Warum bekommen verheiratete Mütter keinen Unterhaltsvorschuss?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

auch die mutter ist unterhaltspflichtig. wenn sie also geld braucht, wird sie arbeiten gehen müssen. das kind muss nicht daheim betreut werden. es kann in eine kita oder nachmittagsbetreuung gehen.

weiterhin ist der neue ehemann für die ehefrau unterhaltspflichtig. somit muss er ihr einen teil seines gehaltes abgeben. davon kann sie dann weitere kosten bestreiten. ist die frage ob mann sich das vielleicht besser vor der eheschließung überlegt ob er eine frau ein leben lang aushalten möchte finanziell

Weil im Zuge des Familienunterhaltes der Mann seiner Frau unterhaltsverpflichtet ist und sie ihren Kindern gegenüber. Man könnte das ganz einfach umgehen, indem man nicht heiratet oder den Kindsvater auf Unterhalt verklagt. Denn es ist ja die Frage: warum zahlt der Kindsvater nicht? Wenn er tatsächlich nicht zahlen kann, weil er noch in Ausbildung ist, dann ist das eine Sache. Aber wenn er nicht zahlen will, dann gibt es auch die Möglichkeit der Unterhaltsklage. Und im Gegensatz zum Jugendamt / der Unterhaltsvorschusskasse sind die Gerichte auch eher daran interessiert den Kindsvater so lange "schön zu rechnen", bis er zahlen kann.

Und wenn der eigene Ehemann solche Sprüche bringt wie "Oder das Kind braucht Schulbücher, die Mutter betreut daheim den kleinen Bruder und arbeitet daher nicht, und ihr Mann sagt, er ist nicht unterhaltspflichtig, also soll das Kind sehen, wie es an seine Bücher kommt?", dann kann man nur sagen: wohl den falschen Ehemann gewählt, wenn er so denkt!

Mit der Ehe hat er auch ihre Kinder übernommen. Darüber sollte man sich im Klaren sein! Genauso wie eine Frau, die einen Mann heiratet, der bereits Kinder hat und unterhaltsverpflichtet ist! Denn sie finanziert indirekt seine Kinder ja auch mit!

Und ungerecht ist es nicht, dass es dann keinen Unterhaltsvorschuss mehr gibt bei einer Heirat. Denn in erster Linie ist die Familie da sich "zu unterhalten" und nicht der Staat / der Steuerzahler...

Moorhuhn68 
Fragesteller
 21.11.2019, 21:33

Hmmm, weiss nicht. Wenn ich verheiratet bin, fremd gehe und schwanger werde, mein Mann mich aber trotzdem nicht rauswirft, ist es doch dasselbe. Er müsste dann für ein Kind aufkommen, das er nur duldet, weil er die Mutter liebt

0
Kessie1  21.11.2019, 22:05
@Moorhuhn68

Ja... verstehe jetzt aber den Zusammenhang nicht ;-). Und im übrigen könnten auch alle Drei einvernehmlich erklären, dass er nicht der Vater ist. Dann zahlt der "richtige" Vater Unterhalt.

Und wenn der Mann die Frau so sehr liebt, dass er ihr den Seitensprung und das Kind eines Anderen verzeiht, dann wird er vielleicht auch lernen das Kind zu lieben. Vaterschaft wird eh überbewertet :-).

1

Der Stiefvater wusste ja, auf was er sich einließ als er die Mutter des Kindes heiratete.

Und für sie ist er selbstverständlich zum Unterhalt verpflichtet.

Moorhuhn68 
Fragesteller
 21.11.2019, 21:28

Das ist klar, aber er ist ja nicht verpflichtet, zb eine klassenfahrt zu zahlen oder Kinderschuhe.

0
Kessie1  21.11.2019, 22:09
@Moorhuhn68

Und sie ist nicht verpflichtet bei so einem Idioten zu bleiben der so denkt! Er hat Frau MIT Kind geheiratet. Wenn er schon so anfängt, dann kann man ihn gleich zum Mond schießen!

2

Man hat ein Recht auf kindesunterhalt, sobald die Vaterschaft anerkannt wurde. Das passiert in der Regel schon vor der Geburt eines Kindes. Es spielt überhaupt keine Rolle ob man verheiratet ist/war oder nicht. Es gibt halt nur keinen ehegattenunterhalt.

Moorhuhn68 
Fragesteller
 21.11.2019, 21:27

Ich meine jetzt, wenn der Ehemann der Mutter nicht der Kindsvater ist...

0
Merle87  21.11.2019, 21:28
@Moorhuhn68

Auch dann ist der leibliche kindsvater zu unterhaltszahlungen verpflichtet.

0
Moorhuhn68 
Fragesteller
 21.11.2019, 21:34
@Merle87

Wenn er aber nicht zahlen kann oder will, für hartz IV aber das Familieneinkommen zi hoch ist?

0

Es gibt nur das Familieneinkommen. Der Mann (oder auch die Frau) kann nicht einfach sagen, ich zahle nur 1/3.

Alleinerziehende haben ja auch noch ein weiteres Elternteil. Der/die muss auch zahlen. Der neue Papi muss für das Kind nicht aufkommen. Dann kann er aber auch nicht erwarten, dass die Wohnung, Essen, Wäsche etc. für ihn gemacht werden.