Unterhaltsvorschusskasse nimmt einfach den Durchschnitt?

3 Antworten

Das Einkommen wird immer auf die letzten 12 Monate gerechnet ( bei Selbstständigen werden die letzten 3 Jahre zugrunde gelegt). Ein Unterhaltszahler hat in guten Zeiten für schlechte Zeiten so gesehen zu sparen.

Man kann es nicht jeden Monat aktuell neu machen. Der Aufwand wäre immens und gerade bei Unterhaltstitel auch absurd, wenn man jeden Monat neu auf Abänderung klagen müsste.

Und auch 3 Monate keinen Lohn zu bekommen entbindet nicht von den Unterhaltspflichten! Die Gerichte sehen selbst eine Arbeitslosigkeit von 6 Monaten nicht unbedingt als Grund den Unterhalt zu kürzen oder einzustellen. Zumal dein Mann ALLES dafür tun muss den Mindestunterhalt zu erreichen. Und zur Not wird ein fiktives Einkommen angerechnet, wenn er mehr verdienen könnte (z.B. durch Minijob, Mehrarbeit etc.).

Ich verstehe auch ehrlich gesagt deine Überlegungen da nicht. Worauf möchtest du hinaus? Der Unterhaltszahler soll halt ein paar Monate nicht zahlen und die Kinder leben dann von Luft und Liebe?

Und ja, es ist rechtens und gängige Praxis und wird von Gerichten auch genauso umgesetzt.

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Unterhaltsberechnungen sind immer Durchschnittsberechnungen und dies im Regelfall der vergangenen 12 Monate bei nichtselbstständiger Tätigkeit (Punkt 1.1 unterhaltsrechtlichen Leitlinien des jeweiligen OLG). Dazu zählen auch einmalige Einkünfte im Jahr wie Weihnachtsgeld usw.

Somit ist die Berechnung aufgrund deiner getätigten Aussagen korrekt verlaufen.


Sarah1717930 
Beitragsersteller
 18.01.2023, 15:39

Bei gehalt mag das sein aber bei Lohn ?

Die gesetze habe ich selbst gelesen !

Hat jemand eigene Erfahrungen damit gemacht und hat dies mal prüfen lassen?

torboso  18.01.2023, 15:51
@Sarah1717930

Auch bei Lohn ist das so. Es ist irrelevant, ob Lohn oder Gehalt gezahlt wird. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien sehen dies alles als Einnahme.

Da die Leitlinien von den OLG herausgegeben werden, sind diese bereits durch die höchsten jeweiligen zivilrechtlichen Landesrichter "geprüft".

Ein Durchschnitt muss immer erfolgen, bei Monaten mit höheren Einnahmen sind diese als Rücklagen für Monate mit geringeren Einnahmen zu bilden.

wie stark unterscheidet sich den das min vom max einkommen bei ihm. unabängig von den Monaten in denen er nichts bekommen hat