner Tochter und auch noch immer mein Partner in Deutschland und hat auch einen Aufenthaltstitel. Er bezieht nun fürs Erste ebenfalls Alg 2 und ist mit seinem Integrationskurs angefangen. Mir wurde von mehreren Leuten gesagt, dass wenn das Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuss zahlt, dafür das Jobcenter einspringt. Ich bekomme allerdings gar nichts vom Jobcenter für meine Tochter, lediglich meinen monatlichen Unterhalt von 393€. Vielleicht kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist bzw. welchen Anspruch ich/ meine Tochter hat. Zum Jugendamt wg. Unterhaltsvorschuss bin ich nun noch nicht wieder gegangen, da ich ja noch mit dem leiblichen Vater zusammen bin, wir allerdings getrennt leben, sprich jeder hat seine eigene Wohnung. Bei meinem ersten Sohn wurde mir damals vor 9 Jahren der Unterhaltsvorschuss verweigert, weil der Vater und ich das Kind gemeinsam betreut hätten, obwohl mein Sohn ausschließlich bei mir gelebt hat und der Vater auch immer nur zu Besuch kam. Bitte um Info

Familie, Recht, Jobcenter, Kinder und Erziehung, Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss einstellen bei regelmäßigen Kontakt mit Kindern; Vorschuss zurückzahlen trotz Studium?

Guten Tag liebe Community,

ich habe ein Anliegen bzgl. des Unterhaltsvorschusses.

Ich habe mit meiner Ex-Freundin zwei Kinder und befinde mich derzeit im Master-Studium, welches ich Ende 2024 beenden werde.

Meine Ex-Freundin bezieht derzeit Bürgergeld und ich vor knapp drei Jahren neben uns eingezogen (ich wohne die gesamte Zeit über bei meiner Mutter), da diese Wohnung günstig ist und genug Platz für sie und die Kinder bietet.

Unsere Tochter wurde im August 2020 und unsere Tochter im Februar 2023 geboren. In der Zwischenzeit waren wir getrennt und hatten jeweils einen anderen Partner. Anfang 2022 haben wir dann wieder zueinander gefunden, wo dann auch unser Sohn entstand.

Allerdings hat das leider nicht so funktioniert wie wir es uns vorgestellt haben und die erneute Trennung folgte im Sommer diesen Jahres. Nun wird meiner Ex-Freundin wieder Unterhaltsvorschuss gewährt. Hierzu habe ich meinen Studentenstatus stets belegt und meine Finanzielle Situation offengelegt (zuletzt im Mai). In der Mitteilung, dass ihr der Unterhaltsvorschuss gewährt wird befindet sich der Hinweis, dass ich vom zuständigen Ansprechpartner in Verzug gesetzt werde.

Der Sachbearbeiter geht davon aus, dass wir ein Paar seien und setzt sie dadurch telefonisch unter Druck.

Zudem habe ich heute erfahren, dass der Sachbearbeiter meiner Ex-Freundin zum wiederholten Male telefonisch gesagt hat, dass wenn ich unsere Kinder regelmäßig sehe, ihr kein Unterhalts Vorschuss gewährt werden kann, was aus meiner Sicht gar nicht sein kann, da sie weiterhin als alleinerziehend gilt. Zudem finde ich, dass durch diese Aussage deutlich wird, dass ihm das Wohl der Kinder egal ist. Dadurch hat meine Ex-Freundin Angst, dass sie den Vorschuss nicht erhält und hat auch zugegeben, aus diesem Grund den Kontakt zu den Kindern einzuschränken.

Zudem hat der Mitarbeiter des Amtes meine Ex-Freundin aufgefordert, einen Brief zu schreiben, wo drin steht wie oft ich meine Kinder sehr. Zudem hat sie bereits unterschrieben, dass wir getrennt sind.

Nun bin ich am überlegenen einen Anwalt einzuschalten, wollte aber zuvor noch mal eure Meinungen und Tipps anhören, was ich aus eurer Sicht tun kann. Ich habe Angst, dass der Kontakt zu meinen Kindern durch die Vorgehensweise des Sachbearbeiters weiter eingeschränkt wird, was ich mit allen Mitteln verhindern möchte. Wie bereits erwähnt werden diese Aussagen nur telefonisch getätigt, das einzige was schriftlich kam ist die Mitteilung, dass ich in Verzug gesetzt wurde.

Ich habe schon überlegt, den Unterhalt selbst zu zahlen, dies ist mir in meiner aktuellen Situation nicht möglich und ich habe dem Amt bereits mitgeteilt, direkt nach dem Studium ins Berufsleben einzusteigen und dann auch für den Unterhalt aufkommen werde.

Daher die Frage: Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Ist das Verhalten des Sachbearbeiters rechtens?

Ich bin dankbar über jegliche antworten und hoffe, diese Situation schnellstmöglich ändern zu können.

Kinder, Unterhaltsvorschuss, Ämter und Behörden
Bezahlbare Wohnung in Hamburg: Unterstützung bei Trennung?

Guten Tag,

ich bin eine zweifache Mutter und befinde mich in einer schwierigen Beziehungssituation mit meinem Ehemann (Günther, wir sind VERHEIRATET). Unsere Beziehung ist geprägt von häufigen Streitigkeiten, und ich erwäge ernsthaft, mich von ihm zu trennen. In diesem Zusammenhang plane ich, mit meinen beiden Kindern umzuziehen und mich von meinem Partner zu trennen.

Die aktuelle Mietwohnung läuft auf den Namen meines Partners, und er besteht darauf, dass wir ausziehen sollen, wenn es uns hier nicht gefällt. Daher habe ich beschlossen, eine eigene Mietwohnung zu suchen. Allerdings stellt sich heraus, dass die Mietpreise hier in Hamburg hoch sind, und da ich nur Teilzeit in einem Supermarkt arbeite, verfüge ich über begrenzte finanzielle Mittel für eine neue Wohnung. Ein weiteres Problem ist, dass ich kein eigenes Bankkonto besitze; das gesamte Einkommen, sowohl meines Partners als auch meines, geht auf sein Konto. Er gibt mir lediglich Geld für Einkäufe oder dringende Bedürfnisse wie Medikamente, und wir streiten uns oft über finanzielle Angelegenheiten.

Angesichts dieser Umstände halte ich eine Trennung für angemessen. In Bezug auf den Umzug stellt sich die Frage, ob es möglich ist, Unterstützung von einer Behörde zu erhalten, um mir und meinen Kindern eine Mietwohnung zur Verfügung zu stellen oder zumindest finanzielle Hilfe bei der Wohnungssuche zu bekommen. Die Mietpreise in Hamburg sind hoch, und wir würden gerne in eine Wohnung mit 2-3 Zimmern ziehen, was jedoch schwierig ist, wenn wir gleichzeitig einen angemessenen Lebensstandard aufrechterhalten möchten. Ich verfüge über etwas Bargeld, aber es reicht nicht aus, um die Miete zu decken.

Meine zweite Frage betrifft den zeitlichen Ablauf der Trennung: Muss ich mich von meinem Partner trennen, bevor ich ausziehe, oder kann ich auch ohne formelle Trennung umziehen und später die Trennung einreichen, wenn ich in meiner neuen Wohnung bin? Ich bin mir bewusst, dass eine Trennung mit Kosten verbunden ist, daher bitte ich um Rat in dieser Angelegenheit.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ratschläge.

Wohnung, Geld, Mietwohnung, Scheidung, Trennung, Behörden, Beziehungsprobleme, Ehe, Partnerschaft, Unterhaltsvorschuss